„Dialog führen — Europa gestalten!”
Gedanken zum Tag der Heimat 2004
von Dr. phil. Wolfgang Thüne
(1) Das diesjährige Motto des Bundes der Vertriebenen zum
„Tag der Heimat” ist Angebot und Aufforderung zugleich. Dieses Angebot gilt in
erster Linie der Politik, aber auch der Öffentlichkeit, um zu zeigen, daß die
Heimatvertriebenen Menschen guten Willens sind. Nur durch intensive und
wechselseitige Gespräche zwischen Menschen und Völkern läßt sich ein
Vertrauensverhältnis schaffen, das unabdingbar für ein friedliches Zusammenleben
im „Haus Europa” ist.
Seit Jahrzehnten strecken die Heimatvertriebenen beide Hände
zur Verständigung und Versöhnung aus, doch keiner will sie so recht ergreifen.
Hat man Angst, ist es das schlechte Gewissen, hat man Furcht vor der Wahrheit,
den unleugbaren Fakten, die die Spuren von Flucht und Vertreibung sichtbar
hinterlassen haben? Wer so viel Unheil und Unrecht erfahren hat wie wir
Heimatvertriebenen, der braucht im Grunde nicht um Vergebung und Verzeihung zu
bitten. Er könnte durchaus, auch das ist menschlich, ja allzu menschlich, Rache
und Vergeltung fordern.
Dies ist heute ein gängiges politisches Vorgehen, überall in
der Welt. Die Bekämpfung des Terrors beruht auf diesem Prinzip und erklärt die
Vergeltung als legitimes Mittel der Politik. Wir nehmen die Nachrichten kaum
noch wahr und erregen uns auch nicht, wenn die Spirale der Gewalt zwischen
Israel und den Palästinensern nicht abreißt, jedes Attentat ein Folgeattentat
nach sich zieht. Vergeltung ist ein Mittel der Politik, wenn sie auch
gelegentlich von den Vereinten Nationen verurteilt wird. Auch der „Mauerbau” ist
zwar ein geächtetes, gleichwohl praktiziertes Mittel der Politik.
Wir Heimatvertriebene wollen uns nicht verherrlichen und als
„Heilige” hinstellen. Aber es muß vor aller Öffentlichkeit immer wieder
kundgetan werden, dass wir schon 1950 in der „Charta
der Heimat” feierlich auf Rache und Vergeltung verzichtet haben und uns auch
heute noch strikt an diese Selbstverpflichtung halten. Dieses unser selbstloses
und einzig auf die Gewinnung von Frieden hinzielendes Verhalten wird zwar
gelegentlich seitens der Politik gewürdigt. Doch dies allein ist kein Grund für
uns stolz zu sein.
Dieselbe Politik beschimpft uns gleich im nächsten Atemzug,
wenn wir Recht und Gerechtigkeit fordern und gegen erwiesene historische Lügen
ankämpfen. Wir haben nämlich als Leidtragende die alte christliche Botschaft
verinnerlicht, die da heißt: „Nur Gerechtigkeit schafft Frieden!” Mit dem
Verzicht auf Rache und Vergeltung haben wir nicht auf unser Recht verzichtet,
das „Recht auf die angestammte Heimat”. Wenn auch andere meinen, das Recht sei
im politischen Alltag nur unnötiger Ballast, ja „Dreck”, den man unter den
Teppich kehren könnte, halten wir uns an das Recht. Wenn es auch eine Illusion
sein mag, wir Heimatvertriebenen glauben an die Gerechtigkeit und die Macht der
historischen Wahrheit. Wer glaubt, der Vergangenheit entfliehen zu können, indem
er sie ignoriert, der ist politisch naiv, der ist ein Phantast. Schlimmer,
derjenige dient weder dem Frieden noch der Verständigung unter den Völkern. Auch
Un-recht muß aufgearbeitet werden, man muß sich mit ihm befassen, in welchem
Namen es auch immer begangen wurde.
Wir Heimatvertriebenen haben aus der Geschichte gelernt. Für
uns sind Beschlüsse des Bundestages bindend und kein „dummes Geschwätz” von
gestern. Wir vertreten keine rechtswidrige oder gar unsittliche Position, wenn
wir wiederholen, was der Deutsche Bundestag am 23. Juni 1994 ein-stimmig
feststellte: „Vertreibung jeder Art ist international zu ächten und als
Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ahnden. Wer vertrieben wurde, hat
Anspruch auf die Anerkennung seiner Rechte.” Der Staat hat weder einen
rechtlichen noch einen moralischen Spielraum. Er muß handeln und die Rechte
seiner Bürger wiederherstellen. Da gibt es keinen Abwägungsspielraum,
insbesondere in einem Staat, der sich gerne zu besonderen Anlässen als
freiheitlichster Rechtsstaat, den es je auf deutschem Boden gegeben habe, selbst
feiert.
Diese Aussage, „wer vertrieben wurde, hat Anspruch auf die
Anerkennung seiner Rechte”, lässt keinerlei Interpretationsspielraum. Sie ist
ein kategorischer Imperativ an die Politik. Sie ergibt sich logisch aus dem
Grundgesetz, das nicht nur die Menschen-rechte als vorstaatliche, sozusagen von
Gott gegebene Rechte, garantiert. Dem Grundgesetz geht auch das Völkerrecht
voran, insbesondere die
Haager Landkriegsordnung von 1907. Schon in der Haager Landkriegsordnung
wurde festgestellt, dass die Vertreibung der Bevölkerung aus einem besetzten
Gebiet sowie die Entziehung von Eigentum völkerrechtswidrig sind.
Unsere Vertreibung ist und bleibt ein „völkerrechtlich zu
ächtendes Unrecht, das weder durch deutsche Kriegsschuld noch durch den
Nationalsozialismus zu rechtfertigen ist”, wie es der vormalige Bundespräsident
Roman Herzog treffend beschrieben hat. Das in Artikel 13 garantierte Grundrecht
auf „Eigentum und Erbe” ist ein Individualrecht, das jedem Menschen zusteht. Das
Eigentum ist immer Produkt menschlicher Arbeit und kann und darf nicht
entschädigungslos konfisziert werden. Kein Mensch kann auf das Eigentum anderer
Menschen verzichten, auch kein Bundeskanzler. Dies dennoch zu tun, ist eine
Mißachtung des Grundgesetzes, eine grobe Verletzung der Verfassungsordnung.
Voraussetzung für einen freiheitlichen Rechtsstaat, für eine
florierende Privatwirtschaft ist die Existenz wie die unabdingbare Respektierung
des Rechtes auf Eigentum und Erbe. Auch der Bundeskanzler möchte sicherlich,
dass sein Recht auf Eigentum und Erbe respektiert und geschützt, im Notfall gar
vor Gericht verteidigt wird. Er würde die Gerichte anrufen, bis in die letzte
Instanz.
Vor einigen Jahren schrieb der Hochkommissar für
Menschen-rechte bei den Vereinten Nationen an den Bund der Vertriebenen: „Das
Recht aus der angestammten Heimat nicht vertrieben zu werden, ist ein
fundamentales Menschenrecht.” Wenn wir uns nicht selbst entrechten wollen, zu
Schwerstverbrechern deklarieren wollen, dann können wir nicht umhin, die
Verletzung unserer Menschenrechte anzuklagen und Entschädigung und Sühne zu
verlangen. Dies verlangt unsere Selbstachtung und unsere Würde.
Es gibt weder im internationalen Zivilrecht noch im
allgemeinen Völkerrecht den Tatbestand der „Kollektivschuld“, der
„Kollektivrache”. Jedes Verbrechen, jeder Mord ist immer Tat eines Einzelnen,
ist immer individueller Natur. Wie viele Verbrechen auch von einer Seite
begangen wurden, das erlaubt der siegreichen anderen Seite nicht, sich pauschal
an wehrlosen Frauen, Kindern und Greisen zu vergreifen und sich an ihnen für
anderseits erlittenes Un-recht zu rächen.
Unser Staat „Bundesrepublik Deutschland” war einmal ein
Rechtsstaat. Er war sich auch der Verpflichtung und des Erbes bewusst, das der
Zweite Weltkrieg hinterlassen hatte. Er sah die vielen offenen Wunden und wollte
sie heilen. Solch ein Heilungsversuch war das
Lastenausgleichsgesetz von 1952. Es war kein vertriebenenspezifisches
Gesetz, sondern galt allen Geschädigten, auch denjenigen des alliierten
Bombenterrors, dem über 160 deutsche Städte zum Opfer fielen. Nur etwa 50
Prozent der Lastenausgleichs-mittel entfielen auf die Heimatvertriebenen und
Flüchtlinge. Außerdem stellt das
Lastenausgleichsgesetz ausdrücklich
fest, dass es die völkerrechtswidrige, entschädigungslose Entziehung deutschen
Privatvermögens nicht tangiert, da es lediglich als Eingliederungshilfe und
Entschädigung für entgangenen Gewinn gedacht war.
Wer mit Hilfe des Lastenausgleichsgesetzes sein Wohn- oder
Geschäftshaus mitten in Hamburg, Köln, München oder Frankfurt am Main aufbauen
konnte, der stand nicht vor der Frage der Enteignung und Rückgabe. Ihm war sein
Grund und Boden geblieben. Er konnte am Wirtschafts-wunder partizipieren. Da ihm
das Eigentum an Grund und Boden und auch das Erbrecht nie genommen war, stellt
sich für ihn die Frage nach Rückgabe des Lastenausgleichs nicht. Diese würde
sich aber stellen, wenn wie durch ein Wunder ein LAG-Empfänger morgen, 60 Jahre
nach Beendigung des Krieges, sein verkommenes und verwahrlostes Haus in
Königsberg, Breslau oder Danzig zurückerhalten sollte. Ich halte es für
rechtsstaatlich äußerst bedenklich, ja für moralisch verwerflich, wenn in solch
einem Fall der Lastenausgleich samt Zinsen zurückverlangt werden sollten. Dies
wäre eine erneute Diskriminierung der Vertriebenen und eine eklatante Verletzung
des Gleichheitsprinzips. Das Gleichheitsprinzip ist ein eherner juristischer
Grundsatz, der Ungleichbehandlung verhindern und Willkür in der Justiz
ausschließen will. Es macht aber den Anschein, dass wir in Zeiten der
Klassenjustiz zurückfallen, indem die Heimatvertriebenen als „unterste Klasse”
eingestuft werden.
Als gesellschaftlich „Aussätzige” werden wir ja heute schon
von Teilen der Politik wie der Medien angesehen und behandelt. Uns darf man
ungestraft beschimpfen, diskreditieren und diskriminieren, als Ewiggestrige wie
Revanchisten und Friedens- wie Versöhnungsfeinde betitulieren. Mit uns will man
sich auf der politisch-diplomatischen Ebene nicht mehr sehen lassen. Wir werden
ausgeklammert, ausgeschlossen. Wir haben nach Wolfgang Borchert „draußen vor der
Tür” zu bleiben. Wir passen nicht in die „gute Stube” des europäischen Hauses.
Wir stören den stickigen Scheinfrieden, der immer den Geruch des Unrechts, das
unter den Teppich gekehrt wurde, in der Nase hat. Keiner wagt die Fenster zu
öffnen, um die Wahrheit hereinzulassen, die uns frei macht. Warum beherzigt man
im christlichen Abendland nicht die christliche Aufforderung: „Nur die Wahrheit
macht frei!”
Wer ausschließlich mit den Waffen der Wahrheit und
Wahrhaftigkeit und auf dem Boden historischer Tatsache für Recht und
Gerechtigkeit kämpft, und das absolut gewaltlos, kann der ein Friedensfeind
sein? Im Gegenteil, wir im Bund der Vertriebenen sowie in den Landsmannschaften
zusammengeschlossenen Heimatvertriebenen sind die mit Abstand größte
Friedensbewegung der Welt. Wer nahezu 60 Jahre unermüdlich für Frieden durch
Gerechtigkeit kämpft, der hat im Grunde den Friedensnobelpreis verdient. Alle
politischen Unterhändler, die bisher den Friedensnobelpreis erhalten haben,
haben den Frieden verfehlt, weil dieser nur auf Recht, Gerechtigkeit und
Wahrheit aufbauen kann.
Gewaltloser als der Bund der Vertriebenen hat sich bisher
kein Anderer in der Welt verhalten, der derart gewaltsam entwurzelt und
entrechtet, ja wie Vieh abtransportiert und vertrieben wurde. Wir verhalten uns
ruhiger als ein Opferlamm, das auf die Schlachtbank gebunden wird. Trotzdem
werden wir unentwegt diffamiert, kaum das wir auch nur den Mund aufmachen. Alle
Welt hetzt dem schnöden Mammon hinterher, doch uns wird empfohlen, doch bloß
nicht egoistisch und materialistisch zu sein und Entschädigung für konfisziertes
Eigentum zu verlangen. Die öffentliche Hetzjagd hat einige von uns
eingeschüchtert; sie wollen eine „Null-Lösung” akzeptieren.
Doch eine „Null-Lösung” ist keine Lösung. Sie schafft keine
Basis für Vertrauen, weil sie auf der Anerkennung von Unrecht und Verbrechen
beruht. Sie belohnt den Verbrecher und animiert Andere, gleiches zu versuchen
und zu tun. Sie schafft Nachahmungstäter, wie nicht nur der Balkankrieg gezeigt
hat. Mit „Null” kann man überhaupt nichts lösen. Wie lange wurde uns politisch
eingeredet, mit einem wirtschaftlichen „Nullwachstum” könnten wir alle Probleme
lösen und trotzdem im Wohlstand leben. Nun, einige haben sich das zu Herzen
genommen und sind mit Null-Arbeit in höchste politische Ämter aufgestiegen. Doch
die gleichen politischen Kreise beschwören heute das Wirtschaftswachstum, weil
ohne Wachstum nichts läuft, vor allem die Arbeitslosigkeit nicht beseitigt und
die Renten nicht gesichert werden können.
Wir Heimatvertriebenen müssen den dornenreichen Weg
weitergehen. Wir müssen, wenn es auch unpopulär ist, Vorkämpfer für das
Eigentumsrecht wie das Heimat-recht bleiben. Wir müssen diese beiden
Grundpfeiler unserer Verfassung schützen und stützen. Zu verteidigen ist auch
das Recht der freien Meinungsäußerung. Auch dieses Grundrecht sollten wir nicht
ohne Not aufgeben. Im Gegenteil, auf dieses unser Grund-recht hat die
Bundesregierung im September 1996 bei Beantwortung einer kleinen Anfrage der PDS
hingewiesen. Die Bundesregierung wörtlich: „Vertriebenenverbände und ihre
Mitglieder dürfen sich kritisch zu völkerrechtlich verbindlichen Verträgen
Deutschlands mit den östlichen Nachbarn äußern.” Wir dürfen also sagen, was wir
denken und sind darin durch die Verfassung geschützt.
Wenn wir uns zu den offenen Vermögensfragen äußern und die
Aussagen des Bundeskanzlers in Warschau kritisieren, dann begehen wir keinen
Staatsverrat, sondern geben einzig und allein die Meinung der Bundesregierung
wieder. Ich zitiere aus einem Schreiben des Auswärtigen Amtes vom 8. Juni 1998:
„Die Bundesregierung hat die im Zusammenhang mit dem Ende des Zweiten
Weltkrieges erfolgte Vertreibung von Deutschen aus ihrer angestammten Heimat und
die entschädigungslose Einziehung deutschen Vermögens stets als großes Unrecht
und als völkerrechtswidrig angesehen und auch so bezeichnet. Dementsprechend hat
die Bundesregierung auch nie auf vermögensrechtliche Ansprüche Deutscher
gegenüber Polen verzichtet, insbesondere auch nicht mit Abschluß des
Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrages vom 17. Juni 1991. Bei den
Verhandlungen zu diesem Vertrag ist es der Bundesregierung vielmehr gelungen,
die Vermögensfrage offenzuhalten.”
Die aktuelle Rechtslage, die auch in zwei Urteilen des
Bundesverfassungsgerichts bestätigt wurde, geht davon aus, daß die
Vermögensfrage offen und eben keineswegs gelöst ist. Einzig und allein vor
diesem Hintergrund müssen die Aussagen des Bundeskanzlers in Warschau bewertet
werden. Er sagte wörtlich: „Deshalb darf es heute keinen Raum mehr geben für
Restitutionsansprüche aus Deutschland, die die Geschichte auf den Kopf stellen.
Die mit dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängenden Vermögensfragen sind für beide
Regierungen kein Thema in den deutsch-polnischen Beziehungen. Weder die
Bundesregierung noch andere ernstzunehmende politische Kräfte in Deutschland
unterstützen individuelle Forderungen, soweit sie dennoch geltend gemacht
werden. Diese Position wird die Bundesregierung auch vor internationalen
Gerichten vertreten.” Er fügte dann noch hinzu: „Die Bundesregierung wird
solchen Ansprüchen entgegenwirken...”
Dies ist ein einmaliger Vorgang, der die Grundfesten unserer
Verfassung unterminiert und den Rechtsstaat, auf den wir so stolz waren, zum
Papiertiger degradiert, zum Wurmfortsatz politischer Willkür macht. Doch was wir
in Deutschland erleben, ist in der Europäischen Union auch kaum besser. Da hat
das Europäische Parlament in Straßburg am 15. April 1999 mit Mehrheit gegen die
Stimmen der Sozialisten und Kommunisten beschlossen, daß Tschechien vor Beitritt
in die EU die „fortbestehenden Gesetze und Dekrete aus den Jahren 1945 und 1946
aufzuheben (habe), soweit sie sich auf die Vertreibung von einzelnen
Volksgruppen der ehemaligen Tschechoslowakei beziehen.” Doch dieser
Parlamentsbeschluß war für die Kommission in Brüssel Schall und Rauch.
Waren Vertreibung und Enteignung die erste Entrechtung, die
den Vertriebenen völkerrechtswidrig zuteil wurde, so erfolgte jüngst in Warschau
durch den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die zweite Entrechtung.
Er wollte Druck ausüben insbesondere auf die
Preußische
Treuhand, die sich zum Ziel gesetzt hat, ähnlich wie die Jüdische „Claim
Conference” vor nationalen wie internationalen Gerichten die Eigentumsansprüche
von Privatpersonen zu vertreten und Entschädigungen zu erwirken. Oberstes Gebot
in einem Rechtsstaat muß es sein und bleiben, daß Niemand daran gehindert werden
darf, seine Rechte zu vertreten und zu erstreiten.
Ein ungeheurer Vorgang ist auch, daß die Bundesregierung sich
gegen das „Zentrum gegen Vertreibungen” stellt und uns damit eine Stätte
zentralen Gedenkens und Trauerns verwehrt. Dies ist unerhört und kommt einer
kollektiven Ächtung gleich. Hier zeigt sich, was Alexander Mitscherlich den
Deutschen vorwarf: „Die Unfähigkeit zu trauen!” In diesem Zusammenhang fallen
auch die Worte von Willy Brandt ein: „Verzicht ist Verrat!" Wenn staatliche
Willkür uns auch Rechte vorenthalten und Gerechtigkeit verweigern kann, die
Trauer um unsere Toten wie den Verlust der Heimat lassen wir uns nicht
verbieten. Wir würden den letzten Rest unserer schon geschändeten Menschenwürde
aufgeben. Werden wir niemals zu Verrätern!
Bewahren Sie, liebe Schicksalsgefährten, die Heimat in ihrem
Herzen und lassen sie sich nicht entmutigen im Kampf um die Durchsetzung von
Recht und Gerechtigkeit.
Der Autor
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Wolfgang Thüne wurde am 4. März 1943 in Rastenburg / Ostpreußen
geboren. Er ist seit 1975 verheiratet und hat drei Kinder.
Er studierte von 1962 bis 1967 an der Universität Köln
sowie der freien Universität Berlin die Fächer Meteorologie, Geophysik,
Mathematik, Physik und Geographie und erwarb den akademischen Grad
„Diplom-Meteorologe“.
Nebenberuflich absolvierte er ein Zweitstudium von 1981
bis 1986 an der Universität Würzburg mit den Fächern Soziologie, Politische
Wissenschaften und Geographie. Er wurde zum Dr. phil. promoviert.
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weitere Informationen:
Haager Landkriegsordnung von 1907
http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm
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weitere Informationen zum Thema Lastenausgleich:
Artikel aus "Die Welt", der auf den Lastenausgleich eingeht:
http://www.ostdeutsches-forum.net/Zeitgeschichte/Nur-blanker-Hass.htm
CDU-Position zur Preußischen Treuhand und Eigentumsfrage:
http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/Eigentums-Fortbestand.htm
Landsmannschaft Schlesien/Rudi Pawelka:
http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/Pawelka-Interview.htm
Position der Preußischen Treuhand:
http://www.ostdeutsches-forum.net/aktuelles/2006/PT-Presseerklaerung.htm
Gesetzestext
Lastenausgleich (siehe dazu Präambel):
http://www.ostdeutsches-forum.net/Zeitgeschichte/BRD/PDF/LA-Gesetz-gesamt.pdf
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