|
|
Minderheitenstatus BERLIN. Von polnischen Lobbyorganisationen in Deutschland kommen neue Forderungen nach Ausweitung der Rechte von deutschen Staatsbürgern polnischer Abstammung. „Wir wollen eine symmetrische Erfüllung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags von 1991“, wurde der Vorsitzende des Bundes der Polen in Deutschland (ZPwN), Marek Wójcicki, am 12. Januar von der Welt zitiert. Der Vorsitzende des Konvents Polnischer Organisationen in Deutschland, Wiesław Lewicki, erwartet der gleichen Quelle zufolge die Wiederherstellung des Minderheitenstatus für polnischstämmige deutsche Staatsbürger. Unterstützung dafür kommt vom polnischen Außenministerium. Dessen Chef Radosław Sikorski hatte kurz vor seinem Besuch in Berlin am 18. Dezember vergangenen Jahres darauf hingewiesen, daß in Deutschland bis heute „eine Gruppe von Personen polnischer Herkunft“ lebe, „deren Mitglieder Nachkommen und Rechtsnachfolger der polnischen Minderheit sind“. Ihrem Anspruch, als Vertreter einer nationalen Minderheit anerkannt zu werden, könne man „kaum rationale Begründung absprechen“, sagte er der FAZ. Sogar eine Nachverhandlung des Nachbarschaftsvertrages war ins Gespräch gebracht worden. Hintergrund ist die polnische Auffassung, daß polnischstämmige Bundesbürger in Deutschland gegenüber den Angehörigen der deutschen Minderheit in Polen schlechter gestellt seien. So gibt es seit Jahren immer wieder Klagen über zu wenig Polnischunterricht an deutschen Schulen. Nach deutscher Auffassung sind Polen keine Minderheit Bereits Ende August, im Vorfeld der Gedenkfeierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges, hatten polnische Organisationen in Deutschland die Anerkennung als polnische Minderheit gefordert. Sie erwarten, daß eine Verordnung von 1940 außer Kraft gesetzt wird, durch die Vereinigungen der seinerzeitigen polnischen Minderheit verboten, aufgelöst und ihr Besitz entschädigungslos konfisziert worden waren. Im Auftrag des polnischen Außenministeriums hatten die Juristen Michał Nowosielski, Andrzej Sakson und Jan Sandorski ein Gutachten erstellt, welches die Verordnung erwartungsgemäß als rechtswidrig verwirft. Jan Sandorski ist Mitarbeiter am Posener Westinstitut, Andrzej Sakson dessen Direktor. Die polnische Minderheit in Deutschland sei deshalb rechtlich weiter existent. Warschau solle daher auch von einer „polnischen Minderheit in Deutschland“ sprechen, statt Umschreibungen zu gebrauchen, berichtete die FAZ. Der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991“ vermeidet eine Festlegung in Fragen der Minderheit und spricht in Artikel 20 lediglich von „Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen“. Diese uneinheitliche Gruppe als nationale Minderheit anzuerkennen, wird von deutscher Seite stets abgelehnt, da die Polen nicht Alteingesessene sind wie Dänen, Sorben und Friesen, sondern Einwanderer. (ru)
|