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Polen: Deutsche Erben erhalten ihren Besitz zurück DANZIG. Einer behördlichen Schlampigkeit ist es zu danken, daß die deutschen Erben eines Hauses in Danzig (Gdańsk) ihr Eigentum nun gerichtlich zugesprochen bekommen haben. Das Urteil des Danziger Berufungsgerichtes, das in ganz Polen mit Unruhe erwartet wurde und am Mittwoch vor Silvester fiel, beendet letztinstanzlich den jahrelangen Streit um ein Landhaus im Stadtteil Oliva. Das zweistöckige Mehrfamilienhaus im Villenviertel Pelonken des 1926 nach Danzig (damals Freie Stadt) eingemeindeten Oliva war seinem ursprünglichen Besitzer August Lindhoff 1946 durch Urteil des bereits polnischen Danziger Amtsgerichts zurückgegeben worden. Die Enteignung gleich nach Kriegsende wurde rückgängig gemacht. Bis 1945 befand sich in der Villa das „Weiße Lamm“, in der Vorkriegszeit eine der beliebtesten Gaststätten von Oliva. Als der Besitzer 1963 als Bürger der Volksrepublik Polen starb, erbten seine in der Bundesrepublik lebenden Angehörigen die Immobilie. Wie polnische Zeitungen übereinstimmend berichten, habe der Schwager Lindhoffs sich 1977 nicht mehr in der Lage gesehen, das Anwesen zu bewirtschaften. Daraufhin wurde es vom polnischen Staat gegen den Willen des Eigentümers beschlagnahmt. Im Grundbuch standen die rechtmäßigen Eigentümer Der damalige Stadtpräsident Jerzy Młynarczyk ließ in dem Landhaus an der heutigen ulica Polanki 58 fünf Familien einquartieren. Allerdings versäumten die volkspolnischen Beamten, das Grundbuch zu ändern. Dort stehen weiterhin die Namen der Erben Lindhoffs. Nach dem Systemwechsel ging das Haus 1991 in den Immobilienbestand Danzigs über. Ende der neunziger Jahre wandten sich die Besitzer an die Behörden der Stadt um Rückgabe des Besitzes. Der daraufhin notwendige Prozeß ging 2007 günstig für die Erben aus: Das Landgericht Danzig ordnete die Rückgabe der Immobilie an die rechtmäßigen Eigentümer an. Die Stadt klagte dagegen und verlor jetzt. Grund: Über die Enteignung war damals nur ein bloßes Dokument ausgestellt worden, das keine notarielle Urkunde darstellte. Das Gericht legte den Erben jedoch auf, der Stadt die Unterhaltungskosten von 82.000 Złoty (umgerechnet mehr als 20.000 Euro) für die Instandhaltung des Landhauses zu erstatten. In der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hatte die Stadt mehr als das Zehnfache angesetzt, konnte die Aufwendungen aber nicht belegen. „Das Problem betrifft ganz Polen“ Stellvertretend für das chauvinistische Lager reagierte die Chefin der Polnischen Treuhand, Dorota Arciszewska-Mielewczyk, mit Empörung auf das Urteil. „Wir alle bezahlen den Deutschen Entschädigungen“, wird die 41jährige Senatorin der sozialkonservativen Kaczyński-Partei PiS von der Rzeczpospolita zitiert. „Wohl erst, wenn der Premier selbst Entschädigungen zahlt, wird sich in unserem Recht etwas ändern.“ Der Pressesprecher des Stadtpräsidenten Antonim Pawlak sagte dem Internetportal www.mmtrojmiasto.pl, daß während der kommunistischen Periode die Gemeinden viele Wohnhäuser „übernommen“ hätten, deren Besitzer nicht in der Lage waren, diese zu unterhalten. Pawlak sei nicht bekannt, ob jemand die Herausgabe anderer Gebäude in städtischer Verwaltung fordere. „Wir haben jetzt erstmals einen solchen Fall. Gdingen hat mehr davon. Das Problem betrifft ganz Polen.“ Im polnischen Recht gibt es eine Lücke, die deutschen Erben ermöglicht, ihren Besitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten zurückzuerhalten. Die gesetzlichen Bestimmungen sagen nichts über den Verlust des Erbrechtes der Erben von deutschen Eigentümern. Polnische Gerichte und Ämter müssen sich gegenwärtig mit Hunderten Rückgabeforderungen befassen. Bekannt wurde der Fall der Agnes Trawny aus Narthen (Narty) in Ostpreußen, die seit 2003 auf Rückgabe ihres Familienbesitzes klagt. Kurz vor Weihnachten sprach ihr ein Gericht in Allenstein (Olsztyn) eine Entschädigung in Höhe von umgerechnet 262.000 Euro aus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Als Spätaussiedlerin war Trawny in den siebziger Jahren in die Bundesrepublik gegangen. Auch in diesem Fall hatte der polnische Staat die Güter beschlagnahmt, ohne das Grundbuch zu ändern. (ru)
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