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18.01.2013 · In einem Fernsehduell mit seinem Gegenkandidaten Miloš Zeman hat der tschechische Außenminister und Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg die Vertreibung der Deutschen und die Dekrete des damaligen Präsidenten Beneš als „schwere Verletzung der Menschenrechte“ verurteilt. Der tschechische Außenminister und Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg hat die Vertreibung der Deutschen als „schwere Verletzung der Menschenrechte“ verurteilt. In einem TV-Duell mit seinem Gegenkandidaten Miloš Zeman sagte Schwarzenberg, „heute würde sich die Regierung, einschließlich des Präsidenten Beneš, wahrscheinlich in Den Haag befinden.“ Den Haag ist der Sitz des Internationalen Strafgerichtshofs, der für die Verfolgung völkerrechtswidriger Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig ist. Schwarzenberg kritisierte die Anwendung des Prinzips der Kollektivschuld durch die Beneš-Dekrete. Dies werfe er „unseren Vorfahren vor. Wir haben nicht berücksichtigt, ob jemand loyal zur Republik stand oder gegen sie verstoßen hat.“ Viele Deutsche hätten die Republik nicht verraten, sagte Schwarzenberg, und erinnerte an dabei unter anderem an die Teilnahme tschechoslowakischer Soldaten deutscher Nationalität an der Mobilisierung 1938 und an sudetendeutsche NS-Opfer. Die tschechische Gesellschaft sei nach dem Krieg vom „Bazillus des Nazismus“ infiziert gewesen, sagte Schwarzenberg - eine Formulierung, die schon Havel verwendet hatte. „Beneš-Dekrete ungültig“Eine Aufhebung der Beneš-Dekrete, sagte Schwarzenberg, sei jedoch nicht möglich, denn „was bereits annulliert ist, kann man nicht noch einmal annullieren“. Seit der Aufnahme der Deklaration der Grundrechte und -freiheiten in die tschechische Verfassung 1993 seien die Beneš-Dekrete ungültig. Zeman erinnerte den Außenminister daraufhin an die Rechtsprechung des tschechischen Verfassungsgerichtshofs, wonach die Dekrete, die 1946 zu Gesetzen erhoben worden waren, „weiterhin untrennbar Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung“ seien. Dem Urteil nach sind die Dekrete zwar „erloschen“, weil sie heute nicht mehr (aufs Neue) angewendet würden, sie sind aber immer noch in Kraft, was ihre Verwendung in zahlreichen Restitutionsverfahren ermöglicht. Schwarzenberg dürften seine Äußerungen zur Vertreibung im laufenden Wahlkampf nicht genützt, aber auch nicht notwendigerweise geschadet haben. Für die jüngeren Wähler ist die Vertreibung längst kein Thema mehr, das sie sonderlich interessieren würde, zumal sich Schwarzenberg ohnehin klar gegen die Rückgabe des Eigentums an die Deutschen ausspricht.
Kommentar 18.01.2013 · Der tschechische Präsidentschaftskandidat Karel Schwarzenberg hat die Vertreibung der Deutschen und die Dekrete des damaligen Präsidenten Beneš als „schwere Verletzung der Menschenrechte“ verurteilt und gesagt, Beneš käme heutzutage nach Den Haag. Einen solchen Satz hat noch kein Prager Politiker geäußert, der noch etwas werden wollte. Man hat sie noch in den Ohren, die abwiegelnden Behauptungen aus Ost und West, dass die Entrechtungsdekrete des Prager Nachkriegspräsidenten Beneš politisch wie juristisch obsolet seien und - wofür man wahrscheinlich dankbar sein sollte - auch nicht mehr angewendet würden. Tschechische Gerichte bis hin zum Verfassungsgerichtshof sahen das zwar etwas sagen wir: differenzierter, aber mit Kleinigkeiten halten sich die Großbaumeister des versöhnten Europas natürlich nicht auf. Auch dass Präsident Klaus die Dekrete mit hussitischem Furor verteidigte, kümmerte kaum jemanden, galt Klaus doch schon wegen seiner EU-kritischen Einlassungen nicht nur in Brüssel als der „Irre von Prag“. Und doch ist die Frage, wie die Tschechen es mit den Dekreten halten, selbst noch 24 Jahre nach der „samtenen Revolution“ an der Moldau zu einem Wahlprüfstein geworden. Auch auf diesem Feld unterscheiden sich die beiden Präsidentschaftskandidaten. Für Zeman sind die Dekrete, die Grundlage für die unterschiedslose Vertreibung der Sudetendeutschen waren, „untrennbar Teil der tschechischen Rechtsordnung“. Zu diesen Normen gehört das bis heute gültige Rechtfertigungsgesetz, das an Angehörigen der deutschen Minderheit begangene Verbrechen bis hin zum Massenmord für rechtmäßig erklärt. Schockierend dürften manche Tschechen freilich
immer noch eher Schwarzenbergs Äußerung finden, dass die damaligen Taten unter
heutigen Umständen als schwere Verletzung der Menschenrechte verurteilt würden -
und Beneš vor den Strafgerichtshof in Den Haag käme. Solche Sätze hat noch kein
Prager Politiker gesagt, der noch etwas werden wollte. Auch Havel nicht. Auf den
Ausgang dieser tschechischen Wahl kann man wahrlich gespannt sein.
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