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Tschechien erhält einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat

Die Tschechische Republik hat für die kommenden drei Jahre einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat inne. Die erforderliche Mehrheit erhielt Tschechien gleich im ersten Wahlgang mit 148 von 191 Stimmen. Für die Region Osteuropa, die sechs Sitze hat, waren zwei Plätze zu vergeben. Den zweiten Sitz erhielt Rumänien und setzte sich damit gegen Georgien durch. Dem UN-Menschenrechtsrat gehören insgesamt 47 Mitgliedsstaaten an.

Tschechien möchte unter anderem durchsetzen, dass im Rat keine Länder vertreten sein dürfen, die selbst Menschenrechte verletzen. Weitere Arbeitsschwerpunkte sollen die Meinungsfreiheit und das Verbot von Folter sein.
 

Quelle:
Radio Prag, Nachrichten, 21.05.2011,
http://www.radio.cz/de/rubrik/nachrichten/nachrichten-2011-05-20#1

 


Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
Offener Brief an Radio Prag

Sehr geehrter Herr Ruhmkorf,

als verantwortlicher Redakteur der Meldung von Radio Prag, daß Tschechien für die kommenden drei Jahre in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) gewählt worden ist, werden Sie sicher in der Lage sein, für Ihre gelegentlichen Hörer den folgenden Widerspruch aufzuklären:

Tschechien will sich künftig dafür einsetzen, daß im Rat keine Länder vertreten sein dürfen, die selbst Menschenrechte verletzen. Ungerechtfertigt abgewiesene Beschwerden über eklatante Menschenrechtsverletzungen werden dann ebenso wie politisch oder ideologisch motivierte Ratsentscheidungen der Vergangenheit angehören. Länder wie Algerien, Aserbaidschan, Bangladesch, China, Kuba, Pakistan, Rußland, Saudi-Arabien, Tunesien u.a. werden keinen Platz mehr im höchsten Gremium für die Bewahrung der Menschenrechte haben, die verbleibenden endlich "den höchsten Menschenrechts-Standards entsprechen". 

Den höchsten Menschenrechts-Standards? Habe ich da als Kind nicht eine Orgie der Gewalt erlebt, die Vertreibung von 3,2 Millionen Altösterreichern aus ihrer angestammten Heimat in Böhmen und den Entzug ihres gesamten Eigentums? Haben die Tschechen mit dem rassisch motivierten Genozid an der deutschsprachigen Bevölkerung des Sudetenlandes nicht das größte, bis heute ungesühnte Nachkriegsverbrechen mitten in Europa zu verantworten?

Sind die Vertreibungs- und Enteignungsdekrete sowie das einzigartige Straffreistellungsdekret für Mörder und Folterer nicht bis heute geltendes Recht in Tschechien? Besteht nicht ein Drittel des tschechischen Volksvermögens aus widerrechtlich angeeignetem Besitz, für den kein Cent Entschädigung geleistet wurde? Hat der tschechische Präsident seine Unterschrift unter den Lissabon-Vertrag nicht davon abhängig gemacht, daß sein eigenes Volk aus dem Geltungsbereich der EU-Grundrechtecharta ausgenommen wird, nur um den Jahrhundertraub an den Vertriebenen auch künftig abzusichern? 

Möglicherweise sind Sie als 1971er zu spät geboren, um diese Tatsachen kennen zu müssen. Aber das alte Sprichwort, daß sich ein Hund schlecht dazu eignet, die Wurst zu bewachen, dürfte Ihnen nicht fremd sein...

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Kleining

Quelle:
Sudetendeutscher Pressedienst (SdP) - Wien, am 24. Mai 2011/GE
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