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Österreicherin will Berlin zu Beistand gegen Prag zwingen
Vertriebene ringt um Rehabilitierung durch Tschechien

Von Manfred Maurer

Das Verwaltungsgericht in Berlin fällt am 23. Juni eine Entscheidung in einem ungewöhnlichen Rechtsstreit: Es geht darum, ob die deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet ist, nach dem Zweiten Weltkrieg aus der damaligen Tschechoslowakei vertriebenen Sudetendeutschen bei deren Bemühen um eine Rehabilitierung durch den tschechischen Staat zu unterstützen. Die Deutschen waren damals aufgrund des Kollektivschuldprinzips enteignet und vertrieben worden.

Darunter auch viele Kinder, die allein aufgrund ihres Alters während der Nazi-Zeit keine Schuld auf sich geladen haben konnten. Während es für Opfer der KP-Diktatur ein Rehabilitationsgesetz gibt, verweigert der tschechische Staat Sudetendeutschen die amtliche Bestätigung einer Unschuld.

Österreich kann für Österreicherin nichts tun

Deshalb hat die 1945 als Kleinkind aus ihrem Heimatort Weißkirchlitz (Novosedlice) bei Teplitz vertriebene Monika K. die deutsche Regierung ersucht, auf Prag einzuwirken, damit dort ein auch auf Sudetendeutsche anwendbares Rehabilitierungsgesetz beschlossen wird. Pikant daran: Bei der Bittstellerin handelt es sich um eine österreichische Staatsbürgerin.

Die seit 1970 in Baden-Württemberg lebende Dame hatte sich 2011 zunächst an das Außenamt in Wien gewendet, wo man ihr aber nicht helfen konnte. Das Problem: Die Gewährung von diplomatischem Schutz setze, so das Völkerrechtsbüro, „das Vorliegen der österreichischer Staatsbürgerschaft sowohl zum Zeitpunkt des Schadensereignisses als auch zum Zeitpunkt der Ausübung des Schutzrechtes voraus“. Dies trifft für Sudetendeutsche in der Regel nicht zu, da nur wenige zum Zeitpunkt der Vertreibung nach Österreich 1945 schon die hiesige Staatsbürgerschaft hatten.

Also wendete sich die Österreicherin an Berlin. Dort will man Prag aber nicht mit dem Thema konfrontierten, weil man, wie es in einem dem VOLKSBLATT vorliegenden Schreiben des Außenamtes heißt, „erheblichen diplomatischen Flurschaden“ befürchtet. Sogar einschlägige Hilfsersuchen deutscher Staatsbürger weist Berlin daher ab. Die Österreicherin zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, das nun entscheiden muss, ob ihr Deutschland im Ringen um die Ehre behilflich sein muss oder nicht.


Fragen der Sudetenpost an Sie:
Wie halten Sie es mit Ihrem Recht auf Eigentum an Ihrem aufgrund der Beneš-Dekrete enteignetem Vermögen?

Vor rund zwanzig Jahren wurde zwischen der deutschen Regierung und jener in Prag ein Vertrag über „gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit" unterzeichnet. Beide Seiten erklärten damals in einem Briefwechsel, dass sich dieser Vertrag nicht mit Vermögensfragen beschäftigt. Seit damals gibt es keine Initiative zur Lösung der Vermögensfrage. Diese ist also nach wie vor offen.

Da es sich um geraubtes Vermögen handelt, ist aus unserer Sicht das Eigentumsrecht an diesem Vermögen nicht erloschen. Es ist unverantwortlich, diese Frage unerledigt vor sich her zuschieben - das Thema gehört auf die Tagesordnung und darf nicht länger sowohl von namhaften Vertretern der Sudetendeutschen Landsmannschaft als auch der Prager Regierung als ein Tabu behandelt werden.

Wir wissen von Ländern mit ähnlich gelagerten Vermögensfragen, wie Serbien, Rumänien und Ungarn, dass man nach Verhandlungen zu Entscheidungen bereit gewesen ist, eine einigermaßen gütliche Lösung der Eigentumsfrage zu finden.

Um in ähnlicher Weise vorzugehen, brauchen wir ein Spiegelbild der Stimmung zur Eigentumsfrage unserer Landsleute. Wir wollen an Hand der gestellten Fragen prozentuell erheben, welche Mehrheiten sich ergeben werden.

  • Sind Sie willens, Ihr Eigentumsrecht aufrecht zu erhalten? (ja / nein)

    • Wenn ja, wollen Sie das Eigentumsrecht und die damit verbundene Entschädigung auf eine Person Ihrer Wahl übertragen?

      • Wenn ja, wollen Sie das Eigentumsrecht und die damit verbundene Entschädigung an eine sudetendeutsche Institution übertragen?

Die Erledigung der Eigentumsfrage duldet keinen Aufschub und deshalb ersuchen wir Sie, im Interesse aller Landsleute, Ihre Antwort - mit Name und Adresse - an die Sudetenpost zu senden.

Sudetenpost, A-4040 Linz, Kreuzstraße 7, Tel / Fax 0732 / 700592
E-Mail: aboverwaltung.sudetenpost@hotmail.com
 

Quellen:
Foto:
http://hausderheimat.npage.de/;
Text: Sudetendeutscher Pressedienst (SdP), Redaktion, Herausgeber,
Medieninhaber: Sudetendeutsche Landsmannschaft in Österreich (SLÖ), Bundespressereferat: A-1030 Wien,
E-Mail: pressedienst@sudeten.at, www.sudeten.at, 16.06.2014, 17.06.2014;
Informieren Sie sich auch im Internet unter http://hausderheimat.npage.de/

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weitere Informationen:

Preußische Treuhand
Verfassungsbeschwerde Vertriebener wegen Verweigerung diplomatischen Schutzes durch die Bundesregierung
www.preussische-treuhand.org/de/aktuelle-Aktivitaeten.htm#2A
 


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