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Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Zehn Wahlprüfsteine zur EU-Wahl
CDU und CSU antworten auf Fragen nach ihrer Haltung zu den Anliegen der geflüchteten und vertriebenen Ostpreußen

Einen großen Teil der Leserschaft dieser Zeitung machen die geflüchteten und vertriebenen Ostpreußen sowie deren Nachkommen und Personen aus, die sich der heute politisch dreigeteilten europäischen Kulturlandschaft Ostpreußen und seinem kulturellen Erbe besonders verbunden fühlen. Diese in die Hundertausende gehende Bevölkerungsgruppe stellt ein erhebliches Wählerpotenzial bei der kommenden EU-Wahl dar.

Damit die Leser der PAZ wissen, wie die Parteien und ihre Kandidaten über die Anliegen der vertriebenen und geflüchteten Ostpreußen denken und wie sie deren Interessen auf europäischer Ebene wahrnehmen wollen, wurden CDU, CSU, SPD, FDP, AfD sowie die Grünen um die Beantwortung von zehn Fragen gebeten. Geantwortet haben lediglich die CDU und die CSU, von allen anderen angeschriebenen Parteien gab es keine Reaktion.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in Ostpreußen Zivilisten, in der Mehrzahl Frauen und Mädchen, von der Roten Armee verschleppt und unter menschenunwürdigen und grausamen Umständen zur Ableistung von Zwangsarbeit in entlegenen Gebieten der damaligen UdSSR gezwungen. Hierfür erhielten die Betroffenen weder Entlohnung noch erwarben sie Rentenansprüche. Seit mehreren Jahren wird über Entschädigungszahlungen an die Betroffenen diskutiert, ohne dass bisher eine Regelung zu Gunsten der wenigen heute noch lebenden Betroffenen gefunden wurde.

Frage: Halten Sie aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Opfergruppen eine Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges – vorwiegend in die UdSSR – verschleppt und oft über Jahre hinweg zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, für angemessen?

Antwort der CDU: Die CDU denkt auch weiterhin an die deutschen Opfer der Zwangsarbeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits 2003 in ihrem Antrag zur „Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter“ gefordert, eine – wenn auch späte – Geste des Mitgefühls in Form einer Entschädigung zu schaffen. Mit Blick auf Forderungen weiterer Gruppen steht eine abschließende Regelung hierzu aus.

Antwort der CSU: In einem Antrag zur „Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter“ hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Jahr 2003 bereits gefordert, eine Entschädigung zu schaffen. Leider steht eine abschließende Regelung mit Blick auf Forderungen weiterer Gruppen noch aus. Die Union der Vertriebenen und Aussiedler der CSU ist jedoch hier am Ball und hat in ihrer Landesversammlung am 22. März 2014 in Weiden einstimmig einen Antrag beschlossen, der die baldige Entschädigung zum Ziel hat.

Obwohl in Deutschland eine Reihe staatlicher Gedenktage existiert, gibt es keinen Gedenktag, der an das Schicksal der Flüchtlinge und Vertriebenen aus den früheren deutschen Ostprovinzen und den übrigen deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa erinnert.

Frage: Befürworten Sie die Einführung eines bundeseinheitlichen Gedenktages für Flucht und Vertreibung der Deutschen?

Antwort der CDU: Um die Erinnerung an das Leid der Heimatvertriebenen wachzuhalten, unterstützt die CDU das Anliegen eines Gedenktages an die Opfer von Flucht und Vertreibung nachdrücklich. In den Koalitionsvertrag haben wir daher eingebracht, dass wir die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig halten wollen.

Antwort der CSU: Um die Erinnerung an das Leid der Heimatvertriebenen wachzuhalten, unterstützt die CSU das Anliegen eines Gedenktages an die Opfer von Flucht und Vertreibung nachdrücklich. Im Koalitionsvertrag ist daher ein Gedenktag verankert, mit dem wir die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung lebendig halten wollen.

Die Flüchtlinge und Vertriebenen haben nicht nur ihre Heimat, sondern auch Haus und Hof, Grund und Boden verloren. Damit haben sie ein Sonderopfer gebracht, da ein totaler Verlust des persönlichen Eigentums in Deutschland nur östlich von Oder und Neiße, in Mitteldeutschland nur bei Großgrundbesitz über 100 ha und in Westdeutschland nur vereinzelt eingetreten ist. Der gewährte Lastenausgleich war weder nach der Zweckbestimmung noch dem Umfang eine Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Durch entsprechende Erklärungen gegenüber den heutigen osteuropäischen Staaten hat Deutschland konkludent völkerrechtlich wirksam auf Rückgabe oder Entschädigung gegenüber diesen Staaten verzichtet, so dass der deutsche Staat selbst gehalten ist, zu entschädigen.

Frage: Sollten die deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen für ihr verlorenes Eigentum durch die Bundesrepublik Deutschland entschädigt werden?

Antwort der CDU: Die CDU bekennt sich zur Geschichte aller Deutschen. Dazu gehört auch die Solidarität mit den Deutschen, die wegen ihrer Volkszugehörigkeit ein besonders schweres Kriegsfolgenschicksal zu erleiden hatten. Die CDU hat sich stets an die Seite der Vertriebenen und Flüchtlinge gestellt und deren Sonderopfer gewürdigt. Mit dem Bundesvertriebenengesetz und dem Lastenausgleichsgesetz wurde das Fundament für die Kriegsfolgenrechte der Vertriebenen gelegt. Selbstverständlich können auch noch so gut gemeinte Regelungen den vielen Dimensionen des Heimatverlustes nie wirklich gerecht werden. Sie halfen aber über die größten Schwierigkeiten hinweg.

Antwort der CSU: Die Deutschen in allen ehemaligen Ostgebieten hatten nach Ende des Zweiten Weltkrieges ein besonders hartes Schicksal in Gestalt von Zwangsarbeit, Verschleppung, Flucht und Vertreibung zu erdulden. Die CSU bekennt sich zu deren Geschichte. Ein Beweis der Solidarität der CSU mit dieser Volksgruppe ist die Gründung der Union der Vertriebenen und Aussiedler, einer Arbeitsgemeinschaft der CSU, die heute in vielfältiger Weise Kontakte zu Landsleuten in den ehemaligen Ostgebieten pflegt und an der Willensbildung in der Partei beteiligt ist. Die CSU hat sich stets an die Seite der Vertriebenen und Flüchtlinge gestellt und deren Sonderopfer gewürdigt. Mit dem Bundesvertriebenengesetz und dem Lastenausgleichsgesetz wurde das Fundament für die Kriegsfolgenrechte der Vertriebenen gelegt. Selbstverständlich können auch noch so gut gemeinte Regelungen den vielen Dimensionen des Heimatverlustes nie wirklich gerecht werden. Sie halfen aber damals über die größten Schwierigkeiten hinweg.

Obwohl heute politisch dreigeteilt, ist Ostpreußen als Ganzes Teil der europäischen Kulturlandschaft. Die Landsmannschaft Ostpreußen als Träger der ostpreußischen Kultur und Geschichte hat sich zum Ziel gesetzt, das kulturelle Erbe Ostpreußens als Teil der deutschen Kultur im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bewahren. Dieses Ziel wird auch durch die Bundesregierung mit gemäß § 96 BVFG bereitgestellten Mitteln unterstützt, die zum Beispiel dem Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg zufließen.

Frage: Stimmen Sie zu, dass die Erinnerung an die Kulturlandschaft Ostpreußen eine gemeinsame Aufgabe aller Deutschen ist und durch Mittel des Bundes angemessen unterstützt werden muss?

dass hierzu die Mittel gemäß § 96 BVFG aufgestockt werden und die ostdeutschen Landsmannschaften als Träger der ostdeutschen Kultur und Geschichte maßgeblich davon partizipieren sollten?

dass insbesondere die Förderung des Ostpreußischen Landesmuseums in Lüneburg, auch im Hinblick auf die Ausstattung des Erweiterungsbaus, intensiviert werden muss?

dass auch Heimatmuseen der Kreisgemeinschaften als Einrichtungen der kulturellen Basisarbeit durch Mittel gemäß § 96 BVFG zu fördern sind?

Antwort der CDU: Wir wollen zusammen mit den Vertriebenen und ihren Verbänden das Kultur­erbe der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete als festen Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der europäischen Identität verankern. Wir haben deshalb die Förderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz von circa 13 Millionen Euro im Jahr 2005 auf jetzt 21 Millionen Euro angehoben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Förderung der nach § 96 Bundesvertriebenengesetz geförderten Einrichtungen auf eine zukunftssichere Grundlage gestellt wird. Dazu gehört auch das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg.

Antwort der CSU: Wir wollen zusammen mit den Vertriebenen und ihren Verbänden das Kultur­erbe der historischen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete als festen Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der europäischen Identität verankern. Wir haben deshalb die Förderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz von circa 13 Millionen Euro im Jahr 2005 auf jetzt 21 Millionen Euro angehoben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Förderung der nach § 96 Bundesvertriebenengesetz geförderten Einrichtungen auf eine zukunftssichere Grundlage gestellt wird. Hier ist auch das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg eingebunden.

In den heute polnischen und litauischen Teilen Ostpreußens existieren deutsche Volksgruppen, die sich nach der politischen Wende in Vereinen organisiert haben. Obwohl es eine dem europäischen Standard entsprechende Minderheitengesetzgebung gibt, werden diese nur unzureichend gefördert. Besonders der Erhalt der Muttersprache und damit der eigenen Identität bereitet weiterhin große Probleme, was auch durch den Europarat bemängelt wurde.

Frage: Sind Sie bereit, sich für die Schaffung von deutschsprachigen oder zweisprachigen Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache für die Angehörigen der deutschen Volksgruppen einzusetzen?

die konsularische Betreuung der Angehörigen der deutschen Volksgruppe zu verbessern?

Antwort der CDU: Die CDU steht an der Seite der deutschen Volksgruppen in Osteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Sie nehmen eine wichtige Brückenfunktion wahr. Von zentraler Bedeutung ist dabei, die deutsche Sprache lebendig zu halten. Deshalb wollen wir insbesondere deutsche Sprachangebote und Bildungseinrichtungen vor Ort verbessern.

Antwort der CSU: Die CSU misst den deutschen Volksgruppen in Osteuropa und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion eine besondere Bedeutung bei. Sie können und müssen eine wichtige Brückenfunktion wahrnehmen, besonders auch bei der Aufgabe, die deutsche Sprache lebendig zu erhalten. Deshalb wollen wir insbesondere deutsche Sprachangebote und Bildungseinrichtungen vor Ort verbessern.

Die Landsmannschaft Ostpreußen und ihre Untergliederungen sind seit ihrer Gründung vor 65 Jahren auf dem Gebiet der Familienzusammenführung und -forschung tätig. Sie werden regelmäßig und in großem Umfang von privaten und öffentlichen Stellen befragt. Häufig kann geholfen werden, wobei die Auskünfte kostenfrei erfolgen. Die Landsmannschaft Ostpreußen selbst sowie ihre Untergliederungen werden jedoch nach dem Suchdienstdatenschutzgesetz wie Private behandelt.

Frage: Wie steht Ihre Partei zur Aufwertung der Landsmannschaften bis hin zur Gleichbehandlung mit Suchdiensten gemäß Suchdienstdatenschutzgesetz?

Antwort der CDU: nicht beantwortet.

Antwort der CSU: nicht beantwortet.

Eheliche Kinder deutscher Väter und ausländischer Mütter erwerben durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit. Eheliche Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter konnten vor 1975 die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nicht erwerben. Für eine Übergangszeit bis längstens 1990 konnten diese Kinder durch einfache einseitige Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Die gesetzliche Grundlage dafür (Art. 3 bis 5 RuStAÄndG 1974) wurde 2006 ersatzlos aufgehoben.

Frage: Wie steht Ihre Partei dazu, den von einer Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts der Mutter betroffenen benachteiligten Personen einen besonderen Einbürgerungstatbestand zu eröffnen?

Antwort der CDU: nicht beantwortet.

Antwort der CSU: nicht beantwortet.

Angehörige der Deutschen Volksgruppe in Ostpreußen sind überproportional von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen.

Frage: Welche Schritte will Ihre Partei ergreifen, um die aus Arbeitslosigkeit und Armut resultierenden schlechten Lebensumstände von Angehörigen der Deutschen Volksgruppe zu verbessern, ohne die Betroffenen zur Auswanderung ins Bundesgebiet zu veranlassen?

Antwort der CDU: Wir setzen uns weiter dafür ein, dass denjenigen, die in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, eine Perspektive zum Bleiben geboten wird.

Antwort der CSU: Wir setzen uns weiter dafür ein, dass denjenigen, die in ihrer jetzigen Heimat bleiben wollen, eine Perspektive zum Bleiben geboten wird. Unsere Union der Vertriebenen und Aussiedler hat hier mannigfache wichtige Kontakte zur Erreichung dieses Zieles geknüpft. Eine Reise im Jahr 2015 nach Ostpreußen wird sich vornehmlich diesem Anliegen widmen.

Die meisten heute zu Polen gehörenden ostpreußischen Landkreise gehören zu dem Bezirk, dessen Bewohner ohne Visum in das (heute zur Russischen Föderation gehörende) Königsberger Gebiet einreisen können. Ostpreußen, die in diesen Gebieten geboren und aufgewachsen sind, heute aber im Bundesgebiet leben, haben ein starkes Interesse daran, visafrei in das nördliche Ostpreußen (Königsberger Gebiet) zu reisen.

Frage: Welche Schritte befürwortet ihre Partei, um gebürtigen Ostpreußen mit Wohnsitz im Bundesgebiet den visafreien Reiseverkehr in das Königsberger Gebiet zu ermöglichen?

Antwort der CDU: Im Europawahlprogramm bekennen wir uns einmal mehr zum Recht auf die Heimat. Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit ist ein Schritt hin zur Verwirklichung dieses Rechts auch der deutschen Vertriebenen – in einem Europa, in dem die Völker und Volksgruppen einträchtig zusammenleben. Wir setzen uns für Erleichterungen im Bereich der Ein- bzw. Ausreise in das Königsberger Gebiet ein. Ein erster Erfolg war die Einrichtung eines „kleinen Grenzverkehrs“ zwischen dem Königsberger Gebiet und der polnischen Grenzregion im Jahr 2012. Durch die politische Lage in der Ukraine und die beschlossenen Sanktionen gegen Russland kommen Verhandlungen über weitere Erleichterungen allerdings derzeit nicht Betracht.

Antwort der CSU: Die CSU bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm auf das Recht auf Heimat als Menschenrecht. Die in der Europäischen Union geltende Freizügigkeit ist ein Schritt hin zur Verwirklichung dieses Rechts auch der deutschen Vertriebenen – in einem Europa, in dem die Völker und Volksgruppen einträchtig zusammenleben. Wir setzen uns für Erleichterungen im Bereich der Ein- bzw. Ausreise in das Königsberger Gebiet ein. Ein erster Erfolg war die Einrichtung eines „kleinen Grenzverkehrs“ zwischen dem Königsberger Gebiet und der polnischen Grenzregion im Jahr 2012. Durch die politische Lage in der Ukraine und die beschlossenen Sanktionen gegen Russland kommen Verhandlungen über weitere Erleichterungen allerdings derzeit nicht Betracht.

Ostpreußen ist Bestandteil der deutschen Geschichte und Kultur. Dies führt zwangsläufig zu einer erhöhten Verantwortung Deutschlands für diese europäische Region.

Frage: Welche Schritte möchte Ihre Partei unternehmen, um Ostpreußen als lebenswerte europäische Region zu entwickeln?

Antwort der CDU: Durch die Teilung Ostpreußens liegt eine spezielle Situation vor: Das Königsberger Gebiet hat ganz besonders unter dem Kalten Krieg gelitten, war es doch bis 1990 praktisch vor allem eine Militärbasis der Sowjetunion. Die CDU hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Europäische Union gemeinsam mit Russland Perspektiven für diese Region entwickelt.

Antwort der CSU: Durch die Teilung Ostpreußens liegt eine spezielle Situation vor: Das Königsberger Gebiet hat ganz besonders unter dem Kalten Krieg gelitten, war es doch bis 1990 praktisch vor allem eine Militärbasis der Sowjetunion. Die CSU hat sich stets dafür eingesetzt, dass die Europäische Union gemeinsam mit Russland Perspektiven für diese Region entwickelt.

Unabhängig von den gestellten Fragen haben beide Parteien die erfolgreiche Eingliederung von Millionen Heimatvertriebenen als Ausdruck der solidarischen Leistung aller Deutschen bezeichnet und die Leistung der Vertriebenen beim Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg gewürdigt, der ohne sie so nicht gelungen wäre. Ebenfalls erkennen sie an, dass das deutsche Kulturerbe im östlichen Europa heute an vielen Orten eine verbindende Kraft entfaltet. Zudem treten beide entschieden gegen Unrechtsdekrete ein, zumal diese der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ widersprächen. Auch die jüngere europäische Geschichte mache deutlich, dass Vertreibungen jeder Art geächtet und verletzte Rechte anerkannt werden müssten. CDU und CSU erklären, dem Bedürfnis nach Erinnerung als Mahnung für die Zukunft Rechnung zu tragen, weshalb sie den Ausbau des Dokumentationszentrums der „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ in Berlin zügig vorantreiben würden.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, Ausgabe 20/14 v. 17.05.2014

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