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Immerhin nicht bei Eis und Kälte: Viele Donauschwaben wurden zur Osterzeit 1945 aus ihrer Heimat vertrieben.
Immerhin nicht bei Eis und Kälte:
Viele Donauschwaben wurden zur Osterzeit 1945 aus ihrer Heimat vertrieben.

VLÖ: 450 Österreicher mit donauschwäbischen Wurzeln
stellten einen Restitutionsantrag in Serbien

„Wie aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) an den VLÖ hervorgeht, haben bis zum 3. März 2014 – der Frist zur Einbringung eines Restitutionsantrages für alle anspruchsberechtigten Donauschwaben in Serbien – 450 Österreicher mit donauschwäbischen Wurzeln ihren Rechtsanspruch geltend gemacht“, so Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, Bundesvorsitzender des Verbands der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) und Generalsekretär Ing. Norbert Kapeller.

„Nachdem sich die Anzahl der Antragssteller noch Ende Februar 2014 deutlich erhöht hat und noch nicht alle Anträge zur Gänze erfasst wurden, könnte diese Zahl nach Informationen des BMEIA sogar noch erheblich steigen“, freuen sich Reimann und Kapeller, da noch im März 2014 Medienberichten zufolge vergleichsweise nur 321 anspruchsberechtigte Donauschwaben einen Antrag gestellt hätten.

„Dass fast zwei Drittel aller Antragssteller ihren Antrag aus verschiedensten Gründen zurückgezogen haben, bleibt natürlich ein Wermutstropfen“, ergänzen Reimann und Kapeller.

Wie das BMEIA dem VLÖ noch ergänzend mitteilt, ist es bislang zu keiner einzigen Ablehnung eines Antrages aus Österreich gekommen. „Dies ist sicherlich ein deutlicher Hinweis auf den Kooperationswillen der serbischen Restitutionsagentur“, führt Reimann weiters an.

„Nichtsdestotrotz muss aber darauf hingewiesen werden, dass bei vielen anhängigen Verfahren noch wesentliche und notwendige Unterlagen fehlen. Dass die Beschaffung dieser Unterlagen für viele Antragssteller eine immense Herausforderung bedeuten kann, ist natürlich einleuchtend“, so Generalsekretär Kapeller, der jedoch darauf hinweist, dass die Angebote des BMEIA, der mit der Causa befassten Rechtsanwaltskanzleien aber auch von der serbischen Restitutionsagentur im Sinne der Unterstützung bei der Recherche seitens der donauschwäbischen Antragssteller leider nur allzu selten genutzt werden.

„Zudem appellieren wir an alle Anspruchsberechtigten, sich im Falle von offensichtlich mutwilligen Verzögerungen und willkürlichen Entscheidungen seitens der serbischen Behörden an den VLÖ zu wenden. Der VLÖ wird sich in Folge zielgerichtet an das BMEIA wenden, damit auch alle diplomatischen Kanäle ausgeschöpft werden können, um in Folge Verzögerungen bei den Verfahren möglichst zu vermeiden“, so Reimann und Kapeller abschließend.
 

Quellen:
Foto: Archivmaterial;
Text:
Pressedienst des Verbands der Volksdeutschen Landsmannschaften
Österreichs (VLÖ), PA2014-09; 10.07.2014

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