Haus der Heimat, Wien, Steingasse - Kulturzentrum der Sudetendeutschen in Österreich |
Österreicherin will Berlin zu Beistand gegen Prag zwingen
Das Verwaltungsgericht in Berlin fällt am 23. Juni eine Entscheidung in einem ungewöhnlichen Rechtsstreit: Es geht darum, ob die deutsche Bundesregierung dazu verpflichtet ist, nach dem Zweiten Weltkrieg aus der damaligen Tschechoslowakei vertriebenen Sudetendeutschen bei deren Bemühen um eine Rehabilitierung durch den tschechischen Staat zu unterstützen. Die Deutschen waren damals aufgrund des Kollektivschuldprinzips enteignet und vertrieben worden.
Darunter auch viele Kinder, die allein aufgrund ihres Alters während der Nazi-Zeit keine Schuld auf sich geladen haben konnten. Während es für Opfer der KP-Diktatur ein Rehabilitationsgesetz gibt, verweigert der tschechische Staat Sudetendeutschen die amtliche Bestätigung einer Unschuld.
Österreich kann für Österreicherin nichts tun
Deshalb hat die 1945 als Kleinkind aus ihrem Heimatort Weißkirchlitz (Novosedlice) bei Teplitz vertriebene Monika K. die deutsche Regierung ersucht, auf Prag einzuwirken, damit dort ein auch auf Sudetendeutsche anwendbares Rehabilitierungsgesetz beschlossen wird. Pikant daran: Bei der Bittstellerin handelt es sich um eine österreichische Staatsbürgerin.
Die seit 1970 in Baden-Württemberg lebende Dame hatte sich 2011 zunächst an das Außenamt in Wien gewendet, wo man ihr aber nicht helfen konnte. Das Problem: Die Gewährung von diplomatischem Schutz setze, so das Völkerrechtsbüro, „das Vorliegen der österreichischer Staatsbürgerschaft sowohl zum Zeitpunkt des Schadensereignisses als auch zum Zeitpunkt der Ausübung des Schutzrechtes voraus“. Dies trifft für Sudetendeutsche in der Regel nicht zu, da nur wenige zum Zeitpunkt der Vertreibung nach Österreich 1945 schon die hiesige Staatsbürgerschaft hatten.
Also wendete sich die Österreicherin an Berlin. Dort will man Prag aber nicht mit dem Thema konfrontierten, weil man, wie es in einem dem VOLKSBLATT vorliegenden Schreiben des Außenamtes heißt, „erheblichen diplomatischen Flurschaden“ befürchtet. Sogar einschlägige Hilfsersuchen deutscher Staatsbürger weist Berlin daher ab. Die Österreicherin zog vor das Berliner Verwaltungsgericht, das nun entscheiden muss, ob ihr Deutschland im Ringen um die Ehre behilflich sein muss oder nicht.