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Hermann Sudermann


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Übersicht:


Die Lüge
Kommentar von Klaus D. Voss

Vor vier Jahren stimmten 92,4 Prozent der Slowaken für den Beitritt zur EU; das an sich hätte ein überzeugendes Bekenntnis zu den Idealen der Gemeinschaft sein können. Doch es war gelogen.

Die Benesch-Dekrete, die die Grundlage für die Vertreibung, Ermordung und Enteignung der fast drei Millionen Sudetendeutschen und Karpatendeutschen gesetzt hatten, sind jetzt in der Slowakei „unantastbar und fortwährend gültig“. So will es das Parlament. Nur die Abgeordneten der ungarischen Minderheit stimmten gegen die Vorlage, die slowakischen Volksvertreter alle dafür. Die Ungarn waren nach dem Krieg ähnlicher Willkür ausgesetzt wie die Deutschen.

Wer immer den slowakischen Politikern bescheinigt hatte, sie würden sich in die Wertegemeinschaft Europa einfügen, ist  blamiert. Der Beitritt war erschlichen.

Es ist ein schwerer Verstoß gegen Europas Rechtsordnung, wenn die Regierung unter dem Sozialdemokraten Robert Fico den  Anspruch der Vertriebenen auf Gerechtigkeit ein für alle Mal ausschließen will. Der Ausgleich mit Deutschland ist ein historisches Gebot, dem die Slowakei sich verweigert. Genauso wenig darf man hinnehmen, daß durch diesen Beschluß die ungarische Minderheit weiter schikaniert wird.

Wir Deutschen müssen etwas anderes mit uns abmachen. Preßburg liegt 680 Kilometer von Berlin entfernt – und nicht am anderen Ende der Welt. Aber um die hochgelegenen Regionen der politischen Moral bemüht sich Kanzlerin Angela Merkel bevorzugt, wie ihr offenes Ohr für den Dalai Lama belegt. Unser Ohr ist noch immer offen für ihr Wort zum aktuellen Thema  Slowakei.

Quellen:
Text Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 39/07 v. 29.9.2007


Verjährungstrick
Polnisches Gericht weist Klage ab

Der Aufruf des polnischen Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski, die Richter hätten „nach der Staatsräson zu entscheiden“, zeigt Wirkung. Im ostpreußischen Allenstein wies das Landgericht die Klage der Spätaussiedlerin Agnes Trawny auf Entschädigung für enteignete Landgüter ab – wegen Fristversäumnis. Der Anspruch sei bereits 2003 verjährt. Agnes Trawny hatte umgerechnet 625000 Euro vom polnischen Staat und der Gemeinde Gedwangen gefordert.

Mit der Ausflucht in die Verjährung hatte das Allensteiner Gericht die rechtliche Prüfung umgangen, ob Agnes Trawny die Entschädigung zusteht; eine Vorinstanz hatte ihr das Geld schon zugesprochen.

Agnes Trawny hat in Polen schon viel erreicht – 2005 hatte ihr das Oberste Gericht in Warschau 60 Hektar des ursprünglich rund 100 Hektar großen väterlichen Besitzes in Narthen (Kreis Neidenburg) zugesprochen. Das Verfahren führte, auch wenn es wegen einiger Besonderheiten nicht auf alle Spätaussiedlerfälle übertragen werden kann, zu einer Klagewelle.

Jetzt in diesem weiteren Verfahren geht es um Grundstücke, die das polnische Schatzamt und später die Gemeinde Gedwangen (Jedwabno) weiterverkauft hatten. Diese Grundstücke wurden überbaut. Nach einer Meldung von Radio Polonia muß Agnes Trawny zunächst für Gerichtskosten von 25000 Euro aufkommen. Ihr bleibt der Weg in die Berufung offen.  vs

Quellen:
Text Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 39/07 v. 29.9.2007


Flucht durch die Hintertür
Warschau lehnt jetzt EU-Grundrechtecharta ab – wegen der deutschen Ansprüche
von Klaus Apfelbaum

Mit allen Mitteln will die Warschauer Regierung  verhindern, daß Flüchtlinge und Vertriebene ihre Ansprüche auf Entschädigung nach europäischem Recht durchsetzen können. Deshalb  hat jetzt quasi in letzter Minute das noch amtierende Kabinett des Ministerpräsidenten Jaroslaw Kaczynski beschlossen, die Grundrechtecharta der EU zu boykottieren.

Am 18. und 19.  Oktober soll der im Juni vereinbarte EU-Reformvertrag verabschiedet werden; bisher hatte sich nur Großbritannien unter Hinweis auf die spezielle Verfassungstradition des Landes eine Ausnahmeregelung vorbehalten. Nun weigert sich auch Polen, die Grundrechtecharta anzuerkennen. Die Gründe, die das Außenministerium nennt, sind vorgeschoben: Man wolle nicht, daß einige Bestimmungen der Charta im Gegensatz zu Fragen der Moral und der Familie stehen, hieß es. Polen lehnt insbesondere die Eheschließung unter Homosexuellen ab.

Daß es aber in Wirklichkeit um die Abwehr von Rückgabeforderungen geht, ließ der Regierungsbeauftragte für die deutsch-polnischen Beziehungen, Mariusz Muszynski, in der „Gazeta Wyborcza“ heraus. Da die europäische Grundrechtecharta Enteignungen ohne Entschädigung grundsätzlich verbiete, könne die Charta „Versuche der polnischen Regierung unterlaufen, in diesem Fall Rechtssicherheit zu erreichen“.

Mit „Rechtsicherheit“ umschrieb Muszynski die aktuellen Versuche Warschaus, mit Grundbuchmanipulationen und rückwirkenden Rechtsänderungen vor allem Deutsche an der Verfolgung ihrer Ansprüche zu hindern.

Auf dem EU-Gipfel im Juni hatte Polen den Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinschaft blockiert und dabei seltsame Berechnungen einer „möglichen Bevökerungszahl von 66 Millionen“ angestellt. Erreicht hatte Warschau, daß Einzelstaaten mit einer Art Veto bis zum Jahr 2017 Entscheidungen der EU blockieren können.

Auch in einem anderen Punkt bricht Warschau mit demokratischen Gepflogenheiten in Europa. Die Neuwahlen am 21. Oktober können nicht von Teams der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) beobachtet werden. Allgemein üblich unter den 56 OSZE-Staaten ist, die Wahlbeobachter grundsätzlich zu jedem Wahlgang einzuladen; dies ist eine seit vielen Jahren praktizierte Selbstverständlichkeit. Die OSZE-Unterorganisation für Menschenrechte und demokratische Institutionen ODHIR in Wien entscheidet dann selbst, wohin sie die Beobachter schickt. Jetzt verweigert Warschau die Einladung, weil man nicht „wie ein Staat der Dritten Welt“ behandelt werden möchte.

Nahezu zeitgleich werden die OSZE-Wahlbeobachter Abstimmungen in der Ukraine und in der Schweiz überwachen.

Quellen:
Text Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 39/07 v. 29.9.2007


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