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Gedanken zur Zeit:
Vorkämpfer für die deutsche Sprache
von Wilfried Böhm

Der Deutsche Bundestag sieht „keine Notwendigkeit“, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern oder ein Gesetz zum Schutz der deutschen Sprache zu schaffen. 13 Eingaben von Bürgern hatten sich mit der Bedeutung der deutschen Sprache befaßt, darunter eine aus den Reihen des „Vereins Deutsche Sprache e.V.“ mit dem Ziel einer Grundgesetzergänzung: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“

Sie trug die Unterschriften von 150.000 Bürgerinnen und Bürgern und war im September 2003 der damaligen Vizepräsidentin des Bundestages Antje Vollmer übergeben worden. Doch gemäß dem Votum seines Petitionsausschusses beschloß auch der Bundestag nur, diese Petition der Bundesregierung und seinen Fraktionen „zur Kenntnis zu geben“ und im übrigen, das Petitionsverfahren abzuschließen, was einer Beerdigung dritter Klasse gleich kommt.

Locker stellten sich die Volksvertreter gegen 78 Prozent der Bevölkerung. Hatte eine vom Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ im Oktober 2006 veröffentlichte Umfrage von „Infratest“ doch erbracht, daß mehr als dreiviertel, nämlich 78 Prozent der Befragten, Deutsch als Staatssprache im Grundgesetz festgeschrieben haben wollen. Nur 15 Prozent wollten, daß dieses nicht geschehen solle. Bei derselben Umfrage meinten 74 Prozent, daß die Deutschen deutsch-englische Mischwörter wie „brainstormen“ oder „Automaten-Guide“ vermeiden sollten, nur 23 Prozent hatten nichts gegen diesen anglizistischen Sprachmix, der auch als „Denglisch“ bezeichnet wird. Den hohen Wert der Sprache als Kulturgut brachten gar 98 Prozent der Befragten zum Ausdruck, die mit „sehr wichtig“ und „wichtig“ auf die Frage antworteten: „Wie wichtig ist es, daß man sich schriftlich und mündlich gut und korrekt ausdrücken kann?“ Nur zwei Prozent meinten, das sei weniger oder überhaupt nicht wichtig.

Der Bundestag steht jedoch im offensichtlichen Gegensatz zu dieser Volksmeinung. Erklärte er doch im schlimmsten Polit-Deutsch wörtlich, daß „dem Bund aufgrund des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik nur in Teilbereichen, nämlich für die Gesetzes- und Verwaltungssprache des Bundes, eine Regelungszuständigkeit für den Gebrauch der deutschen Sprache gegeben ist ... Eine Regelungskompetenz besteht des weiteren nur für den Bereich der Schulen; dort obliegt sie den Ländern. Der übrige weite Bereich der deutschen Sprache wird nicht von staatlichen Stellen bestimmt.“ Diese Bankrotterklärung der zur politischen Verantwortung vom Volk berufenen Politiker im Föderalismus ist bemerkenswert und legt zugleich die Unfähigkeit des föderalistischen Systems dar, in wichtigen Fragen das Richtige und Notwendige zu tun.

Kein Wunder, daß sich in diesen Tagen der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier zu eben diesem Zustand des Föderalismus in Deutschland kritisch geäußert hat und beklagte, daß in letzter Zeit eine Art Exekutiv-Föderalismus eingeführt worden sei. Gesetze würden zumeist im Hauruck-Verfahren außerhalb der Parlamente beschlossen. Es gebe eine Art Überreglementierung, die in „irgendwelchen Elefantenrunden oder schlußendlich im Vermittlungsausschuß innerhalb der Nacht beschlossen wurde“. Der Bundestag habe das Ergebnis dann vielfach nur noch „gewissermaßen abnicken können“.

Darum ist es kein Wunder, daß es angesichts dieser Zustände bisher kein entschlossenes Handeln des Bundestages in der Frage der deutschen Sprache im Grundgesetz gibt, obwohl das dringend geboten ist.

Eine Verfassung wie das deutsche Grundgesetz, in der als Merkmale der Identifikation die Farben Schwarz-Rot-Gold der Flagge ebenso festgelegt werden wie die Bundeshauptstadt Berlin, kann jedenfalls auf die Erwähnung der nationalen Sprache nicht verzichten, die die geistige Lebensgrundlage dafür bietet, Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen. Darum sollte es zu den hervorragenden Zielen des demokratischen Staates gehören, den Schutz, die Pflege und die Funktionsfähigkeit der deutschen Sprache zu gewährleisten, auch und gerade in der Verantwortung für künftige Generationen.

Das sollte um so leichter sein, weil nach den Worten zahlreicher Politiker die Forderung „Deutsch ins Grundgesetz“ für sie selbstverständlich und notwendig ist. Der „erste Mann“ des Parlaments, Bundestagspräsident Norbert Lammert, ist ein engagierter Befürworter dieser Forderung und hat sich unlängst auch für die stärkere Anerkennung und Verwendung der deutschen Sprache durch die Europäische Union (EU) als Arbeitssprache stark gemacht. Auch Lammerts Stellvertreter Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse spricht sich engagiert dafür aus, „das Grundgesetz dahingehend zu ändern, daß Deutsch als Kultursprache (und nicht nur als Amtssprache) eine verfassungsrechtliche Anerkennung erfährt“.

Ausgesprochen albern erscheint angesichts des notwendigen Handlungsbedarfs und der allgemeinen Zustimmung zum Thema „Deutsch ins Grundgesetz“ die Stellungnahme vom Bundesvorstand des Bündnis 90 / Die Grünen, Reinhard Bütighofer zu diesem Thema: „Um Deutsch als Amtssprache muß man sich meines Erachtens keine Sorgen machen. Ihr Anliegen betrifft aber offenbar nicht die Amtssprache. Das entnehme ich Ihren Argumenten. Sie haben mich nicht überzeugt, daß Sie ein plausibles Anliegen vertreten.“ Lammert und Thierse haben noch viel Bildungs- und Aufklärungsarbeit in ihrem Parlament zu leisten. Beim grünen Bütighofer allerdings scheint „Hopfen und Malz verloren“, aber vielleicht sind die Mitglieder des Petitionsausschusses noch erfolgreich aufzuklären ...

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung, Ausgabe 52/06 vom 30.12.2006


 
 
 
 
 

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