Ein wichtiges Hindernis
für das Inkrafttreten des EU-Reformvertrages ist überwunden:
Tschechien bekommt vom EU-Gipfel eine Ausnahmeklausel, weil es befürchtet hatte,
der Vertrag und die in ihm verankerte
EU-Grundrechtecharta
ermögliche Rückgabeansprüche von Sudetendeutschen.
Die waren nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grundlage der berühmt-berüchtigten
Beneš-Dekrete enteignet und
aus ihrer Heimat in der Tschechoslowakei vertrieben worden.
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