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Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Prof. Dr. Dr. Alfred Maurice de Zayas 2005 in Düsseldorf mit dem Landesgeschäftsführer
des BdV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Markus Patzke.
 Prof. de Zayas hielt die Hauptansprache zum Gedenken an die Vertreibung vor 60 Jahren.

Unbequeme „50 Thesen zur Vertreibung“
Prof. Dr. Dr. Alfred de Zayas antwortet Kritikern

Ein unbestechliches Urteil eines anerkannten, ausländischen Rechtsgelehrten zur Vertreibung der Deutschen sollte in der Diskussion förderlich sein. Das dachte der hessische Sozialminister und förderte den Versand der „50 Thesen zur Vertreibung“ von Prof. Dr. Alfred de Zayas an Bildungseinrichtungen und Meinungsträger. Dies deckt sich mit dem staatlichen Auftrag, die Forschung und Auseinandersetzung zum Thema Vertreibung zu fördern.

In Hessen stieß die objektive Darstellung dieses Themas auf heftigen Widerstand des linken politischen Spektrums. Die Oppositionsparteien im Hessischen Landtag - SPD, Grüne und die Linkspartei - stoßen sich an den Thesen des Historikers und bezweifeln, „ob die Thesen in den notwendigen historischen Zusammenhang gestellt würden“. Und natürlich würden sie auch „die Verbrechen der Nationalsozialisten relativieren“.

Diese Diskussion konnte der Hessische Sozialminister Grüttner leicht bestehen. Die Thesen hat Prof. de Zayas im Kern schon 1986 im Anhang zu seinem Buch „Anmerkungen zur Vertreibung der Deutschen aus dem Osten“ veröffentlicht. Sie sind damals von der Wissenschaft positiv aufgenommen worden. Er hat sie jetzt wegen der Berliner Dokumentationsstätte zur Vertreibung um einige Schlussfolgerungen ergänzt.

Seine Kernthese fordert zum Nachdenken auf: „Der Zweite Weltkrieg war zwar der Anlass, nicht aber die Ursache der Vertreibung. Ursache der Vertreibung waren die freien Entscheidungen einer nicht allzu großen Zahl von Politikern mehrerer Staaten, deren langfristiges Kalkül 1945 in die größte Vertreibung der Geschichte mündete.“ Diese Erkenntnis stört die einseitige bundesdeutsche Geschichtsdeutung. Aber die historische Wahrheit muss ausgehalten werden.

Kritisch hatte sich auch Herr Körzell vom DGB Hessen in diese Diskussion eingeschaltet. Prof. de Zayas macht in einer Antwort an Herr Körzell grundsätzliche Ausführungen zu seiner Arbeit. Wir drucken diese mit Zustimmung des Verfassers hier ab.

Sehr geehrter Herr Koerzell,
als UNO-Beamter und Menschenrechtsexperte habe ich viel mit Gewerkschaften zu tun gehabt, und ich versichere Ihnen, dass ich viel Respekt für die Arbeit von Gewerkschaften habe und mich stets für soziale Gerechtigkeit eingesetzt habe und einsetze. Als Chef der UNO-Petitionsabteilung im Büro des Hochkommissars für Menschenrechte habe ich etliche Fälle bearbeitet und wir haben vernünftige Urteile im UNO-Menschenrechtsausschuss getroffen und hier und da Menschen tatsächlich geholfen. Zusammen mit meinem Vorgänger als Registrar, dem Richter Jakob Th. Möller, habe ich 2009 ein Handbuch veröffentlicht, das die Jurisprudenz des Menschenrechtsausschusses analysiert ... (United Nations Human Rights Committee Case Law, N.P. Engel Verlag Kehl und Strasbourg 2009). Wir haben uns auch mit den Beneš, Bierut und Avnoi Dekreten beschäftigen müssen, vor allem im Rahmen der Diskussion um die Staatenberichte von Tschechien, Polen und Jugoslawien, später Serbien, Kroatien, Slowenien, und Bosnien-Herzegowina. Die Meinung des Ausschusses und des Sonderberichterstatters über Vertreibungen, Awn Shawkat Al Khasawneh (heute jordanischer Richter am Internationalem Gerichtshof) war nämlich, dass die Dekrete diskriminierend waren und dass die deutschen Opfer – wie andere Opfer übrigens auch – einen Anspruch auf Reparation besitzen. Dies ist aber „soft law“ und die Umsetzung hängt stets vom politischen Willen ab.

Erlauben Sie mir, Sie an die Worte des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte, Dr. Jose Ayala Lasso, an die deutschen Vertriebenen am 28. Mai 1995 in der Paulskirche zu Frankfurt zu erinnern: „Ich Prof. Dr. Dr. Alfred de Zayas, bis 2003 Generalsekretär der UN-Menschenrechtskommission bin der Auffassung, dass, hätten die Staaten seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges mehr über die Implikationen der Flucht, der Vertreibung und der Umsiedlung der Deutschen, nachgedacht, die heutigen demographischen Katastrophen, die vor allem als ethnische Säuberungen bezeichnet werden, vielleicht nicht in dem Ausmaß vorgekommen wären. In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf die Charta der deutschen Heimatvertriebenen zu sprechen kommen. Es ist gut, dass Menschen, die Unrecht gelitten haben, bereit sind, den Teufelskreis von Rache und Vergeltung zu brechen und sich auf friedlichen Wegen für die Anerkennung des Rechtes auf die Heimat und für den Wiederaufbau und die Integration Europas zu arbeiten. Eines Tages wird dieses Opfer besser gewürdigt werden. ...

Uns geht es vor allem um die allgemeine Anerkennung der Menschenrechte, die auf dein Prinzip der Gleichheit der Menschen beruht. Aller Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ist mit Ehrfurcht zu gedenken, denn jedes einzelne Menschenleben ist wichtig. Es gilt, sich stets für die dignitas humana einzusetzen.“

Und tatsächlich geht es uns bei der UNO um die Menschenwürde aller. Es gibt kein Völkerrecht nach Belieben, und auch keine Menschenrechte à la carte. Wenn wir die ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien verurteilen, wenn wir im International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia Serben und Kroaten wegen Vertreibung verurteilen wissen wir sehr wohl, dass andere Vertreibungen vor und nachher passiert sind. Darum werden Vertreibungen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit in den Artikeln 7 und 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes aufgenommen. In manchen Situationen werden Vertreibungen auch unter dem Artikel 6 – Völkermord – behandelt. Dies ist unumstritten.

Sie kritisieren meine 50 Thesen zur Vertreibung und haben bestimmt Ihre Gründe. Gerne möchte ich wissen, welche Passagen Sie für unrichtig halten. Wie Sie wissen, bin ich US-Amerikaner spanisch-französischer Herkunft. Deutschland ist nicht mein Anliegen – für mich war es lediglich eine Frage des wissenschaftlichen Ethos. Ich fand und finde das Geschehen wichtig und meine, dass die offene Diskussion nicht tabuisiert werden darf. Als Völkerrechtler habe ich mich mit vielen Verbrechen auseinandersetzen müssen – mit dem Genozid an den Armeniern (http://bit.ly/aMrYnI), mit der Vertreibung von 200.000 Zyprioten 1974 durch die Türkei (http://bit.ly/yk8GlA, http://bit.ly/ioxMPn), mit dem Völkermord in Ruanda usw. Für mich haben alle Opfer dieselbe Menschenwürde, und sie haben Anspruch auf unseren Respekt. Ich verstehe nicht, warum die deutschen Vertriebenen keine Opfer sein sollen. Die Kollektivschuldthese gilt in keinem Rechtsstaat und ist zudem historisch untragbar.

Ich erfuhr von der Vertreibung zum ersten Mal von meinem Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Richard Baxter (später Richter am IGH). Als Geschichtsstudent war ich erstaunt, dass meine Historiker-Kollegen es nicht für wichtig hielten, dieses Kapitel der neueren Geschichte zu behandeln. Später bekam ich ein Fulbright Stipendium nach Deutschland, forschte in amerikanischen, englischen, französischen, schweizerischen und deutschen Archiven, interviewte Diplomaten, Politiker, Historiker, Täter und Opfer, und promovierte zu diesem Thema. Der seinerzeitige politische Berater Eisenhowers, Staatssekretär Robert Murphy, schrieb das Vorwort meines Buches „Nemesis at Potsdam“ (Routledge 1977 – „Die Nemesis von Potsdam“ 14. erweiterte Ausgabe 2005). Den Titel des Buches erhielt ich von George F. Kennan, den ich mehrfach in Princeton besuchte sowie auch viele andere damals noch lebenden britischen und amerikanischen Diplomaten und Teilnehmer an der Potsdamer Konferenz. Das Buch erhielt sehr positive Rezensionen in den USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Schließlich erschien die deutsche Fassung bei C.H.Beck, später als dtv-Taschenbuch, das in größeren Mengen von der Bundeszentrale und Landeszentralen für politische Bildung angeschafft wurde. Für Rezensionen siehe http://bit.ly/xgjBCs. Meine 50 Thesen zur Vertreibung bemühen sich, Fragen zu beantworten, die andere Historiker bewusst oder unbewusst weggelassen haben. Die Thesen existieren übrigens in Englisch auch und werden in mehreren US-Universitäten gebraucht so wie meine Bücher „Nemesis at Potsdam“ und „A Terrible Revenge“. Die monokausale Erklärung der Vertreibung, die man bei manchen Historikern findet ist unbefriedigend, weil nicht differenziert. Ich habe mich als Historiker stets bemüht, den richtigen Zusammenhang zu erforschen. Kontextualisieren heißt aber nicht Relativieren. Ich kenne die NS-Verbrechen allzu gut und habe auch darüber veröffentlicht. ... Wichtig allein ist, dass die Thematik Vertreibung nüchtern und ohne Polemik behandelt wird, und dass man die Menschenrechte nicht außer Acht lässt. Dies schulden wir den Opfern – und dies schulden wir auch der intellektuellen Redlichkeit. Die „Vertreibung der Vertriebenen“, die ich jetzt in Deutschland mit Traurigkeit beobachte, ist ein menschenverachtenden Sonderweg. ...

Mit freundlichen Grüßen
Alfred de Zayas

_____________________________
Anmerkungen der Redaktion:

1: Als AVNOJ-Beschlüsse (korrekter: Beschlüsse des AVNOJ-Präsidiums) werden eine Reihe von Verfügungen, Erlassen und Bescheiden bezeichnet, welche die zukünftige staatliche Organisation Jugoslawiens nach Ende der Besatzung durch das Deutsche Reich und dessen Verbündete (Italien, Ungarn und Bulgarien) im Zweiten Weltkrieg betreffen. Benannt wurden sie nach dem Antifaschistischen Rat der Nationalen Befreiung Jugoslawiens (serbokroatisch Antifašističko v(ij)eće narodnog oslobođenja Jugoslavije, abgekürzt AVNOJ). Zur Erinnerung an dessen zweite Tagung Ende November 1943 in Jajce wurde später der 29. November als Staatsfeiertag begangen.

Quelle:
Deutsche Umschau, Ausgabe 1/2012, Seite 13-14

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