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Hermann Sudermann


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Jenseits der Schweigespirale
Publizistik und Freiheit in Vergangenheit und Gegenwart
Der Festvortrag von Professor Harald Seubert  (*)

Umjubelter Höhepunkt der Jubiläumsfeier der Preußischen Allgemeinen Zeitung in Berlin war der Vortrag von Harald Seubert, der in Erlangen und Posen Religions-Philosophie lehrt. Wir dokumentieren die Rede in mehreren Teilen.

Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, ich danke für die ehrenvolle Einladung und möchte der PAZ herzlichst gratulieren: ad multos annos. Die Würdigung von Herrn von Gottberg war von wirklich preußischem Geist bestimmt: Auch das Schwere, Belastende wurde nicht verschwiegen. Und jene Trias von Freiheit−Recht−Frieden, die Ihre Zeitung trägt, ist preußisches, damit alteuropäisches Erbe und Maßstab für die Zukunft gleichermaßen.

Zur Sache. Von der Schweigespirale war wohl erstmals in Alexis de Tocquevilles überaus luzider Analyse der Demokratie als der kommenden Regierungsform die Rede. Er, Vertreter des Ancien Régime und nach 1789 Unterlegener der Geschichte, wollte in dem amerikanischen Experimentierfeld studieren, auf welche Herrschafts- und Staatsform sich die Welt zubewegen würde. Dabei diagnostizierte de Tocqueville eine innere Differenz innerhalb der Demokratie: die Spannung zwischen Freiheit und Gleichheit. Im Zweifel werde sich die Mehrheit einer Bevölkerung in der Demokratie für die Gleichheit entscheiden. Tocqueville spricht von der „sanften Despotie“. In diesem Horizont bildete sich der neue Begriff der „öffentlichen Meinung“ heraus. Die jüngst verstorbene Elisabeth Noelle-Neumann hat dann virtuos gezeigt, wie die Schweigespirale ein Instrument politischer Macht und sozialer Kontrolle ist, das die Gewaltenteilung unterläuft. Die Crux ist dabei, dass eine Minderheit, der es gelingt, ihre Meinungen und Wertungen laut vernehmlich und vor allem in Wiederholung und auf verschiedenen Kanälen zu äußern, Gegenauffassungen aber zu diskreditieren, die strategische Hoheit gewinnt. Die andere Seite wird immer leiser werden. Man wird sich seiner Sache schämen, und hätte man selbst die Wahrheit auf seiner Seite. Der Wirksamkeit eines radikalen Nonkonformisten, wenn es ihn denn geben sollte, sind insofern enge Grenzen gezogen. Er wird Gefahr laufen, für verrückt erklärt zu werden. Der junge Thoreau, der später aus der Zivilisation floh, hat in sein Tagebuch eingetragen: „Es ist immer leicht das Gesetz zu brechen, aber selbst die Beduinen in der Wüste finden es unmöglich, Widerstand zu leisten gegen die öffentliche Meinung.“ Die Kultur- und anthropologische Revolution von 1968 hat gerade durch diese Schweigespirale reüssiert. Der anderen Seite bleibt dann der mehr oder minder hilflose Protest, Leserbriefe, Antichambrieren, und oftmals endet ihr Protest vor den Türen und Türhütern der neuen Exponenten der Macht, in geradezu Kafkaesken Verzerrungen. Es hilft dabei wenig, wenn zwischen „öffentlicher“ und „veröffentlichter“ Meinung unterschieden wird. Die letztere prägt in jedem Fall die erstere. Eine Stimme der Mehrheit, die dem was der Medienmainstream bietet, diametral entgegenläuft − und in dieser Durchbrechung des Gängigen spielt in Deutschland die Preußische Allgemeine eine immer wichtigere Rolle −, ist häufig nur noch zu vernehmen, wenn man unter sich ist. Öffentliche Meinung konstituiert einen „Kanon“, zu dem man sich gleichsam bekennen muss, wenn man sich nicht isolieren will, wobei die Auffassungen, die eingenommen werden, zumindest ebenso bedeutsam sind, wie das, was verschwiegen wird. Entscheidend ist zuerst das Agenda-Setting. Eine Seite bestimmt, worüber überhaupt geredet wird und in zweiter Linie: von wem. Welche Fragen werden gestellt, welche Personen erscheinen dafür relevant? Die öffentliche Meinung beschreibt Noelle-Neumann in diesem Sinne als unsere „soziale Haut“, und mit Rousseau konstatiert sie, sie sei Feind des Individuums, zugleich aber Schutz der Gesellschaft. Von der Meinung zum Wissen zu kommen, durch dialegesthai, durch Prüfung der Sache und zugleich der Seelen, war der Sokratische Anspruch, der aufs engste mit dem Ethos und Geist Europas verbunden ist. Christlich findet er seine Erweiterung und Vertiefung: „Die Wahrheit (aletheia) wird euch frei machen“, ist die Verheißung Jesu Christi. Die Unterscheidung von Doxa und Aletheia, Meinung und Wahrheit bleibt grundlegend. Wir müssen gleichsam die Höhle der Meinungen verlassen, in der wir Tatsachen nur als Schattenrisse an der Wand erkennen können, um zur Wahrheit selbst vordringen zu können. Und im Gegenzug kann man mit Robert Spaemann sagen: Dort, wo nicht mehr nach der Wahrheit gefragt wird (einem Absolutum!), bleibt als einzige Unterscheidung das, was man sagen darf und was nicht. Zu der skizzierten Situation scheint in drastischem Gegensatz zu stehen, was der große Philosoph Preußens Immanuel Kant meinte, wenn er den Publizitäts-Grundsatz als eine der wesentlichen Garantien eines ewigen Friedens festhielt. Dies richtete sich gegen die Geheimdiplomatie ebenso wie gegen die Einschachtung in eine Politik der Kabinette. Vor dem freien Gebrauch der Vernunft sollten sich die Grundsätze der Politik ausweisen. Legitimierbarkeit sollte einzig aus der Zustimmung der Vernunft folgen. Mit dem Zeitalter der Aufklärung, der Fülle der Wochen- und Monatsschriften, der Salons- und Diskussionsgesellschaften setzt ein, was Jürgen Habermas die „diskursive Öffentlichkeit“ genannt hat – im Unterschied zur der repräsentativen Öffentlichkeit der barocken Welt. Letztere war eine Art „höfische Öffentlichkeit“, die mit der heutigen Verlagerung des politischen Diskurses in die Talkshows teilweise zurückzukehren scheint. Die Geschichte einer weltverändernden Publizität reicht indes weiter zurück: Es war die Publizistik, die die Lutherische Reformation überhaupt erst ermöglicht und ihr diese singuläre Durchschlagskraft gesichert hat. Das Säkulum der Aufklärung hatte aber eine Kehrseite, die auch rasch erkannt wurde: Wo sich Publizität von der Sittlichkeit löst, wo jene Ligatur preisgegeben wird, die der große Königsberger Philosoph gekennzeichnet hatte, droht eine unterschwellige Lenkung des Blicks. Dann tritt gerade das ein, was Platon in der ‚Politeia’ als Pathologie der doxa vorzeichnet. Die Schatten und die Gaukelbilder der Schatten werden mit der wahren Welt gleichgesetzt. Die Menschen meinen sich selbst – und ihresgleichen – zu sehen, doch es sind nur Schatten. Und nur mit Gewalt könnte einer dazu gebracht werden, die Höhle zu verlassen – und sich ins Freie zu wenden. Kant hatte also aus sehr guten Gründen Publizität mit dem Sittengesetz verbunden; damit ist die Öffentlichkeit auf Wahrheit und Wahrhaftigkeit verwiesen. Man kann noch einen Schritt weiter gehen: Die parrhesia: die christliche Freimut, ist im Neuen Testament eng mit dem Heiligen Geist verknüpft. Zur freien Rede sind die Christen „begeistet“: ein christlicher Maßstab, der auch für die Demokratie verpflichtend sein sollte. Die Zeitung, die wir heute feiern, hat um diese Kultur der Freiheit besondere Verdienste.

Die Rolle der Vertriebenen ist auch dadurch für die deutsche Nation von höchster Bedeutung, dass sie das Gedächtnis wachgehalten haben – in offener Rede. Dazu war und ist die Preußische Allgemeine Zeitung ein scharf geschliffenes Instrument; zugleich Thesaurus (Schatzhaus), in dem das Gewesene bewahrt bleibt. Das Gedächtnis an Landschaften, Orte und ihren Geist. Ostpreußen als Sehnsuchtsland: Dies reicht viel weiter als das unmittelbare Schicksal von Flucht und Vertreibung. Damit verbindet sich aber das Gedächtnis an Schmerz und Unrecht, an Manipulationen der Geschichte, die nach 1945 vielen Millionen Menschen widerfahren ist. Sie haben die Wunde offengehalten und den Schmerz am Schwären. Das grundlegende Menschenrecht zu trauern, das konstitutiv ist für Humanität, haben Sie wachgehalten, sowie es in der vielleicht vollkommensten Tragödie der alten Welt, Sophokles’ Welttragödie, Antigone tut. Und Sie haben dies verbunden mit dem wachen Blick nach vorne und dem genuin preußischen Geist der Toleranz. Das Antigone-Gleichnis trägt noch weiter: Es war Antigone, die auf dem natürlichen sittlichen Recht bestanden hatte: So haben auch die Preußen und Ostpreußen auf Völkerrecht und der sittlichen Grundlage von Staat und Politik insistiert. Sie haben sichtbar gemacht, wie auf Rechtsbruch und Gewalt niemals die Einheit Europas gegründet werden kann, das vielmehr auf die Rechtsnormen des europäischen Kulturkreises fundiert sein muss. Und dabei haben sie auf alle Revanche konsequent verzichtet. Nur wo der Schmerz empfunden wird, wo das Böse ausgetragen wird und nicht etwa verdeckt, kann Friede entstehen. Ist dies nicht gerade eine entscheidende Lektion des christlichen Glaubens? Sie, meine Damen und Herren, durchbrachen durch Jahrzehnte den Deckmantel eines Schweigens und Sie waren doch, das muss man sehen, Sündenböcke für jenen Mainstream, der sich immer schon auf der Seite des Westens im moralisch höheren Gelände sehen wollte. Dass aber das Selbstbestimmungsrecht von Völkern, völkerrechtliche und humane Grundeinsichten gerade unter Ihnen fortlebten, dies hatte Bedeutung für die Kultur Freiheit unserer Republik, die wir heute zum Teil wiedergewinnen müssen. Man rührte, wenn man an das Unrecht der Vertreibung rührte, an das vielleicht letzte Tabu dieser Gesellschaft, neben jenem des offenen christlichen Bekenntnisses. Das gibt Festigkeit, die aber nicht zur Verhärtung führen darf. Auf die Rolle der Vertriebenen, insbesondere der Ostpreußen, passt das Hölderlin-Wort: Mitleidend bleibe das ewige Herz, doch fest. Dadurch wird diese Mauer aus Kautschuk, wie Armin Mohler die Schweigespirale einmal genannt hat, durchbrochen. Dass die Vertriebenen neben Hab und Gut, neben allem Geschehenen auch darin auf sich zurückgeworfen waren, dass man ihnen die Anerkenntnis verwehrte, so wie es der junge Historiker Andreas Kossert jüngst gezeigt hat („Kalte Heimat“) macht ihr Organ, die Preußische Allgemeine Zeitung, zu einer wichtigen Stimme in der Medienwelt der Bundesrepublik. Die Publizitätsfreiheit bedarf immer der Verantwortung vor dem gesprochenen, geschriebenen Wort. Man kann sie nur empfinden, wenn man Abstand gewinnt von dem immer belangloseren Rauschen von Massenmedien, dem aber eine strikte, fast eiserne Grenzlinie entspricht, die das, was gesagt werden darf, von dem trennt, was nicht gesagt werden kann. Internetforen und Blogs können dabei das gedruckte, abwägend und präzise formulierte Wort insbesondere der Wochenzeitungen nicht ersetzen. Es sei denn, wir wollten zu einer Republik des Geschwätzes werden, die dann auch keine freiheitliche mehr wäre. Publizität ist ein wesentlicher Garant von Freiheit. Freiheit aber bedarf der Sittlichkeit.

Ein Topos nach 1945 war es, dass die Deutschen „Land des Gehorsams“ seien und nichts von Freiheit wüssten. Thomas Mann machte diese Vorhaltung in seiner Rede „Deutschland und die Deutschen“ im Mai 1945. Die ganze deutsche Geschichte sollte in dieses Zwielicht gezogen werden – und das nicht nur von den Siegermächten, weitgehend machte man sich selbst die Auffassung zu eigen, die Deutschen hätten keine den westlichen Nationen vergleichbare Freiheitsgeschichte. In dieser Sicht wurde dann die „Westernization“ unseres Landes zur einzigen Quelle seiner Identität – barer Unsinn, wie sich nachweisen lässt. Im 18. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte man es anders gesehen: Das Alte Reich war eng verknüpft mit den „Deutschen Freiheiten“ und Montesquieu, der große Lehrer der Gewaltenteilung, sprach gar davon, die Freiheit sei aus den Wäldern Germaniens gekommen; allenfalls Polen wurde eine ähnliche Freiheitsgeschichte zugetraut. Diese Freiheit bedeutete im Alten Reich: gelindes Regiment – imperium limitatum, in klarer Abgrenzung gegenüber der südlichen oder auch westlichen Staatsräson. Es war freilich eine staatsimmanente, christlich gebundene Freiheit, mit stark korporativen Elementen.

Realer als die Abwertung deutscher Freiheit ist die Vorstellung, die Deutschen hätten die Freiheit nur als innere Freiheit gekannt, wohingegen die westlichen Nationen ihr äußerlich Manifestation gaben. Doch auch dies hält näherer Prüfung nicht stand. Der deutsche und preußische Freiheitsgedanke ist mehr als nur geträumt. Kant, Fichte, der deutsche Idealismus, aber auch die bewegende Freiheitsthematik in Schillers Dramen, war dies nicht das Komplementärstück zu der Tricolore-Liberté – und haben wir nicht einen guten Grund, darin sogar eine Reife und Reflexionskraft zu erkennen? das Desiderat der ‚Ordnung der Freiheit’, das sich die Revolution nicht geben konnte? Die deutschen Denker haben, anders als die Französisichen Akteure, immer gesehen, wo die Freiheit sich selbst zu zerstören droht. Einen unmittelbaren Weg von den Teutschen Libertäten des alten Reiches zu einer demokratischen Verfassung wie in Amerika, in der Schweiz oder auch in den Niederlanden hat es indes nicht gegeben. Die Wege der deutschen Freiheitsgeschichte von den Teutschen Libertäten her sind labyrinthisch, wie Hans Maier schrieb. Preußen aber ist anders! Denn im Zeichen der preußischen Staatsidee entwickelt sich ein Freiheitsbegriff, der Freiheit gleichsam als Recht auf Rechtsstaatlichkeit, auf die republikanische Verfassung selbst begreift. Im deutschen Verständnis ist Freiheit damit klassisch sittlich konturiert. Sie ist nicht nur negative Freiheit: Das, worüber die Gesetze schweigen. Freiheit ist im Sinne des Rechtsprinzips der Kantischen Philosophie definiert und begriffen als: „Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür, sofern sie mit jedes anderen Freiheit nach einem allgemeinen Gesetz zusammenbestehen kann“. Freiheit sei, so zeigt Kant weiter, „das einzige ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit zustehende Recht“. Gleichheit besteht also zunächst normativ, als gleicher Zugang zu dieser Freiheit. Dies ist, im Kantischen Sinne, der Versuch, den möglichen, ja wahrscheinlichen Konflikt zwischen Freiheit und Gleichheit aufzulösen. Nicht nur der Not- und Verstandesstaat, sondern der sittliche Staat der Freiheit wird in der klassischen deutschen Philosophie, zwischen Kant und Hegel, gedacht. Und Kant führte in diesem Geist weiter aus: „Eine Verfassung von der größten menschlichen Freiheit nach Gesetzen, welche machen, dass jedes Freiheit mit der andern ihrer zusammen bestehen kann... ist doch wenigstens eine notwendige Idee, die man nicht bloß im ersten Entwurfe einer Staatsverfassung, sondern auch bei allen Gesetzen zum Grunde legen muss, und wobei man anfänglich von den gegenwärtigen Hindernissen abstrahieren muss“ . Diese Hindernisse lägen in der menschlichen Natur. Gerade Kant wusste mit dem Prediger Salomo: „Des Menschen Herz ist böse von Jugend auf.“ Dieser Freiheitsbegriff bleibt exemplarisch für die Idee der gewaltenteiligen Republik, des Rechtsstaates. Er konnte so wohl nur vor der preußischen Staats- und Verfassungswirklichkeit gedacht werden. Er gründet sich aber auf eine Verpflichtung des Bürgers. Gerade in diesem Sinn muss man mit dem großen Staatsrechtler Erich Kaufmann festhalten: „Es gibt kein Zurück hinter Kant.“ Der Verpflichtungscharakter war in der Weimarer Verfassung noch explizit enthalten: „Jeder Deutsche hat unbeschadet seiner persönlichen Freiheit die sittliche Pflicht, seine geistigen und körperlichen Kräfte so zu betätigen, wie es das Wohl der Gesamtheit erfordert“. In der Bundesrepublik Deutschland manifestiert sich dies eher in der permanenten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Letzter Gegensatz zu diesem Grundsatz jedenfalls wäre das, was Konrad Lorenz die „Verhausschweinung des Menschen“ nannte.

Die skizzierte preußische Bestimmung von Recht als objektive Freiheit ist also keineswegs ein abstrakt idealistischer Höhenflug. Sie hat eine realgeschichtliche Verankerung und sie sollte Verpflichtungscharakter für die Gegenwart haben. Im späten 18. Jahrhundert wurden in Preußen die freiheitlich emanzipatorischen Tendenzen des westlichen Naturrechts aufgenommen. Politische und bürgerliche Freiheit wurden dabei unterschieden. Die deutsche Entwicklung hat auch damit zu tun, dass bis ins 19. Jahrhundert hinein eine untyrannische, sich ihrer Pflichten bewusste Obrigkeit regierte. Nicht zuletzt deshalb konnten die Denker von der anderen Seite des Rheins auch die Krankheit der Französischen Revolution klar sehen. Hegel diagnostizierte die Furie des Verschwindens, angesichts derer eine Hinrichtung nicht mehr sei als das Abschlagen eines Kohlhauptes. Die bürgerliche Gesellschaft, mit ihrem System der Bedürfnisse: der Entfremdung des Menschen als Produzenten und Konsumenten, bedarf eines Haltes von Sittlichkeit. Nach Hegel kann er nur durch die Familie überhaupt dem menschlichen Leben vermittelt werden. Sich anerkennen als sich gegenseitig Anerkennende, dies ist entscheidend. Der Einzelne muss in geformten, konkreten Freiheiten der Gesellschaft entgegentreten können. Hier nennt Hegel die Korporationen. Freiheit bedarf der Rechtssicherung, der sittlichen Fundierung und damit der Institutionen.

Diese Institutionalisierung bewahrte vor dem irrwitzigen Feuerbrand, des Lichtes Himmelsfackel, die am Ende Städte und Länder einäschert und den die deutschen Denker jenseits des Rheins fasziniert und erschüttert erkennen konnten. Auch noch die Re-volution, eigentlich Re-formation (das Wieder-in-Form-bringen) von 1989 ist eigentlich im Lichte dieser Freiheitsgeschichte zu sehen. Ihre Friedlichkeit, ihre christliche Grundorientierung unterscheidet sie grundsätzlich von der Gewaltgeschichte der Revolutionen, die sich ausgehend von der Französischen, ihrer aller Mutter, entfesselten. Es ist nicht, wie der große Walter Kempowski meinte, ein Unglück, dass in jener Revolution kein Blut floss. Dies macht vielmehr ihre Signatur. Man sollte also nicht, wie die Linke es immer tat, klagen, dass die Deutschen keine Revolutionen hatten. Und man sollte sehr viel mehr Selbstbewusstsein aus dem Jahr 1989 als Ende der Zementierungen ziehen, wie dies tatsächlich für die Einheit Deutschlands geschieht.

Man muss vor dem Hintergrund deutscher Freiheits- und Staatstradition kritisch notieren, dass die Verfassung von Hugo Preuss das Prinzip der Volkssouveränität verabsolutierte. Sie erhob damit auch den Relativismus zum Prinzip. Gerade das hat Carl Schmitt brillant kritisiert. Der Außerkraftsetzung der Demokratie auf parlamentarischem Wege, im Namen eben der Volkssouveränität, war damit Tor und Tür geöffnet. Und das Menetekel eines paralysierenden, am Ende die Republik zerstörenden Parteienstreites sollte von Weimar aus im Gedächtnis bleiben. Zum Relativismus kam der Formalismus: Ein konkreter Gehalt und eine Zielsetzung der Staatsform war nicht hinreichend vor der Selbstaufhebung gefeit. Freiheit und Herrschaft kamen nicht zusammen – aus inneren Gründen, aber eben auch aufgrund von Mängeln der Verfassung. Bonn und Berlin sind gewiss nicht Weimar. Doch ob Demokratie und republikanischer Rechtsstaat in der globalen Welt fortbestehen, wenn ihre Wertausrichtung undeutlich ist, wenn nur moderiert wird, nicht geführt, wenn die sittlichen – und christlichen – Fundamente ausgehöhlt werden, ist keineswegs ausgemacht; zumal wenn sich allerorten Erosionen zeigen, etwa indem zwischen Person und Amt nicht unterschieden werden kann, wo Privates nach außen gehängt wird. Wie sehr uns Preußen fehlt, sieht man gerade im Blick auf diesen Mangel an Maß und Pflicht. Ich erinnere mich, als Abiturient ein Kabarettprogramm der Old Dame des Kommödchens Lore Lorentz gesehen zu haben, einer eher linken Künstlerin, die Preußens Andenken beschwor: „ganz ohne Preußen geht die Chose nicht“, hatte sie damals gesungen. 

Das Grundgesetz knüpfte nach 1945 aus guten Gründen nicht an die Weimarer Verfassung an. Begründet auf das Sittengesetz, war vielmehr der Begriff der Bürgerfreiheit wieder zentral. Rechtsstaatlichkeit – unter Voraussetzung des Sittengesetzes, fundiert in der „Invocatio“ Gottes, gab sich dieser Staat eine Verfassung, die auf alle Selbstauflösung und ideologische Einvernahme antwortete.   

Harald Seubert

Die gesamte Rede einschließlich des noch fehlenden Endes ist in Kürze bei der Landsmannschaft Ostpreußen, Buchtstraße 4, 22087 Hamburg, erhältlich.


Harald Seubert (*12. Mai 1967 in Nürnberg) ist ein deutscher Philosoph und Universitätsprofessor, verheiratet seit 1999.
Studium der Philosophie, Geschichte, Literaturwissenschaft und evangelischen Theologie. Von 1992 bis 1999 war er Lehrbeauftragter für Religionsphilosophie an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. In den Jahren 1993 bis 1999 war er Lehrbeauftragter für Neuere Literaturwissenschaften. Im März 1998 erfolgte dort die Promotion mit einer Dissertation über Martin Heidegger, die zwei Jahre später in einer Kurzfassung im Böhlau Verlag erschien.
1998 wurde Seubert Lehrbeauftragter für Philosophie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, von 1999 bis 2004 wissenschaftlicher Assistent bei Manfred Riedel. Im Sommer 2002 wurde seine Habilitationsschrift Polis und Nomos. Untersuchungen zu Platons Rechtslehre angenommen.
2006 wurde er ordentlicher Professor für Kulturphilosophie und Ideengeschichte des deutschen Sprachraums an der Universität Posen. Ebenfalls seit 2006 ist er Lehrbeauftragter für Philosophie, insbesondere Religionsphilosophie, an der Theologischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.

Quellen:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt
Ausgabe 16 / 24.04.2010, Ausgabe 18 / 08.05.2010;
Biographie: http://de.wikipedia.org/wiki/Harald_Seubert

60 Jahre Ostpreußenblatt / Preußische Allgemeine Zeitung

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Die Theorie der Schweigespirale ...
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