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Dramatische Zeitpunkte für Preußen:
Der Kaiser (hinten links) verläßt 1918 Berlin |
Erzwungene Flucht aus Ostpreußen:
1945 – Warten auf den letzten Zug |
Das Verbot
Der Staat Preußen, der
seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in Deutschland gewesen ist,
hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem Interesse an der
Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und erfüllt von dem
Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in Deutschland auf
demokratischer Grundlage zu sichern, erläßt der Kontrollrat das folgende Gesetz:
Artikel I. Der Staat
Preußen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden werden hiermit
aufgelöst.
Artikel II. Die
Gebiete, die ein Teil des Staates Preußen waren und die gegenwärtig der
Oberhoheit des Kontrollrats unterstehen, sollen die Rechtsstellung von Ländern
erhalten oder Ländern einverleibt werden. Die Bestimmungen dieses Artikels
unterliegen jeder Abänderung und anderen Anordnung, welche die Alliierte
Kontrollbehörde verfügen oder die zukünftige Verfassung festsetzen sollte.
Artikel III. Staats-
und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des früheren
Staates Preußen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden,
vorbehaltlich etwaiger Abkommen, die sich als notwendig herausstellen sollten
und von der Alliierten Kontrollbehörde getroffen werden.
Artikel IV. Dieses
Gesetz tritt mit dem Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.“
Der Alte Fritz - Friedrich der Große und seine letzte Ruhe in
Sanssouci |
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Ein Beitrag des
MDR, GMD-Magazin (Geschichte Mitteldeutschlands)
Quelle:
www.youtube.com/watch?v=oqMhsmCYhNY, 2012 |
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