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Der lange Anlauf zum Zweiten Weltkrieg
Die Annexion des Memellandes im Januar 1923 - Teil 2
von Brigadegeneral a. D. Gerd Schultze-Rhonhof

In den Jahren 1934 und 35 belastet ein weiteres Ereignis das Memel-Litauen-Verhältnis: der Kriegsgerichtsprozeß von Kaunas. Ab Februar 1934 werden ein paar hundert Deutschmemelländer verhaftet und verdächtigt, einen Aufstand zur Befreiung des Memelgebiets geplant zu haben. Im Januar 1935 stehen 126 Memelländer in Kaunas vor den Schranken des litauischen Kriegsgerichts. Ihnen werden „die Aufrechterhaltung des Deutschtums im Memelgebiet als staatsfeindliche Haltung“, Waffenbesitz, Geländespiele und zwei Racheakte an Litauern nachgewiesen. Die Vorbereitung eines bewaffneten Aufstandes ist jedoch nicht zu beweisen. Die Urteile lauten viermal Tod durch Erschießen und 89mal Zuchthausstrafen von verschiedener Dauer. Die Todesurteile werden später in Zuchthausstrafen umgewandelt. Der Kaunas-Prozeß mit dem Anklagepunkt „Aufrechterhaltung des Deutschtums“ verletzt nicht nur die Präambel des Memelstatuts, er findet auch im Deutschen Reich ein starkes Echo. In 34 deutschen Städten gibt es Demonstrationen gegen das Urteil. Das deutsch-litauische Verhältnis wandelt sich von kalt zu frostig.

Im Laufe des Jahres 1935 bemüht sich Litauen, einen Nichtangriffspakt mit dem Deutschen Reich zu schließen. Die Reichsregierung lehnt das ab mit Hinweis auf die zu oft verletzte Memelkonvention. 1936 verbessern sich zunächst die Wirtschaftsbeziehungen zwischen beiden Ländern. Ein Nichtangriffspakt kommt trotzdem wieder nicht zustande. Statt dessen übergibt die Reichsregierung der litauischen Regierung im März 1938 eine Note mit dem Verlangen, die Memelkonvention ohne Abstrich einzuhalten. Die Note besteht aus „11 Klagepunkten“, von denen die Reichsregierung fordert, sie alsbald abzustellen. Die Klagepunkte sind: der Kriegszustand seit 1926, die Beschränkungen der Vereins-, Versammlungs- und Pressefreiheit, Verhaftungen durch den litauischen Kriegskommandanten und die litauische Politische Polizei, die weitgehende Lahmlegung der gesetzgeberischen Tätigkeiten des Memeler Landtags durch das häufige Veto des litauischen Gouverneurs im Gegensatz zu den Bestimmungen der Konvention, unangemessen umfangreiche Enteignungen von Memeldeutschen im Memeler Stadtgebiet im September 1937, Druck auf die Betriebe, deutsche durch litauische Arbeitskräfte zu ersetzen, und so weiter. Bemerkenswert bei der Note der „11 Klagepunkte“ ist, daß die Reichsregierung mit keiner Silbe das Verlangen äußert, das Memelland an Deutschland abzutreten.

Die außenpolitische Lage Litauens wird 1938 brenzlig. Polen zwingt Litauen unter Androhung eines Krieges, ihre Annexion der Stadt Wilna von 1920 völkerrechtlich anzuerkennen. Die zwei Verbündeten der Litauer, die Franzosen und Russen, lassen Litauen in diesem Streit mit Polen ohne Unterstützung. Ein weiteres Ereignis weist in die gleiche Richtung. Im September 1938 - während der Sudetenkrise - läßt Frankreich auch die Tschechoslowakei trotz eines Beistandspakts im Stich. So erkennt die litauische Regierung, daß sie im Falle einer deutsch-litauischen Auseinandersetzung gleichfalls ohne Hilfe ihrer Bündnispartner bliebe. Man zieht in Kaunas Konsequenzen.

Die deutsche Reichsregierung stellt trotz des unverkennbaren Wunsches der Memelländer, „heim ins Reich“ zu dürfen, zu der Zeit noch immer keine Forderungen territorialer Art. Hitler faßt eine militärische Lösung des Problems allerdings schon im Oktober 1938 als Möglichkeit ins Auge. Am 21. Oktober gibt er dem Wehrmachtsführungsstab die Weisung: „Die Wehrmacht muß jederzeit darauf vorbereitet sein, das Memelland in Besitz zu nehmen.“ Konkrete Pläne und Befehle folgen daraus jedoch zunächst noch nicht.

Als Konsequenz ihrer außenpolitischen Lage beginnt die litauische Regierung nun, bei der deutschen zu sondieren. Der litauische Gesandte Saulys trägt am 31. Oktober in Berlin den Wunsch vor, die deutsch-litauischen Beziehungen neu zu gestalten, und er bittet um eine Erklärung der Reichsregierung zur Unverletzbarkeit des litauischen Staatsgebiets. Das kommt dem Wunsch gleich, daß Deutschland endgültig auf das Memelland verzichtet. Staatssekretär von Weizsäcker im Auswärtigen Amt hält sich bedeckt und verlangt vor weiteren Gesprächen erst einmal die völlige Einhaltung der Autonomie fürs Memelland. Am 1. November wird der erste der elf deutschen „Klagepunkte“ aus der Welt geschafft. Der Kriegszustand im Memelland wird aufgehoben. Doch inzwischen ist der Verdruß der Memelländer über ihre litauische Herrschaft zu groß geworden, und der Anschluß Österreichs im März 1938 weckt bei ihnen alte Wünsche. Ab November 1938 kommt es im Memelland zu prodeutschen Aufmärschen und Fackelzügen sowie zu der offenen Forderung nach baldiger Rückgliederung ins Deutsche Reich. Die Reichsregierung hält sich trotzdem zunächst weiterhin zurück.

Am 20. November läßt der litauische Außenminister Urbsys den deutschen Gesandten in Kaunas erstmals wissen, daß seine Regierung bereit sei, mit Deutschland über alle offenen Fragen zu verhandeln. Damit kommt Bewegung in die Memelfrage. Am 1. Dezember 1938 sucht der litauische Generalkonsul in Königsberg, DymsŠa, den Stab des „Stellvertreters des Führers“ in Berlin auf und überbringt den Wunsch aus Kaunas, über Memel zu verhandeln. Er erklärt im Auftrag der Regierung, Litauen sei nun bereit, dem Memelgebiet die volle Autonomie zu geben und die litauische Außenpolitik der des Deutschen Reiches anzupassen. Sein deutscher Gesprächspartner, der Diplomat Kleist, erwidert, daß die Entwicklung im Memelgebiet nach seiner Meinung automatisch zu einer Rückkehr der Memelländer ins Deutsche Reich führe. DymsŠa antwortet: „Die glücklichste Lösung sei nach seiner Meinung die sofortige Aufnahme von deutsch-litauischen Verhandlungen. Diese Verhandlungen würden deutscherseits also von der automatischen Rückkehr des Memelgebiets nach Deutschland ausgehen. Von litauischer Seite wäre der Ausgangspunkt das Angebot der vollen Autonomie. Das Ergebnis könne als Kompromiß ein Con-Dominium Deutschlands und Litauens über Memel sein.“

Die litauische Diplomatie zeigt damit Bereitschaft zum Entgegenkommen. Die deutsche legt noch keine Karten offen. Sie trifft zunächst in aller Stille Vorbereitungen. Reichsaußenminister von Ribbentrop erwägt die Einladung seines litauischen Kollegen und läßt zwei Verträge ausarbeiten. Entwurf eins ist ein deutsch-litauischer Vertrag, der die Rückkehr des Memellands zu Deutschland und als Gegenleistung einen litauischen Freihafen und Wirtschaftsprivilegien in Memel vorsieht. Entwurf zwei verlangt nur die volle Autonomie für das Memelland. Ansonsten informiert der Außenminister sein Haus, daß eine gewaltsame Rückeroberung des Memelgebietes nicht in der Absicht Hitlers liegt. In den Akten des Auswärtigen Amtes aus diesen Tagen steht wiederholt die Anmerkung des Staatssekretärs von Weizsäcker: „Wir lassen die Litauer über unsere Absichten zu Memel im ungewissen.“

Deutschland und das Ausland warten zu der Zeit mit Spannung auf die nächsten Memeler Landtagswahlen. Am 11. Dezember 1938 gehen 96 Prozent der wahlberechtigten Memelländer unter den Augen amerikanischer, polnischer, französischer, italienischer und englischer Wahlbeobachter und Journalisten zu den Urnen. Trotz der 48 Prozent litauischer Muttersprachler bekommt die deutsche Liste über 87 Prozent der abgegebenen Stimmen. Das Ergebnis wirkt wie ein Votum der Bevölkerung für den Anschluß an das Deutsche Reich. Das Vereinigte Königreich und die Französische Republik reagieren alarmiert auf dies Ergebnis. Am Tage nach der Wahl schon teilen die Regierungen beider Mächte dem Auswärtigen Amt in Berlin mit, „daß sie als Signatarmächte der Memelkonvention darauf vertrauen, daß die Deutsche Regierung ihren Einfluß auf die Memelländer im Sinne der Aufrechterhaltung des Status quo geltend macht“.

Damit verlangen Briten und Franzosen den Verbleib des Memellands bei Litauen, und dies trotz des offenbar entgegengesetzten Willens der betroffenen Bevölkerung. Zum Zeitpunkt der Memeler Landtagswahl hat Hitler seinen ersten Sündenfall, den Einmarsch in die „Rest-Tschechei“, noch nicht begangen. So sind die Reaktionen aus Paris und London noch nicht als Reflex auf Hitlers spätere Aggressionen zu erklären. Großbritannien und Frankreich sind also auch nach ihrem Debakel auf der Konferenz von München und dem Anschluß der Sudetengebiete an das Deutsche Reich noch immer nicht bereit, ihre Fehler von Versailles selber zu bereinigen. Sie überlassen es den Deutschen.
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, Folge 27, 5.7.2003. Seite 5


 

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