Linksextremisten randalieren zum 1. Mai im Hamburger Schanzenviertel (2011) |
Linksextremismus
Zurück zu „Weimar“?
von Michael Paulwitz
„Nie wieder Weimarer Verhältnisse!“ lautet ein ehernes Mantra der bundesrepublikanischen Polit-Klasse. Bezogen auf politisch motivierten Straßenterror sind die Unterschiede inzwischen freilich eher graduell denn prinzipiell. Extremistische Schlägertruppen, die politisch Andersdenkende auf der Straße terrorisieren, mit mehr oder minder klammheimlicher Duldung und Förderung durch staatliche Organe und legale politische Parteien – alles schon mal dagewesen.
Wichtigste Neuerung gegenüber den späten zwanziger und frühen dreißiger Jahren: Es sind praktisch nur noch linke Extremisten, die – von medialen und parteipolitischen Biedermännern eifrig verharmlost – auf Recht und Gesetz pfeifen und einen unerklärten Bürgerkrieg führen.
Von der CDU kommt lediglich lahmer Protest
Nur Heuchler, Naive oder Übelwollende können die sich häufenden Indizien noch ignorieren. Zum Beispiel die offene Drohung sogenannter „Antifa“-Gruppen, man werde den Wahlkampf der AfD durch gezielte Angriffe auf Kandidaten und Veranstaltungen systematisch und konzertiert sabotieren.
Der Verfassungsschutz warnt, Politik und Medien zucken mit den Achseln. Der Rektor der TU Berlin ist zu feige, einem „Antifa-Kongreß“ die Gastgeberrolle zu verweigern, auf dem Radikalinskis und Gewaltbereite ihre Schlachtpläne schmieden. Grünen-, Linke- und SPD-Jugend unterstützen die Extremistentagung, von der CDU kommt lediglich lahmer Protest.
Dabei erfahren inzwischen auch ihre Wahlkämpfer, wenn sie sich noch in bestimmte Bezirke wagen, die alltägliche linke Gewalt, die andere freiheitlich-konservative Oppositionsparteien schon seit Jahr und Tag kennen und mit der auch Neuankömmling AfD seit dem Bundestagswahlkampf gehäuft Bekanntschaft macht.
Den Medien ist’s allenfalls eine Randnotiz wert, obwohl die wenigen kritischen Federn, wie der BZ-Kolumnist Gunnar Schupelius, inzwischen ebenfalls zum Zielobjekt linksextremer Anschläge geworden sind.
Regeln des Rechtsstaats durch ein Gesinnungsfaustrecht ersetzen
Brennende Autos, tätliche Angriffe, öffentliche Denunziationen, Rufmordkampagnen, die auf die Vernichtung der bürgerlichen Existenz zielen – das Waffenarsenal linksextremer Bürgerkriegsmethoden trifft keineswegs nur „echte“ Rechtsextremisten. Wer meint, zumindest diese seien ja irgendwie selbst schuld, ist der linken Bürgerkriegsrhetorik bereits auf den Leim gegangen. Denn die zielt ja gerade darauf, die Regeln des Rechtsstaats, der dem Anspruch nach ohne Ansehen der Person für jeden gleichermaßen gilt, durch ein Gesinnungsfaustrecht zu ersetzen.
Linksextremisten demonstrieren im Hamburger Schanzenviertel (2013) |
Für die weithin herrschende Wahrnehmungsblindheit gegenüber dem staatszerstörerischen Potential des linksextremen Straßenterrors gibt es viele Gründe, von Feigheit, Opportunismus und Bequemlichkeit bis hin zu Mitläufertum, Kollaboration und Rädelsführerschaft, und eine tiefere Ursache: den von der politisch-medialen Klasse selbst ins Leben gerufenen, inszenierten und finanzierten geistigen Bürgerkrieg gegen das eigene Volk, der seit gut zwei Jahrzehnten unter den wechselnden Erscheinungsformen von „Lichterketten“, „Aufstand der Anständigen“ oder „Kampf gegen Rechts“ daherkommt; und der den jedem politischen Extremismus gegenüber skeptischen antitotalitären Grundkonsens der alten Bundesrepublik schrittweise durch die „antifaschistische“ Legitimationsideologie der nur formal dahingegangenen DDR ersetzt hat.
Narrenfreiheit des gewaltbereiten „Antifaschismus“
Nichts führt das schlagender vor Augen als der Versuch der frischgebackenen roten Familienministerin der Großen Koalition, Manuela Schwesig (SPD), als quasi erste Amtshandlung die von ihrer Vorgängerin Kristina Schröder (CDU) gegen massiven Widerstand eingeführte halbherzige „Extremismusklausel“ wieder zu kippen, die die finanzielle Unterstützung von Projekten gegen Rechtsextremismus, „Intoleranz“ und andere Propagandagespenster von einem Bekenntnis zur verfassungsmäßigen Ordnung abhängig machte.
Schwesigs von „antifaschistischen“ Ohrenbläsern diktierte Begründung, man dürfe jene, die sich „für Demokratie und Toleranz“ einsetzten, nicht unter „Generalverdacht“ stellen, verrät zweierlei: zum einen, daß der „Antifaschismus“ einen herausgehobenen Sonderstatus verlangt und sich den Regeln, die für alle anderen gelten, nicht unterwerfen will; zum zweiten, wie essentiell neben der politisch-medialen Unterstützung die staatliche Finanzierung für ihre Adepten ist.
Sprengsatz für Staat und Gesellschaft
Wer im Namen des „Antifaschismus“ zum Feind erklärte Andersdenkende zusammenschlägt oder ihre Autos anzündet, darf sich immer noch als über die Stränge schlagender Exekutor einer an sich guten Sache fühlen und Narrenfreiheit beanspruchen. Und ohne die reichlich in allerlei „Projekte“ fließende Staatsknete hätte er vielleicht gar nicht die nötige Tagesfreizeit zum Bürgerkriegführen und zum Aufbau der dafür benötigten Strukturen.
Was einst inszeniert wurde, um den inneren Widerstand breiter Bevölkerungskreise gegen Masseneinwanderung und Multikulturalismus zu brechen, ist so zum Sprengsatz für Staat und Gesellschaft geworden. Wer ihn entschärfen will, darf nicht beim Lamentieren über ideologische Einseitigkeiten stehenbleiben, sondern muß die politische Umerziehungsindustrie als Ganzes in Frage stellen.
In einem echten freiheitlichen Rechtsstaat gibt
es kein Gesinnungsstrafrecht und keine Meinungsdelikte, hat weder „Kampf gegen
Rechts“ noch „Kampf gegen Links“ einen Platz, sondern allein der unnachsichtige
Kampf gegen jeden, der gegen die Spielregeln von Recht und Gesetz verstößt.
Finden wir dahin nicht wieder zurück, ist auch die zweite demokratische Republik
der Deutschen gescheitert.
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