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Danzig - Keim zu einem neuen Krieg von Fedor M. Mrozek Ein britischer Oberstleutnant namens Edward Strutt erklärte am 15. November 1920 als Vizemilitärbefehlshaber in Danzig die alte deutsche Hansestadt als „Freie Stadt Danzig“ für unabhängig. Unter ständiger polnischer Bedrohung verstand es dieser Freistaat an der Weichselmündung nur mühsam, seine Eigenständigkeit unter der Oberherrschaft des UN-Vorgängers Völkerbund zu wahren, bis er zunächst 1939 von Deutschland „heim ins Reich“ geholt und 1945 polnischer Verwaltung unterstellt wurde.Über Jahrhunderte hinweg hatte Polen bereits versucht, sich die reiche Hafenstadt mit einer im Jahre 1920 zu 94 Prozent deutschen Bevölkerung einzuverleiben. Handelte es sich bei ihrer ersten Erwähnung im Jahre 997 noch um eine Siedlung von Fischern und Bernsteinsuchern, die den Stämmen der Kaschuben oder Prußen zugerechnet werden können, so hatten 1178 deutsche Kaufleute eine Siedlung am Langen Markt begründet, die 1224 lübisches Stadtrecht erhielt. Diese wurde zunächst 1271 durch den Markgrafen von Brandenburg besetzt, bis 1308 der Deutsche Orden Einzug hielt. Von diesem löste sich Danzig, seit 1361 ein Glied der deutschen Hanse, mit anderen westpreußischen Städten 1454 im „Preußen Königlichen Anteils“ unter der Schutzherrschaft der Krone Polens und blieb eine souveräne deutsche Stadt, verbunden lediglich in Personalunion mit dem König von Polen, bis es im Gefolge der zweiten polnischen Teilung 1793 dem Königreich Preußen eingegliedert wurde. Über die davor herrschende nominelle Hoheit der Krone Polens hinaus gab es jedoch keinerlei staatsrechtliche Unterstellung Danzigs in der polnischen Adelsrepublik, wie sich an der selbstständigen Außenpolitik mit eigener Militär- und Münzhoheit bei deutscher Amtssprache und dem ungebrochenen deutschen Stadtrecht zeigte. Als Symbol der Selbstständigkeit galt die Befugnis, Urkunden mit rotem Wachs zu siegeln. Berühmtestes Beispiel der besonderen Machtstellung war der erfolgreiche Widerstand Danzigs gegen den 1576 zum polnischen König gekrönten Stephan Báthory. Ohne Bestätigung ihrer seit 1454 wohlerworbenen Rechte kam für die selbstbewusste Stadtrepublik eine Huldigung des neuen Herrschers nicht in Betracht. Daraufhin zog Báthory zu Felde und musste nach vergeblicher Belagerung Danzigs dann doch 1577 die Privilegien Danzigs anerkennen. Die preußische Herrschaft fand 1807 ein jähes Ende, nachdem sich König Friedrich Wilhelm III. als Folge des Friedens von Tilsit dem Kaiser der Franzosen fügen musste. Danzig wurde in Anlehnung an die jahrhundertealte Tradition einer patrizischen Stadtrepublik zur „Freien Stadt“ erklärt und musste unter französischer Besatzung darben. Erst die Befreiungskriege gegen die napoleonische Fremdherrschaft ließen die Republik mDanzig 1814 in den preußischen Staatsverband zurückkehren. Mit diesem gelangte es 1867 in den Norddeutschen Bund und schließlich 1871 in das Deutsche Reich. Dort fand es als Hauptstadt der preußischen Provinz Westpreußen zu neuer Blüte.„ Schwächung Deutschlands“Das Ende des Ersten Weltkrieges brachte am 11. November 1918 eine neue polnische Republik auf die Bühne der Geschichte, die sich nur allzu gerne Danzig einverleibt hätte. Bereits 1916 hatten die Mittelmächte auf dem Territorium des vormals russischen Kongresspolens das Regentschaftskönigreich Polen aus der Taufe gehoben. In Lausanne konstituierte sich 1917 das polnische Nationalkomitee, das am 3. Juni 1918, nunmehr in Paris, von den Alliierten die Anerkennung als legitime Vertretung des polnischen Volkes erfuhr und mit Berufung auf vier Millionen US-amerikanische Wähler polnischer Abstammung Einfluss auf Präsident Woodrow Wilson nahm. Dies fand seinen Niederschlag in dessen 14-Punkte-Programm für die Neuordnung Europas vom 8. Januar 1918. Dort hieß es unter Numero 13: „Errichtung eines unabhängigen polnischen Staates, unter Gewährung eines freien Zugangs zum Meer, der diejenigen Gebiete einschließen soll, die von einer unzweifelhaft polnischen Bevölkerung bewohnt werden.“ Einen Monat darauf wandte sich der US-Präsident erneut vor dem Kongress an die Weltöffentlichkeit und forderte, auf Annexionen und Kriegsentschädigungen zu verzichten. Der Wortlaut von Punkt 13 hätte einem Verbleib Danzigs beim Reich nicht entgegengestanden, denn zum einen wäre ein freier Zugang Polens zur Ostsee auch über völkerrechtlich abgesicherte Hafennutzungsrechte, etwa durch die Errichtung eines Freihafens, zu gewährleisten gewesen, und zum anderen konnte in Bezug auf Danzig mit einer polnischen Minderheit von sechs Prozent nicht im entferntesten von einer „unzweifelhaft polnischen Bevölkerung“ die Rede sein.Unter Berufung auf die 14 Punkte ersuchte das Deutsche Reich am 4. Oktober 1918 bei Wilson um Waffenstillstand, doch die Hoffnung auf das postulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker trog. Dies wurde noch im selben Monat ruchbar, und so richtete der Danziger Bürgermeister Hugo Bail namens des Magistrates der Stadt am 14. Oktober 1918 einen flammenden Appell an den Staatssekretär des Reichsamts des Innern: „Präsident Wilson will alle Länder unzweifelhaft polnischer Bevölkerung zu dem unabhängigen neuen polnischen Staat vereinigen. Demgegenüber stellen wir fest, daß Danzig nimmermehr diesem Polen angehören darf. Unsere alte Hansestadt Danzig ist durch deutsche Kulturkraft entstanden und gewachsen, sie ist kerndeutsch. Wir nehmen für uns das Selbstbestimmungsrecht der Völker in Anspruch. Wir wollen deutsch bleiben immerdar.“ Unterstrichen wurde das Bekenntnis der Danziger zum Deutschtum während der seit dem 18. Januar 1919 laufenden Friedenskonferenz von Versailles durch zwei Großkundgebungen auf dem Heumarkt, bei denen am 23. März 70.000 sowie am 25. April 100.000 Danziger ihren Protest gegen die drohende Abspaltung vom Deutschen Reich zu Gehör brachten.Der Freistaat war „nicht frei“Am selben 11. November 1918, an dem der Waffenstillstand von Compiègne zwischen dem Deutschen Reich sowie Frankreich und Großbritannien unterzeichnet wurde, proklamierte der vormalige Befehlshaber der Polnischen Legion in der österreichisch-ungarischen Armee, Józef Pilsudski, in Warschau die Unabhängigkeit der Zweiten Polnischen Republik. Die polnische Stimme in Paris vertrat Ministerpräsident Ignacy Jan Paderewski, dessen Nationalkomitee mit dem bürgerlichen Nationalisten Roman Dmowski an der Spitze die von dem Sozialisten Pilsudski in Warschau gebildete Regierung anerkannt hatte. Auf Seiten der Entente standen im „Rat der Vier“ mit Wilson, Georges Clemenceau, David Lloyd George und Vittorio Emanuele Orlando die Regierungschefs der Vereinigten Staaten, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens an der Spitze der 32 Verhandlungsdelegationen der alliierten und assoziierten Mächte in Versailles, und hier fielen im Kreise der „Großen Vier“ sämtliche Vorentscheidungen. Der als „Tiger“ berüchtigte Clemenceau unterstützte in seinen Rachegelüsten am deutschen Erbfeind die polnischen Wünsche zur Inbesitznahme Danzigs und weiterer deutscher Gebiete von Pommern über Posen bis West- und Ostpreußen sowie Schlesien. Selbst Präsident Wilson konnte nicht umhin, die Maßlosigkeit der französischen Forderungen – vorgeblich zugunsten Polens – zu entlarven: „Das einzig wahre Interesse Frankreichs an Polen besteht in der Schwächung Deutschlands, indem Polen Gebiete zugesprochen werden, auf die es kein Anrecht besitzt.“Die Gegenposition – kein polnischer Korridor zwischen Pommern und Ostpreußen – vertrat das Vereinigte Königreich. Sie tat das nicht aus Zuneigung zum deutschen Volk, sondern im Sinne der „balance of power“ (Mächtegleichgewicht) als Beschränkung der künftig stärksten Festlandsnation auf der anderen Seite des Ärmelkanals. Rüdiger Ruhnau hat es in seinem Werk „Die Freie Stadt Danzig 1919–1939“ folgendermaßen formuliert: „Für Danzig und Westpreußen sah das Foreign Office keine Abtretung an Polen vor. Man ging vielmehr davon aus, daß Deutschland auf diese Gebiete niemals verzichten würde und hierdurch nur eine neue dauernde Kriegsgefahr entstünde. An einer erneuten Auseinandersetzung aber, bei der Frankreich auf Seiten Polens eingreifen und Großbritannien zu Hilfeleistungen gezwungen werden könnte, hatte man in London kein Interesse. Als weiterer Punkt kam hinzu, daß das meerbeherrschende Albion an einem französischen Stützpunkt im Danziger Hafen keine Freude haben konnte, den aber die Polen, schon aus Gegnerschaft zu Deutschland, den Franzosen bei Vereinnahmung Danzigs gerne eingeräumt hätten. Bismarck hat einmal erklärt, ein wiedererstandenes Polen werde ein französisches Militärlager an der Weichsel sein.“Die konkurrierenden geopolitischen Absichten mündeten in einem Kompromiss, den der britische Diplomat James Headlam-Morley mit der Konstruktion einer Freien Stadt unter Garantie des zu gründenden Völkerbundes auf den Tisch legte. Der Schweizer Diplomat Carl Jacob Burckhardt, von 1937 bis 1939 Hoher Kommissar des Völkerbundes in Danzig, urteilte: „… man erfand die Freie Stadt Danzig, die nicht frei, sondern in jeglicher Beziehung bedingt, wohl eines der kompliziertesten Gebilde darstellte, das jemals dem theoretischen Denken improvisierender Völkerrechtler entsprungen ist.“Nach Unterzeichnung des der Reichsregierung ultimativ vorgelegten Friedens von Versailles am 28. Juni 1919 trat der Friede am 10. Januar 1920 in Kraft und Danzig samt Umgebung damit gemäß der Artikel 100 bis 108 aus dem Reich aus. Zur Umgegend zählten die im Nordwesten benachbarte Stadt Zoppot sowie die drei Landkreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Großes Werder, mithin umfasste der gesamte künftige Freistaat knapp 2.000 Quadratkilometer mit etwa 400.000 Einwohnern, von denen 260.000 zur Stadt Danzig selbst gehörten. In der Übergangszeit bis zur Errichtung des Freistaates lenkte im Auftrag der Alliierten der britische Militärgouverneur Reginald Tower mit Hilfe eines sogenannten Staatsrates unter der Leitung von Oberbürgermeister Heinrich Sahm mit führenden Beamten der städtischen Behörden die Geschicke der Stadt. Ein 53-köpfiger Verfassungsausschuss, gebildet analog zu den Stimmanteilen der deutschen Parteien bei der Wahl zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 zuzüglich dreier polnischer Vertreter nebst Oberbürgermeister und Stadtverordnetenvorsteher, legte nach halbjähriger Arbeit einen Verfassungsentwurf vor, über den die am 16. Mai 1920 gewählte Verfassunggebende Versammlung zu beschließen hatte. Die eingeschränkte Souveränität des Danziger Staatsvolkes versinnbildlichte die ergänzend erforderliche Zustimmung des Völkerbundes. Das aus 117 Artikeln bestehende Werk wurde von einer bürgerlichen Mehrheit verabschiedet und legte damit den Grundstein zu einem parlamentarischen Regierungssystem, in dem 120 Abgeordnete des Volkstages den Senat mit einem Präsidenten an der Spitze wählen durften. Warnung Marcel Sembats Ausgehend von den Artikeln des Versailler Friedens, die unter anderem die Aufnahme Danzigs in das polnische Zollgebiet sowie die Nutzung des Danziger Hafens und den Betrieb der Eisenbahnen wie auch die Führung der auswärtigen Angelegenheiten Danzigs durch Polen vorsahen, war beiden Seiten die Aushandlung eines Abkommens zur Regelung der Verhältnisse aufgegeben worden, dessen Entwurf von der alliierten Botschafterkonferenz stammte. Mit der Unterzeichnung der „Konvention zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig“ vom 9. November 1920 in Paris war der Weg frei für die Konstituierung der Freien Stadt am 15. November 1920 unter Inkaufnahme zahlreicher Beschränkungen der Souveränität. Überdies verstand es Polen zuhauf, mit Billigung des Völkerbundes in den folgenden Jahren weitere Rechte gewährt zu bekommen, die sich weder direkt aus dem Versailler Frieden herleiten noch aus der Pariser Konvention begründen ließen. 1924 wurde Polen in Genf der Ausbau der Halbinsel Westerplatte zum Munitionsdepot zugestanden. Im Jahr darauf folgte die Berechtigung zur Stationierung einer Wachmannschaft, mit deren Hilfe das Munitionslager in den folgenden Jahren zum militärischen Stützpunkt mutierte. Und 1925 legitimierte der Völkerbund im Nachhinein die Ausweitung der polnischen Hafenpost in das übrige Stadtgebiet, bekannt als „polnischer Postputsch“.In seinem Rechenschaftsbericht „Meine Danziger Mission 1937–1939“ resümierte Hochkommissar Burckhardt über Sinn und Zweck der Etablierung des Danziger Freistaates: „Von allem Anfang an wurde in Polen wie im Reich der Verdacht geäußert, es habe sich bei der künstlichen Abtrennung Ostpreußens durch den Korridor und bei der Schaffung der freien und doch von Polen abhängigen Stadt Danzig um die versteckte Absicht gehandelt, auf die Dauer einen friedlichen Ausgleich zwischen Polen und dem Deutschen Reich unmöglich zu machen. Warnende Stimmen, die sich in diesem Sinn äußerten, verstummten nie. Schon 1919 erklärte in der französischen Kammer Marcel Sembat, daß Danzig den Keim zu einem neuen Krieg in sich trage.“
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