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Nicht Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit Gerade in seinen Tugenden summiert Preußen die tiefsten Prägungen des Abendlandes. Pflicht ist schon in der stoischen Ethik der Begriff für das Tun des „Angemessenen“ (kathekon). Cicero widmet den Pflichten ein großes Werk (de officiis). Es ist in der Zeit der Verbannung aus der Politik geschrieben und erinnert die dekadente Republik der Bürgerkriegszeit an die Mos maiorum, die Sittlichkeit der Väter der Republik. Zwischen Ehre und recht verstandenem Nutzen gibt es keinen Widerspruch: so zeigt Cicero. Ehre ist dabei der höchste Begriff römischer Ethik. Durch Erfüllung der Pflicht erfüllt der Mensch die Ansprüche der Ehre. Nach Preußen durch die (neo-)stoische Philosophie (u. a. Lipsius), aber auch durch den Pietismus, der sie verinnerlicht. Pflichten sind im letzten Gebote Gottes, die der Mensch aber aus eigenem Antrieb und aus Gewissenhaftigkeit tun muss. Philosophisch wurde im Aufklärungszeitalter, bei Christian Wolff und Thomasius in einer Traditionslinie, die Kant dann übernimmt, die Pflichtenlehre mit der Rechtslehre verbunden. Sehr wichtig ist es dabei, dass zwischen Pflichten gegenüber der eigenen Person und anderen gegenüber unterschieden wird. Zudem wird unterschieden zwischen Pflichten gegenüber uns selbst als Sinnenwesen und als sittlichen Wesen. Pflichten des Menschen gegen sich selbst als animalisches Wesen betreffen etwa das Verdikt gegen Selbstentleibung, aber auch gegen Selbstbetäubung „durch Unmäßigkeit im Gebrauch der Genieß- und auch Nahrungsmittel“. Gegen sich selbst als moralisches Wesen ist der Mensch verpflichtet, Lüge zu vermeiden, ebenso Geiz und Kriecherei. Gegenüber anderen Menschen besteht die Pflicht der Dankbarkeit, der Wohltätigkeit, die gleichermaßen weit entfernt ist von Geiz und Verschwendungssucht, und schließlich der teilnehmenden Empfindung an Freude und Leid anderer. Laster, die damit zu vermeiden sind, wären Hochmut, „Afterreden“ (also Verleumdung oder Gerede im Rücken des Anderen) und schließlich Hohn. Der Mensch ist dabei, so Kant, der geborene Richter gegen sich selbst, und das, so Kant wörtlich, „erste Gebot der Pflicht gegenüber sich selbst“ besteht darin, Angehöriger der sittlichen Gemeinschaft der Menschen zu sein. Dabei existiert eine positive Grundpflicht: „Schade niemandem!“ (Neminem laede!), die sogar noch weiter zu steigern ist: „Helfe, soweit es an dir ist, dem Anderen“. Orientiert ist diese Pflichtenlehre an dem Maßstab, die eigene Vollkommenheit und die fremde Glückseligkeit zu fördern, soweit dies einem endlichen Wesen nur möglich ist. Wir wissen, dass menschliches Handeln allzu oft genau das Gegenteil tut. Im Hintergrund dieser großen Pflichtenlehren stehen der Hallesche Pietismus und die Preußische Realität. Dies ist deshalb wichtig, weil die Goldene Regel in ihren klassischen Ausprägungen nur negativ formuliert ist, populär in der Version: „Was du nicht willst, das man dir tu’/ Das füg’ auch keinem andern zu“. In der von Preußen ausstrahlenden Tugendlehre ist es aus guten Gründen anders. Pflichterfüllung verlangt dabei die freie Übernahme von Verantwortung. Wie groß dies in Preußen geschrieben wurde, belegt der Umstand, dass die preußische Armee nicht auf dem Befehls- sondern auf dem Auftragsprinzip beruhte. Kant hat den Pflichtbegriff von hier her ins Zentrum seiner Ethik gestellt: Autonomie bedeutet, aus Pflicht und nicht aus Neigung zu handeln. Kant hat damit dem Pflichtbegriff den Status eines metaphysischen, immer wahren Prinzips gegeben. Der Kategorische Imperativ, nur nach der Maxime zu handeln, die Grundlage einer allgemeinen Gesetzgebung sein könne, formuliert diese erste und maßgebliche Pflicht. Wesentlich ist auch, dass Pflichterfüllung um ihrer selbst willen erfolgt. Ihr Lohn liegt in ihr selbst. Sie ist nicht Verdienst, sondern Selbstverständlichkeit. Das höchste philosophische Niveau von der „deutschen Ethik“ Christian Wolffs bis zu Kant und der klassischen deutschen Philosophie ist nur deshalb so überzeugend, weil es auf einem ungeschriebenen normativen Ethos fußt, an dem sich die wesentlichen preußischen Instanzen vom König über die Beamtenschaft bis ins Heer hinein zu orientieren haben. Vielfache Anekdoten können dies belegen. Pünktlichkeit scheint eine bescheidene Realisierung des Pflichtgedankens zu sein. Je mehr die Zeit monochrom, also durch die Messbarkeit, bestimmt wird, umso wichtiger wird sie. In der bürgerlichen Gesellschaft der frühen Neuzeit und im Zusammenhang von Handel und Ökonomie gewinnt sie an Gewicht. Sie ist zugleich ein Zeichen von Achtung und Wertschätzung gegenüber dem anderen, den man nicht warten lässt. Das Epitheton der „Höflichkeit der Könige“ drückt dies aus. Aber sie ist auch eine Pflicht gegenüber sich selbst. Der Pietismus gab strikte Maßstäbe zur Ausnutzung unserer Lebenszeit vor. Unsere Jahre sind begrenzt, sie „auszukaufen“ und nicht sinnlos zu vertändeln, ist bereits eine Lektion der Bibel. Pünktlichkeit gibt den Stunden ihr Profil. Kants Tagesablauf ist auch in dieser Hinsicht legendär: nach dem Spaziergänger auf dem Königsberger Stadtwall konnte man buchstäblich die Uhr stellen. Da hatte er bereits einen Tag absolviert, der Vorlesung, Colloquium, Arbeit am philosophischen Werk und die tägliche Tischgeselligkeit im Freundeskreis umfasste. „Auf die Minute pünktlich“: Dies bedeutet aber
keineswegs, nur in der Zeit (und im Ort) unfehlbar genau präsent zu sein. Es
bedeutet auch die pflichtgenaue Erfüllung von Dienst- und Berufsgeschäften und
von Aufträgen. Sich von der Sache geleitet, nicht gehen zu lassen, nicht nach
eigenen Interessen zu verschleppen und zu verschlampen, wenn sich die
Beamtenschaft nach diesen Regularien richtet, so ist dies eine wichtige Gewähr
dafür, dass Rechtsstaatlichkeit nicht nur proklamiert wird, sondern Realität
ist.
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