| Tschechien und die Familie Liechtenstein | 
 Der 
Besitzrechtstreit zwischen der Tschechischen Republik und den Liechtensteinern 
zieht sich bereits seit zwei Jahren in die Länge. Er betrifft 600 Hektar 
Waldfläche bei Říčany [= Ritschan; WM] nahe Prag. 2013 entschied ein 
Stadtbezirksgericht in Prag, der Wald gehöre der Stiftung Fürst Liechtenstein. 
Ein Jahr später wurde der Beschluss vom tschechischen Staat bezweifelt. Nun hat 
die Stiftung Berufung beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Der 
Besitzrechtstreit zwischen der Tschechischen Republik und den Liechtensteinern 
zieht sich bereits seit zwei Jahren in die Länge. Er betrifft 600 Hektar 
Waldfläche bei Říčany [= Ritschan; WM] nahe Prag. 2013 entschied ein 
Stadtbezirksgericht in Prag, der Wald gehöre der Stiftung Fürst Liechtenstein. 
Ein Jahr später wurde der Beschluss vom tschechischen Staat bezweifelt. Nun hat 
die Stiftung Berufung beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.
Die Familie Liechtenstein besaß einst große Flächen und zahlreiche Immobilien auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik. Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel das Eigentum unter die so genannten Beneš-Dekrete und wurde vom tschechoslowakischen Staat enteignet. Diese Konfiszierung blieb Jahrzehnte lang ein wunder Punkt im Verhältnis beider Länder. Erst 2009 entschlossen sich Prag und Vaduz zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Fürst Hans Adam II. kündigte damals an, seine Familie plane keine aktiven Schritte zur Wiedererlangung ihres Besitzes. Bei dem aktuellen Streit handelt es sich daher nicht um eine Restitution. Prinz Constantin von und zu Liechtenstein ist der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Fürst Liechtenstein, die das Eigentum der Familie verwaltet:
 „Das 
ist kein Restitutionsverfahren, wir haben keine Restitutionsansprüche gestellt. 
Es ist ein Verfahren, in dem wir Eigentümer einer Fläche sind und im Grundbuch 
stehen. Die Klage wurde eingereicht vom tschechischen Staat gegen die Stiftung, 
und wir sind hier sozusagen die beklagte Partei.“
„Das 
ist kein Restitutionsverfahren, wir haben keine Restitutionsansprüche gestellt. 
Es ist ein Verfahren, in dem wir Eigentümer einer Fläche sind und im Grundbuch 
stehen. Die Klage wurde eingereicht vom tschechischen Staat gegen die Stiftung, 
und wir sind hier sozusagen die beklagte Partei.“
Konkret wird um eine Waldfläche bei Říčany [Ritschan] gestritten.
„Die Stiftung Fürst Liechtenstein besitzt 600 Hektar südöstlich von Prag. Die Stiftung ist der Rechtsnachfolger meines Großvaters, und diese Eigentumsrechte wurden im Jahre 2013 übertragen. Die Stiftung wurde eingetragen als rechtmäßiger Eigentümer. Und überraschenderweise sind wir vom tschechischen Staat verklagt worden, eine Feststellungsklage wurde eingereicht. Jetzt sind wir durch die ersten zwei Instanzen gegangen. Wir denken, dass der Prozess, zahlreiche Beweise, die wir vorgebracht haben, nicht gewürdigt hat. Wir haben jetzt seine Berufung gegen das letzte Urteil der zweiten Instanz beim Obersten Verwaltungsgerichtshof eingereicht.“
 Die 
Tschechische Republik besteht in dem Streit darauf, dass das gesamte Eigentum 
der Familie aufgrund der Beneš-Dekrete enteignet wurde. Es habe kein Eigentum 
gegeben, das die Stiftung im Erbschaftsverfahren 2013 hätte vererben können. 
Dass der Staat als neuer Besitzer nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundbuch nicht 
eingetragen wurde, soll ein Versäumnis damaliger Beamter sein. Die Stiftung 
Fürst Liechtenstein hält das jüngste Urteil für eine neue Konfiszierung und eine 
neue Anwendung der Beneš-Dekrete im Jahr 2015 beziehungsweise 2016.
Die 
Tschechische Republik besteht in dem Streit darauf, dass das gesamte Eigentum 
der Familie aufgrund der Beneš-Dekrete enteignet wurde. Es habe kein Eigentum 
gegeben, das die Stiftung im Erbschaftsverfahren 2013 hätte vererben können. 
Dass der Staat als neuer Besitzer nach dem Zweiten Weltkrieg im Grundbuch nicht 
eingetragen wurde, soll ein Versäumnis damaliger Beamter sein. Die Stiftung 
Fürst Liechtenstein hält das jüngste Urteil für eine neue Konfiszierung und eine 
neue Anwendung der Beneš-Dekrete im Jahr 2015 beziehungsweise 2016.
 „Die 
Familie hat immer ganz klar gesagt, dass die 
Beneš-Dekrete auf die Familie 
Liechtenstein nicht anwendbar sind. Wir sind keine Deutschen, wir sind 
subsumiert worden unter die Deutschen, und es gibt klare Beweise jetzt in diesem 
Rechtsstreit, dass Dokumente ausgefüllt worden sind, von denen die 
kommunistische Regierung behauptet hat, dass mein Großvater sie unterzeichnet 
hätte: Ein Zellbogen von 1930 ist aufgetaucht, wo gefragt worden ist, zu welcher 
Nationalität man sich bekennt. Da ist ganz klar aufgetaucht, dass dieser 
Zellbogen nicht von meinem Großvater und auch nicht von meinem Urgroßvater 
unterzeichnet worden ist. Wir glauben, dass die Beweiswürdigung nicht 
entsprechend durchgeführt worden ist.“
„Die 
Familie hat immer ganz klar gesagt, dass die 
Beneš-Dekrete auf die Familie 
Liechtenstein nicht anwendbar sind. Wir sind keine Deutschen, wir sind 
subsumiert worden unter die Deutschen, und es gibt klare Beweise jetzt in diesem 
Rechtsstreit, dass Dokumente ausgefüllt worden sind, von denen die 
kommunistische Regierung behauptet hat, dass mein Großvater sie unterzeichnet 
hätte: Ein Zellbogen von 1930 ist aufgetaucht, wo gefragt worden ist, zu welcher 
Nationalität man sich bekennt. Da ist ganz klar aufgetaucht, dass dieser 
Zellbogen nicht von meinem Großvater und auch nicht von meinem Urgroßvater 
unterzeichnet worden ist. Wir glauben, dass die Beweiswürdigung nicht 
entsprechend durchgeführt worden ist.“
Falls der Oberste Verwaltungsgerichtshof nicht zu 
ihrem Gunsten entscheidet, ist die Stiftung Fürst Liechtenstein bereit, sich an 
internationale Gerichte zu wenden.
  
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