Vertriebene wieder deutsch
Alte Ortsbezeichnungen
im Melderegister wieder möglich
Deutsche Vertriebene dürfen wieder deutsch sein.
Die ständige Konferenz der Innenminister hat beschlossen, deren Wünsche bei der
Eintragung des Geburtsortes in amtliche Dokumente „angemessen“ zu
berücksichtigen. Damit können alle in den Vertreibungsgebieten geborenen
Antragsteller verlangen, dass ausschließlich die deutsche Ortsbezeichnung
eingetragen wird.
In Paragraf 4 Absatz 1 der
Passverwaltungsvorschrift von 2009 heißt es: „Bei der Bezeichnung von Orten im
Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden.
Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche
deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Die fremde Bezeichnung kann auf
Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt
werden.“ Weiter heißt es dort: „Für Geburtsorte in Polen sind Sonderregelungen
gemäß der deutsch-polnischen Passabsprache von 1976 zu beachten. Danach wird bei
Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des
Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung
des Geburtsortes eingetragen. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben
bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung und dahinter in Klammern
die deutsche Ortsbezeichnung eingetragen werden.“ Viele Betroffene empfanden den
letztgenannten Passus als weitere Entrechtung und unerträgliche Demütigung. Noch
schlimmer kam es, als sie 2008 bei der Vergabe der Steueridentifikationsnummer
plötzlich mit einer neuen Nationalität versehen wurden, denn als ihr Geburtsland
lasen sie nicht mehr Deutschland, sondern einen der Vertreiberstaaten.
Das Bundesinnenministerium reagierte auf die
Kritik der Vertriebenenverbände, indem es den Ländern empfahl, die Meldedaten zu
ändern. Nun sollten alle Vertriebenen, die vor dem 2. August 1945 in den
Reichsgrenzen von 1937 geboren wurden, als Inländer, alle danach Geborenen „als
im Ausland geboren“ erfasst werden. Damit legte das Ministerium den Tag der
Potsdamer Beschlüsse als Stichtag fest, an dem nach seiner Rechtsauffassung die
Alliierten die Nachkriegsgrenzen verbindlich festgelegt hätten. Dieser Stichtag
war indes ebenso willkürlich gewählt wie der vorherige und weder historisch noch
völkerrechtlich zu begründen.
Die Neuregelung legt zwar fest, „dass es nach wie
vor grundsätzlich bei den Regelungen der Passverwaltungsvorschrift bleibt“, gibt
jetzt aber allen Vertriebenen ihre nationale Identität zurück: „Bei Geburten vor
dem 8. Mai 1945 ist bei Personen, deren Geburtsort innerhalb der Grenzen des
Deutschen Reiches vom 31. Dezember lag, ausschließlich die allgemein übliche
deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes einzutragen. Bei Geburten ab dem 8.
Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten kann regelmäßig die polnische
Bezeichnung und dahinter in Klammern die allgemein übliche deutsche
Ortsbezeichnung eingetragen werden. Sofern der Antragsteller jedoch den Eintrag
der allgemein üblichen deutschen Ortsbezeichnung vorangestellt haben möchte oder
ausschließlich den Eintrag der allgemein üblichen deutschen Ortsbezeichnung
wünscht, so ist diesem Wunsch Rechnung zu tragen. Die Eintragung des Staates hat
auch weiterhin zu unterbleiben. Sie ist nur dann zulässig, wenn sie zur
eindeutigen Bestimmung des Geburtsortes erforderlich ist.“ - J.H.