Vertriebene wieder deutsch
Alte Ortsbezeichnungen
im Melderegister wieder möglich
Deutsche Vertriebene dürfen wieder deutsch sein. Die ständige Konferenz der Innenminister hat beschlossen, deren Wünsche bei der Eintragung des Geburtsortes in amtliche Dokumente „angemessen“ zu berücksichtigen. Damit können alle in den Vertreibungsgebieten geborenen Antragsteller verlangen, dass ausschließlich die deutsche Ortsbezeichnung eingetragen wird.
In Paragraf 4 Absatz 1 der Passverwaltungsvorschrift von 2009 heißt es: „Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden.“ Weiter heißt es dort: „Für Geburtsorte in Polen sind Sonderregelungen gemäß der deutsch-polnischen Passabsprache von 1976 zu beachten. Danach wird bei Personen, deren Geburtsort vor dem 8. Mai 1945 innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 lag, nur die deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes eingetragen. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten soll die polnische Bezeichnung und dahinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung eingetragen werden.“ Viele Betroffene empfanden den letztgenannten Passus als weitere Entrechtung und unerträgliche Demütigung. Noch schlimmer kam es, als sie 2008 bei der Vergabe der Steueridentifikationsnummer plötzlich mit einer neuen Nationalität versehen wurden, denn als ihr Geburtsland lasen sie nicht mehr Deutschland, sondern einen der Vertreiberstaaten.
Das Bundesinnenministerium reagierte auf die Kritik der Vertriebenenverbände, indem es den Ländern empfahl, die Meldedaten zu ändern. Nun sollten alle Vertriebenen, die vor dem 2. August 1945 in den Reichsgrenzen von 1937 geboren wurden, als Inländer, alle danach Geborenen „als im Ausland geboren“ erfasst werden. Damit legte das Ministerium den Tag der Potsdamer Beschlüsse als Stichtag fest, an dem nach seiner Rechtsauffassung die Alliierten die Nachkriegsgrenzen verbindlich festgelegt hätten. Dieser Stichtag war indes ebenso willkürlich gewählt wie der vorherige und weder historisch noch völkerrechtlich zu begründen.
Die Neuregelung legt zwar fest, „dass es nach wie vor grundsätzlich bei den Regelungen der Passverwaltungsvorschrift bleibt“, gibt jetzt aber allen Vertriebenen ihre nationale Identität zurück: „Bei Geburten vor dem 8. Mai 1945 ist bei Personen, deren Geburtsort innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches vom 31. Dezember lag, ausschließlich die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung des Geburtsortes einzutragen. Bei Geburten ab dem 8. Mai 1945 in den oben bezeichneten Gebieten kann regelmäßig die polnische Bezeichnung und dahinter in Klammern die allgemein übliche deutsche Ortsbezeichnung eingetragen werden. Sofern der Antragsteller jedoch den Eintrag der allgemein üblichen deutschen Ortsbezeichnung vorangestellt haben möchte oder ausschließlich den Eintrag der allgemein üblichen deutschen Ortsbezeichnung wünscht, so ist diesem Wunsch Rechnung zu tragen. Die Eintragung des Staates hat auch weiterhin zu unterbleiben. Sie ist nur dann zulässig, wenn sie zur eindeutigen Bestimmung des Geburtsortes erforderlich ist.“ - J.H.
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