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Deutsche in Polen von der Umsetzung ihres Wahlrechtes enttäuschtZumindest in Oberschlesien. Den VDG [Verband der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen] erreichen in den letzten Tagen sehr entmutigende Signale. Viele Anträge der in Polen lebenden Deutschen auf die Eintragung ins Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2013 werden abgelehnt. Abgelehnt wurde der Antrag von Bruno Kosak und von weiteren ca. 200 Mitgliedern der Ortsgruppe der Sozial-Kulturellen Gesellschaft der Deutschen in Kandrzin-Cosel, die bei der Stadt Papenburg in Niedersachsen ihre Eintragung in das Bundestagswahlverzeichnis beantragt hatten. Zeitung der Deutschen in Polen Wochenblatt.pl berichtet über die Stimmungen: Mein Telefon klingelt derzeit Sturm in Empörung über die Entscheidung (…) Ihnen allen wird quasi unterstellt, dass sie nicht am Leben Deutschlands teilnehmen, obwohl ihre eigene Bindung ihrer Geschichte gemäß meist viel intensiver ist als bei heutigen Bundesdeutschen in der Bundesrepublik. Die Signale über die Ablehnung der Anträge kommen aus der ganzen Region Oppeln. Abgelehnt wird mit verschiedener Argumentation. Die vorstehend genannte Stadt Papenburg begründet, dass eine Betroffenheit nicht automatisch durch ein Engagement in Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen entsteht. Sofern Deutsche im Ausland in einer deutschen Partei mitwirken (z.B. in deren Ortsverband in Polen) oder regelmäßig an Treffen einer Bürgerinitiative oder Landsmannschaft der Deutschen teilnehmen, kann eine Betroffenheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Dagegen kann eine Mitgliedschaft im Ausland in einer Organisation, die auch in Deutschland einen Ableger hat, oder die Mitgliedschaft in einem Verein zur Pflege deutschen Brauchtums im Ausland ohne Inlandsbezug keine Betroffenheit begründen. Die Stadt Ratingen stellt fest, dass Beziehungen zu Landsmannschaften nicht zu der Annahme führen, dass Betroffenheit von den politischen Verhältnissen besteht. Zusätzlich wird hervorgehoben, dass Die Beteiligung oder Mitgliedschaft in einer Landsmannschaft auch nicht hinreichend ist, um die örtliche Zuständigkeit der Gemeinde Ratingen zu begründen, da eine unkalkulierbare Vergrößerung eines Wahlbezirks bewirkt werden könnte und solches dem allgemeinen Wahlgrundsatz widerspräche, dass die Wahlbezirke möglichst gleich groß sein sollten. Das Merkblatt zum Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ist aber eindeutig. Nach dem Bundeswahlgesetz sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes wahlberechtigt, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen. Warum deutsche Beamte gegen diese Regelung entscheiden ist für viele Deutsche in Polen unverständlich. Viele sind von der bundesdeutschen Gesetzgebung enttäuscht. Der deutsche Gesetzgeber schaffte eine Möglichkeit, aber das System ist gescheitert und der Wille des Gesetzgebers wurde nicht erfüllt. Alle die einen Antrag gestellt haben besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und nehmen aktiv teil an der Tätigkeit der Verbände der Deutschen in Polen und auch am Vereinsleben in Deutschland (z.B. Städtepartnerschaften, Parteien, Landsmannschaften). Diese deutschen Verbände sind im VDG assoziiert und zählen insgesamt ca. 100.000 Mitglieder. Sie sind Partner von vielen kulturellen, politischen und sozialen Projekten auf der Landes- und Bundesebene. Wir sind ein Verein, der von Deutschen und für die in Polen lebenden Deutschen gegründet worden ist, der von der deutschen Bundesregierung als Partner bei der Förderung der deutschen Sprache und Kultur in Polen anerkannt und durch den Beauftragen für Aussiedler und Minderheitenfragen unterstützt wird. Daher ist es für uns traurig und unverständlich, dass durch die Ablehnungen in so vielen Fällen bewiesen wurde, dass all dies nicht als ausreichende Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland anerkannt wurde. Ist denn ein Deutscher in Polen der an dem Leben des Deutschen Freundschaftskreises [Ortsgruppe der Gesellschaft] aktiv teilnimmt, der seine Kinder in den muttersprachlichen Deutschunterricht schickt, der Tag täglich deutsche Nachrichten im Fernsehen schaut weniger Deutsch ist als derjenige, der genau das gleiche oder auch weniger in den Grenzen der heutigen Bundesrepublik macht? Diese Gesetzgebung und diese Entscheidungen der Behörden bewirken, dass sich viele von uns als Bürger zweiter Klasse fühlen. Das Wahlrecht für Auslandsdeutsche war für den Deutschen in Polen ein Zeichen der Anerkennung und Verbundenheit Deutschlands mit ihren Staatsangehörigen, die im Ausland leben. Viele von denen haben das als Privileg aber auch Bürgerpflicht angenommen. Die Ablehnungen verletzen die tiefsten Gefühle der Deutschen, die seit Jahrzehnten als eine Minderheit in Polen leben und eine Brückenfunktion zwischen Polen und Deutschland erfüllen.
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