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Eine feige Politik bringt nur Unglück
ein Kommentar von Wilhelm v. Gottberg

Ganze 17 Jahre nach der Wende und nach Abschluß des deutsch-polnischen Vertragswerkes treten die eklatanten Fehlleistungen der Regierung Kohl / Genscher hinsichtlich der Politik gegenüber dem Nachbarn im Osten offen zutage.

Die Eigentumsproblematik für zurückgelassenes und konfisziertes Eigentum der vertriebenen und daheimgebliebenen Deutschen blieb ungelöst. Die Betroffenen wurden durch Stellungnahmen der Regierungsvertreter in der Hoffnung gelassen, daß man über eine zumutbare Entschädigung noch verhandeln werde. Der damalige CDU/MdB Helmut Sauer fragte 1994 die Bundesregierung, wann mit deutsch-polnischen Verhandlungen zur ungelösten Eigentumsproblematik zu rechnen sei. Die Antwort der Regierung war hinhaltend, man wolle eine günstige Gelegenheit abwarten.

Heute wissen wir, daß alle Bundesregierungen nach der Wende nie die Absicht hatten, das Entschädigungs- beziehungsweise Restitutionsthema aufzugreifen. Kohl und Genscher waren zu feige, dieses Grundrecht der betroffenen Deutschen gegenüber Polen anzusprechen. Bismarck formulierte schon als preußischer Ministerpräsident: „Eine feige Politik hat noch immer Unglück gebracht.“ Heute erweist sich die ungelöste Eigentumsproblematik als schwere Belastung für das deutsch-polnische Verhältnis.

Ebenso verhält es sich mit der Rückführung der kriegsbedingt in die Ostprovinzen des früheren deutschen Reiches verlagerten deutschen Kulturgüter. „Es handelt sich um materielles und geistiges Eigentum der Deutschen. Damit ist unsere kulturelle Identität verbunden“, so der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Klaus-Dieter Lehmann.

Tono Eitel, der Sonderbotschafter Deutschlands für die deutsch-polnischen Verhandlungen für die Rückführung der Beutekunst, erklärt, daß die Zurückhaltung deutscher Kulturgüter eine Wunde im deutschen Kulturleben bleibe. Ein Verschweigen dieses Sachverhaltes leiste dem Irrtum Vorschub, daß sich Deutschland mit dem Verlust der betroffenen Kulturgüter abgefunden haben könnte. Tatsächlich haben sich die Bundesregierung und die Vorgängerregierungen bisher nicht öffentlich wahrnehmbar zu dem Thema Beutekunst geäußert.

Polens bisherige Verweigerung der Rückgabe der Kulturgüter verstößt nicht nur gegen Geist und Buchstabe des Nachbarschaftsvertrages, sondern ist auch ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Kulturgüter dürfen nicht als Reparationsersatz herangezogen werden. Nach dem 2+4-Vertrag kann ohnehin kein Staat mehr Reparationen gegenüber Deutschland geltend machen.

Der deutsch-polnische Normalisierungsprozeß ist durch eine ganz einseitige Verzichts- und Zuwendungspolitik Deutschlands gegenüber Polen scheinbar beflügelt worden. Segensreiche Wirkungen können aus einer derartigen Politik nicht erwachsen. Das zeigt die antideutsche Agitation Warschaus. Nun zeigt sich das ganze Ausmaß der Versäumnisse der deutschen Politik.

Aussöhnung ist niemals durch eine totale Unterwerfungshaltung und eine Wiedergutmachungsethik zu erreichen, die ja in Wahrheit eine Würdelosigkeit beider Seiten bedeutet. (Max Weber)

Quellen:
Text Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 33/07 v. 18.8.2007


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