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Die österreichische Nation (Teil 1) Der Begriff „Nation“ erfährt durch die politischen Umbrüche in Osteuropa nicht nur eine Renaissance in akademischen Diskursen, sondern die Politik in Nachfolgestaaten des Sowjetreiches oder Jugoslawiens funktionalisiert ihn auch im Sinne der Abkehr von nunmehr überflüssig gewordenen Identitätsbegriffen wie Sowjetpatriotismus und der Betonung auf eigenständigen kulturellen Identitäten. Hingegen scheint mir der Begriff „österreichische Nation“ in der öffentlichen Betrachtung weniger präsent zu sein - sei es, weil er allgemeine Akzeptanz gefunden hat oder auf lethargisches Desinteresse stößt. Gelegentlich wird zur Verteidigung des Begriffes auf tatsächliche oder als empfundene Angriffe (von Haiders rüder Bemerkung einer Missgeburt der „österreichischen Nation“ 1988 bis zum Bekenntnis des FPÖ- Abgeordneten Jung zur deutschen Nation im Frühjahr 2002) publizistische Erregung produziert. Vorliegender Beitrag soll die programmatische Haltung österreichischer Parteien und den Nations- und Osterreichbegriff beleuchten. Der Nationsbegriff (1) Die im Altertum und Mittelalter gängigen Vorstellungen von einer Nation berühren
dieses Thema nicht. In der Literatur werden verschiedene ideengeschichtliche
Ableitungen eines modernen Begriffsinhaltes angeboten: In seiner Marx-Studie vertrat der sozialdemokratische Theoretiker Otto Bauer(3) die These einer Nation, die nie etwas anderes als Schicksalsgemeinschaft ist. „Aber die Schicksalsgemeinschaft wird wirksam einerseits durch die natürliche Vererbung der durch das gemeinsame Schicksal der Nation angezüchteten Eigenschaften, andererseits durch die Überlieferung der durch das Schicksal der Nation in ihrer Eigenart bestimmten Kulturgüter.“ Diesen Gedankengang weiterspinnend, kommt er zum Begriff der deutschen Kulturgemeinschaft. Im deutschen Sprachraum (Herder, Arndt, Fichte usw.) entstand zu Beginn des 19.Jh. ein volkhaftkultureller, vorstaatlicher Nationsbegriff. Der deutsche Historiker Meinecke brachte 1907 die Unterscheidung in Staats- und Kulturnation in die Diskussion ein(4): Als Kennzeichen einer Staatsnation führte er eine gemeinsame Entwicklung in Bezug auf Geschichte und Verfassung an, während bei der Kulturnation der gemeinsam erlebte Kulturbesitz im Vordergrund stünde. Meinecke schränkte ein, dass Kultur- und Staatsnation voneinander nicht streng und säuberlich geschieden werden könnten. Als Beispiel für einen innerlichen Übergang bezeichnete er die Schweiz, wo innerhalb einer Staatsnation Angehörige verschiedener Kulturnationen leben; als Beispiel für einen äußerlichen Übergang nannte er die große deutsche Kulturnation, in der mehrere Staatsnationen entstanden sind. In der geschichtlichen Wirklichkeit gehen diese verschiedenen Typen ineinander über.
In der ersten Hälfte des 20.Jh. wurden totalitäre Vorstellungen von einer Nation geschichtswirksam: Mussolinis(5) Auffassung von selbsternannten (faschistischen) Eliten, die den politischen Willen des Staates formulieren, der dann diesen Willen umsetzt und die Nation erschafft sowie Hitlers Rassenlehre, in der der Begriff Nation gegenüber dem des Volkes, eine biologische Gemeinschaft, der man zwangsweise genetisch angehörte, zurücktrat. Beide Auffassungen verzichten auf die Begründung durch objektive Merkmale, entbehren demokratischer und plebiszitärer Elemente und sind gegen die Menschenrechte gerichtet. Hingegen ist Stalins Nationsbegriff(6) aus 1913 nur eine papierene Zusammenfassung der damals gängigen Diskussion. („...Nation eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft der Sprache, des Territorium, des Wirtschaftslebens und der sich in Kulturgemeinschaft offenbarenden psychischen Eigenschaften. Es ist notwendig zu unterstreichen, dass keines der erwähnten Kriterien für sich allein genügt, um die Nation zu definieren. Mehr noch, die Abwesenheit eines einzigen dieser Kriterien genügt, damit die Nation aufhört, Nation zu sein.“) Stalins theoretischer Erguss war für den Kommunisten Klahr bei der Begründung des Begriffes "österreichische Nation" nicht gerade hilfreich, obwohl er ihn natürlich pflichtschuldig erwähnt. Moderne Lexika(7) zählen eine Vielzahl von Gemeinsamkeiten einer Nation auf: Abstammung, Wohngebiet, Religion, Sprache, Wertvorstellungen, Rechts- und Staatsordnung, Kultur und Geschichte, den Willen zur Zusammengehörigkeit usw. stets unter Verweis, dass nicht immer alle Merkmale gleichzeitig vorhanden sind. Eine Nation sei eben das Ergebnis von geschichtlichen Prozessen und es gäbe keine für alle Zeiten gültige Definition. Der Österreichbegriff (8) Umfang und Inhalt des Österreichbegriffes haben im Laufe der Jahrhunderte manche Änderung erfahren. Im Zuge der napoleonischen Kriege kam es 1804 zur Schaffung des Kaisertums Österreich, das alle habsburgischen Länder umfasste. Nach der Niederlage bei Königgrätz 1866 gegen Preußen und dem erzwungenen Austritt aus dem Deutschen Bund war der Ausgleich Franz Josephs mit Ungarn, das sich nie mit dem zentralistischen Kaisertum abgefunden hatte, die politische Folge. Es entstand 1867 eine Doppelmonarchie, die inoffiziell den Namen „Österreich-Ungarn“ führte. Das Königreich Ungarn, die östliche Reichshälfte, war in Umfang und Wesen den Zeitgenossen eine bekannte Größe. Neu war die westliche Reichshälfte, die offiziell „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ hieß. Bürokraten bezeichneten sie als „Cisleithanien“, erst im 1. Weltkrieg erhielt sie den offiziellen Namen „Österreich“.(9)
Nach dem Zusammenbruch der Doppelmonarchie und dem Thronverzicht Kaiser Karls wurde am 12. November 1918 die Republik „Deutschösterreich“ ausgerufen und im Staatsgrundgesetz als Bestandteil der „Deutschen Republik“ bezeichnet. Rechte Publizisten (z.B. Mölzer) betonen, dass der Bruch mit den Habsburgern durch Enteignung und Landesverweisung endgültig vollzogen und jede staatsrechtliche Kontinuität mit der Monarchie geleugnet wurde, niemand in die Vergangenheit zurück wollte und die Staatsräson der Ersten Republik - bis zur Machtübernahme Hitlers in Deutschland - der Anschluss an einen gesamtdeutschen Nationalstaat war.(10) Im Friedensvertrag von St.-Germain musste 1919 auf weite Teile des deutschsprachigen Habsburgerreiches verzichtet werden: Deutschböhmen, Sudetenland, Südtirol, Südsteiermark usw. gingen verloren, ein Teil Westungarns kam hinzu. Grenzen und Staatsname wurden von den Siegern bestimmt. Die alliierten Vertragsentwürfe vom 02.06. und 20.07.1919 legten den Staatsnamen mit „Republik Österreich“ fest, der am 02.10.1919 durch den Nationalrat Gesetzeskraft erhielt. Dennoch wurde Renners Kunstlied "Deutschösterreich (!), du herrliches Land" jahrelang inoffiziell als Staatshymne verwendet, bis es durch Kernstocks "Sei gesegnet ohne Ende" (nach der bekannten Haydn-Melodie) 1929 offiziell abgelöst wurde(11), ebenso wurde das neue Staatswappen bewusst in den Farben schwarz-rot-gold gehalten.(12)
Der Österreichbegriff verschwand offiziell im Dritten Reich
vollkommen und kam erst wieder in den Schlusstagen des Zweiten Weltkrieges zum
Vorschein. Die Zweite Republik wurde in den Grenzen der Ersten ausgerufen, die
Verfassung von 1929 wieder eingeführt. Mölzer akzentuiert, dass „österreichisch“
in der Zwischenkriegszeit „deutschösterreichisch“ bedeutete. Sogar im
Ständestaat, der ein ideologisches Abwehrkonzept auf Hitlers
Anschlussbestrebungen entwickelte, verzichtete man nicht auf den deutschen
Charakter Österreichs, aber 1945 bedeutete „österreichisch“ den völligen
Gegensatz zur deutschen Geschichte und Kultur.(13)
Der Historiker Zöllner meinte sogar, „eine Distanzierung vom Deutschtum war eine
politische Notwendigkeit geworden“(14),
um den Folgen der totalen Niederlage Großdeutschlands zu entfliehen. In dieser
Situation erhielt der in den dreißiger Jahren aufgetauchte Begriff
"österreichische Nation" eine Breitenwirkung, die vorher nicht gegeben war. |