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Richter in Nürnberg: Die Nürnberger Prozesse waren insgesamt fair, doch den Siegern fehlte der
Mut, Juristen aus neutralen Ländern oder auch unbelastete Deutsche als Ankläger und Richter
einzubeziehen. Bild: dapd

Deutsche Tabus
Bizarre Weglassungen über das Kriegsverbrechertribunal -
Neue Ausstellung

Über vier Millionen Euro lassen sich der Bund und Bayern die neue Dauerausstellung zu den Nürnberger Prozessen kosten. Der damalige Internationale Gerichtshof verdient diese Aufmerksamkeit durchaus, doch in den offiziellen Reden zur Eröffnung blieb vieles ungesagt.

Achtzehn Todesurteile wurden bei den Nürnberger Prozessen ausgesprochen und vollstreckt. Das ist nicht viel angesichts des gigantischen Blutvergießens, das das NS-Regime in Europa verursacht hatte. Und doch beginnen an dieser Stelle die Absonderlichkeiten der deutschen Geschichtspolitik: Wer die Urteile von Nürnberg irgendwie zu hart findet, gilt in Deutschland schnell als Rechtsradikaler, wer aber für die Todesstrafe ist, ebenfalls. Der  Widerspruch ist offensichtlich.

Über solche Details wurde bei der Ausstellungseröffnung natürlich nicht gesprochen, aber auch nicht über andere Widersprüche im Zusammenhang mit Nürnberg.

Da ist vor allem der bemerkenswerte Umgang des Tribunals mit Vertreibungen. Während Millionen Deutsche entwurzelt wurden, stuften die Richter jegliche Vertreibung von Zivilbevölkerungen (etwa die von rund einer Million Polen ab 1941) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit ein. Das setzt aber ein völkerrechtlich verbindliches Vertreibungsverbot spätestens ab diesem Zeitpunkt voraus, denn die Urteile internationaler Gerichtshöfe definieren verbindliches Völkerrecht („hard law“). Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind sogar unverjährbar, die Staatengemeinschaft darf durch sie geschaffene Fakten ohne zeitliche Befristung nicht anerkennen. Anders gesagt: Wer die Urteile von Nürnberg akzeptiert – und das tut das politische Berlin ohne Zweifel und mit gutem Grund – der kann nicht gleichzeitig eine Politik der Anerkennung von Vertreibungstatsachen verfolgen, wie Berlin sie gegenüber Warschau und Prag aber unbestreitbar praktiziert. Auch über diesen Widerspruch redet heute niemand.

Auch die „Martenssche Klausel“, mit der die Nürnberger Richter oft argumentierten, verdient mehr Beachtung. Sie besagt vereinfacht, dass auch bei fehlenden spezifischen Völkerrechtsnormen (etwa über den Luftkrieg) militärische Ziele nur unter möglichster Schonung der Zivilbevölkerung verfolgt werden dürfen. Nach dieser Klausel waren die Flächenbombardements deutscher Städte spätestens ab dem Zeitpunkt völkerrechtswidrig, als sich ihr geringer Nutzen gegen die deutsche Rüstungsproduktion erwiesen hatte. Welcher deutsche Politiker, ja welcher Journalist im öffentlich-rechtlichen Fernsehen spricht solche Wahrheiten noch aus?

Und noch ein Tabu: Großbritannien unter Winston Churchill wollte keine aufwendigen Prozesse mit dem mühsamen Nachweis individueller Schuld, wie sie dann auf Drängen der USA Gott sei Dank stattfanden. London wollte zunächst kurzen Prozess gegen tatsächliche und vermeintliche Nazis. Ob man es in der Ausstellung erfährt?
 

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 47/10 v. 27.11.2010


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