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Gemeinsam in Europa: Die Erklärung von Triest Die Vertriebenen- und Opferverbände in Europa bündeln ihre Kräfte. Schon in wenigen Monaten werden sie mit einer gemeinsamen Organisation die Forderungen vertreten, die Folgen von Flucht und Vertreibung zu heilen. Die Chancen dafür stehen gut: In Triest, der italienischen Hafenstadt an der Adria, wurde am 30. / 31. März 2007 die „Union der Vertriebenen und Flüchtlinge Europas“ aus der Taufe gehoben. Die neue Vereinigung ist als europäischer Dachverband der nationalen Vertriebenen- und Opferverbände konzipiert. Die Initiative zur Gründung der Vereinigung kam von der italienischen „Union der vertriebenen und geflüchteten Istrier“ – „Unione Degli Istriani“. Deren Präsident Massimiliano Lacota hatte im Herbst 2006 die nationalen Vertriebenenverbände in mehreren Staaten der EU besucht und um Beteiligung an der beabsichtigten Gründung der „Europäischen Union der Vertriebenen und Flüchtlinge“ geworben. Zum Gründungskongreß in Triest konnte Lacota Delegationen aus Finnland, Estland, Deutschland, Österreich, Italien, Griechenland und Zypern begrüßen. Aus Deutschland waren Repräsentanten der Landsmannschaften der Ostpreußen, der Schlesier und der Sudetendeutschen nach Triest gereist. Ferner Vertreter kleinerer Opferverbände und auch ein Abgesandter des Zentralrats der Armenier in Deutschland. Die Delegationen verabschiedeten eine Triester Erklärung, die in sieben Punkten überzeugend darlegt, daß das noch andauernde menschenverachtende Vertreibungsunrecht aufgearbeitet und geheilt werden muß. Für die Landsmannschaften der Ostpreußen und der Schlesier haben deren Sprecher die Punktation unterzeichnet (Wortlaut der „Triester Erklärung“ auf Seite 6). Die Delegierten in Triest haben ferner die Satzung für die „Europäische Union der Vertriebenen und Flüchtlinge“ beraten. Über das erste Drittel der Satzung wurde bereits Einigkeit erzielt. Der noch nicht verabschiedete Teil der Satzung, der die Bestellung der Gremien, die Mitgliedschaft und Finanzfragen zum Inhalt hat, wird in den nächsten zwei Monaten in den nationalen Verbänden beraten. Diesbezüglich haben die nationalen Verbände eine Abstimmung untereinander beschlossen. Als Leitlinie für den noch nicht beschlossenen Teil der Satzung gilt ein schon erstellter Entwurf des italienischen Vertriebenenverbandes. Es ist vorgesehen, daß die Delegierten der nationalen Verbände im Laufe des Sommers erneut zusammenkommen, um die Satzung endgültig zu verabschieden. Die Triester Delegierten bekundeten einmütig ihren Willen, die „Europäische Union der Vertriebenen und Flüchtlinge“ bis zum Jahresende 2007 in einen arbeitsfähigen Zustand zu bringen. Bei der Pressekonferenz stellte sich je ein Vertreter für die nationalen Vertriebenenverbände den Medienvertretern. Für die deutschen Verbände nahm diese Aufgabe der Sprecher der Landsmannschaft Ostpreußen wahr. Die Erklärung von Triest Wir, die vertriebenen, geflüchteten und deportierten Völker und Volksgruppen Europas fordern alle, insbesondere die für Flucht, Vertreibung und Deportation in Europa verantwortlichen Staaten und Institutionen auf: 1) das begangene Unrecht im Sinne des internationalen Menschen- und Völkerrechts anzuerkennen, wieder gut zu machen, die dabei begangenen Verbrechen zu verurteilen und die Rückkehr zu ermöglichen 2) Grundsätze anzunehmen und Bedingungen zu schaffen unter denen auf der Grundlage des internationalen Menschen- und Völkerrechts die Rechte und Interessen der vertriebenen, geflüchteten und deportierten Völker und Volksgruppen auf allen Ebenen gewährleistet werden, einschließlich ihrer Rehabilitierung 3) die nationale Restitutionsgesetzgebung zu schaffen, beziehungsweise dahingehend zu ändern und dem internationalen Standard anzupassen, daß auch die Vertriebenen rechtliche Ansprüche erheben können 4) die Verbreitung der historischen Fakten über Vertreibung, Flucht und Deportation auf allen gesellschaftlichen Ebenen in den EU-Mitgliedstaaten, vor allem bei der europäischen Jugend, zu garantieren 5) die Zusammenarbeit mit den Vertriebenen, Flüchtlingen und Deportierten sowie mit ihren Verbänden aufzunehmen 6) die Leugnung oder Verharmlosung der Verbrechen, die gegen die Betroffenen begangen wurden beziehungsweise noch werden, zu verurteilen, sowie Verletzungen ihres Ansehens und ihrer Würde entgegenzutreten 7) einen Gedenktag seitens der EU zu Ehren und zum Gedenken an die vielen Millionen Vertriebenen, Flüchtlinge und Deportierten einzurichten, die in den letzten 100 Jahren ihrer angestammten Heimat in Europa beraubt wurden. Er soll Mahnung für künftige Generationen sein, damit sich solche Verbrechen nicht mehr wiederholen. In Übereinstimmung mit diesen Forderungen haben die vertriebenen, geflüchteten und deportierten Völker und Volksgruppen in Europa durch ihre in der Stadt Triest versammelten bevollmächtigten Vertreter am 31. März 2007 diese Erklärung angenommen und rufen alle von Vertreibung, Flucht und Deportation betroffenen Opfer in Europa auf, sich dem Zweck und den gemeinsamen Zielen dieser Erklärung anzuschließen. Die Erklärung ist von folgenden Verbänden unterschrieben:
Die Triester
Erklärung vom 31.03.2007
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