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Hermann Sudermann


Gedenkschrift - 70 Jahre LO-NRW

70 Jahre LO Landesgr. NRW
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Es gibt 2.500 Euro Entschädigung für deutsche Zwangsarbeiter.
Bundesverwaltungsamt wird zuständig sein.

Über 68 Jahre Flucht und Vertreibung - Unrecht bleibt Unrecht!Nun hat auch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ verabschiedet.

Dazu Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der vertriebenen (BdV): „Bundesregierung und Bundestag haben somit Wort gehalten und die Auszahlung der im letzten Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommerpause auf einen guten Weg gebracht.“

Mit der Richtlinie, die am 1. August 2016 in Kraft tritt, wird eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt. Das Schicksal ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, erfährt auf diese Weise eine späte, aber dringend notwendige Würdigung. Die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig 2500 Euro kann auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden, wenn Betroffene nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 versterben. Außerdem darf die Zahlung nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wird das Bundesverwaltungsamt zuständig sein. Von dort werden auch die Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Deutsche im Ausland werden sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden können. Der Bund der Vertriebenen wird die Umsetzung der Richtlinie begleiten, um sicherzustellen, dass diese – gerade im Hinblick auf das hohe Alter der Betroffenen – sachgerecht und zügig erfolgt.
 

Quellen:
Grafik: Landsmannschaft Ostpreußen, Landesgruppe NRW;
Text: Preußische Allgemeine Zeitung Ausgabe 28/16 vom 15.07.2016

 

Anträge zur Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung:
Antragsformular Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Merkblatt Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Fragen und Antworten zur Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter
Richtlinie Anerkennungsleistung Zwangsarbeit
Vollmachtsformular Anerkennungsleistung Zwangsarbeit

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weitere Informationen auch unter:
08.08.2016: BdV in „Zwangsarbeiter-Beirat“ berufen;

02.08.2016: Sonderleistung: Deutsche Zwangsarbeiter können Entschädigung beantragen
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/deutsche-zwangsarbeiter-koennen-entschaedigung...
 


BdV-Pressemitteilung vom 06.07.2016
Auszahlung der Zwangsarbeiterentschädigung jetzt auf gutem Weg
Haushaltsausschuss verabschiedet Anerkennungsrichtlinie 

 
Zur heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erklärt BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius: 

In seiner heutigen Sitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die im Bundesministerium des Innern entworfene „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter“ verabschiedet. Bundesregierung und Bundestag haben somit Wort gehalten und die Auszahlung der im letzten Jahr beschlossenen Zwangsarbeiterentschädigung noch vor der Sommer­pause auf einen guten Weg gebracht. Besonderer Dank gilt dem zuständigen Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Dr. Reinhard Brandl MdB, sowie seinen Mitberichterstattern.

Mit der Richtlinie, die am 1. August 2016 in Kraft tritt, wird endlich eine lange erhobene Forderung des Bundes der Vertriebenen erfüllt. Das Schicksal ehemaliger deutscher Zwangsarbeiter, die stellvertretend für die Ver­brechen der Nationalsozialisten in Haftung genommen wurden, erfährt auf diese Weise eine späte, aber dringend notwendige Würdigung.

Besonders freue ich mich, dass die Anerkennungsleistung in Höhe von einmalig 2.500 Euro auf Ehegatten oder Kinder vererbt werden kann, wenn Betroffene nach dem Beschluss des Haushaltsgesetzes am 27. November 2015 verstorben sein sollten. Außerdem darf die Zahlung nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden, da der Zweck dieser einmaligen Sonderleistung nach der Richtlinie ein anderer ist als der mit einer Grundsicherung verfolgte Zweck.

Für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung ist das Bundesverwal­tungsamt zuständig. Von dort werden auch die Antragsformulare zur Verfügung gestellt. Deutsche im Ausland können sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden.

Der Bund der Vertriebenen wird die Umsetzung der Richtlinie eng begleiten, um sicherzustellen, dass diese – gerade im Hinblick auf das hohe Alter der Betroffenen – sachgerecht und zügig erfolgt.
  

Quelle:
BdV-Bundesgeschäftsstelle, Godesberger Allee 72-74, 53175 Bonn, 06.07.2016,
www.bund-der-vertriebenen.de/presse/news-detail/datum/2016/07/06/auszahlung-der-zwangsarbeiter...

 

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__________________________________
weitere Informationen:
02.08.2016: Entschädigung ziviler deutscher Zwangsarbeiter
www.bund-der-vertriebenen.de/themen-und-termine/entschaedigung-ziviler-deutscher-zwangsarbeiter.html
  


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