Bouzov (Foto: Aleš Spurný, Archiv des Tschechischen Rundfunks)
 
 

Deutscher Orden
beantragt Rückgabe in Nordmähren

Die Burgen Bouzov und Sovinec, das Schloss Bruntál und das Kurbad Karlova Studánka. Das sind nur einige der Immobilien, die im Laufe der Geschichte im Besitz des Deutschen Ritterordens in Mähren waren. 1939 wurden sie zunächst von den Nazis, 1945 dann durch den tschechoslowakischen Staat enteignet. Der Deutsche Orden, Rechtsnachfolger des Deutschen Ritterordens, beantragt nun im Rahmen der Kirchenrestitution die Rückgabe seines ehemaligen Eigentums, einschließlich 13.500 Hektar Wald und Ackerland.

Der Deutsche Orden, früher der Deutsche Ritterorden, hat ein umfangreiches Eigentum in Nordmähren und Mährisch-Schlesein besessen. Im Jahr 1939 ging dies jedoch verloren, als der Orden von den Nazis aufgelöst wurde. Nach 1945 wurde der Besitz dann auf Grundlage der Beneš-Dekrete dem tschechoslowakischen Staat zugeschlagen. Allerdings beantragte der Orden nach dem Zweiten Weltkrieg eine Rückgabe seines Besitzes. Diesem Antrag gab das Oberste Verwaltungsgericht am 2. Februar 1948 zwar statt, der Beschluss wurde aber nicht rechtskräftig.

Seit den 1990er Jahren bemüht sich der Deutsche Orden in mehreren Restitutionsprozessen erneut, sein Eigentum zurück zu erhalten. Aber nicht einmal das Verfassungsgericht hat den Forderungen Recht gegeben. Nun beantragt der Orden die Rückgabe von acht Immobilien und 13.500 Hektar Boden im Rahmen des Gesetzes zur Kirchenrestitution. Unter anderem geht es um die Burgen Bouzov / Busau und Sovinec / Eulenburg sowie um das Kurbad Karlova Studánka / Bad Karlsbrunn. Metoděj Hofman ist Vikar des Großmeisters:

„Der Orden wurde auf Grund der Benesch-Dekrete nur zum Teil enteignet. Sein Eigentum wurde durch Verordnungen aus den 1950er Jahren und zum Teil, besonders im Falle der Wälder, auf Grund der Bodenreform aus dem Jahr 1949 verstaatlicht. Denn die Konfiszierung durch die Beneš-Dekrete litt an juristischen Mängeln, so das sie nicht vollzogen werden konnte.“

Sollte der Orden seine Güter zurückbekommen, will er sie zu caritativen Zwecken und als Bildungszentren nutzen:

„Das Eigentum soll seinen früheren Aufgaben dienen. Die Burg Bouzov war seit 1912 ein Ordensmuseum, sie soll also für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Das Kurbad Karlova Studánka diente Patienten und soll diese Funktion weiter innehaben. Die Wälder sollen hingegen zur Finanzierung dieser Aktivitäten genutzt werden, falls die Kosten das Einkommen aus dem Kurbetrieb und der Burg Bouzov übersteigen. Darüber hinaus können aus den Einnahmen auch die Schulen unterstützt werden, die wir betreiben.“

Der Historiker Jaroslav Šebek gibt zu, dass die Konfiszierung des Ordensbesitzes umstritten war. Doch er räumt dem Orden keine großen Chancen auf Erfolg ein.

„Der Schritt hat mich in der heutigen zugespitzten Zeit überrascht. Schließlich zeigt sich, dass die Kirchenrestitution eines der heißen Themen der Regierungsbildung sein wird. Daher kommt der Antrag des Deutschen Ordens in einer ungünstigen Zeit. Denn der Fall betrifft die Rückgabe von Kirchengütern, die vor dem 25. Februar 1948 enteignet wurden. Daher wird der Orden meiner Meinung nach diesen Besitz nicht zurückbekommen.“
 

Quelle:
Radio Prag, Tagesecho, 14.11.2013,
www.radio.cz/de/rubrik/tagesecho/deutscher-orden-beantragt-rueckgabe-in...


Update: 16.11.2013:
Kulturministerium:
Deutscher Orden keinen Anspruch auf Restitution

Der Deutsche Orden hat keinen Anspruch, seine Burgen im Rahmen der Kirchenrestitution zurückzuerhalten. František Mišek, Staatssekretär im Kulturministerium, sagte dies am Freitagabend. Die Burgen Bouzov (=Busau; WM) und Sovinec (= Eulenberg; WM) sowie das Kurbad Karlova Studánka (= Bad Karlsbrunn; WM) seien durch die Beneš-Dekrete enteignet worden und deswegen nicht vom Gesetz zur Rückgabe von konfisziertem Kircheneigentum betroffen. Der Orden argumentiert jedoch, dass die Enteignung von einem Gericht für ungültig erklärt worden und deswegen erst nach 1948 erfolgt sei. Der Orden hat laut dem Tschechischen Fernsehen angekündigt, notfalls vor Gericht ziehen zu wollen.

Im Gesetz zur Kirchenrestitution ist verankert, dass nur Enteignungen nach dem 25. Februar 1948 zurückgegeben werden können.
 

Quelle:
Radio Prag, Newsletter, 16.11.2013