An den Rand gedrängt
Nur halber Sitz für BdV im SWR-Rundfunkrat – Freikirchen raus
von Michael Leh

Im Rundfunkrat des Südwestdeutschen Rundfunks (SWR) werden die christlichen Freikirchen ihren Platz verlieren. Der Bund der Vertriebenen (BdV), der bislang zwei Rundfunkratssitze innehatte, soll sich künftig einen Sitz mit der Europa-Union teilen. Das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz für eine Reform des SWR vor, der Anfang Juli in die Parlamente beider Länder eingebracht wird. In beiden Parlamenten haben SPD und Grüne die Mehrheit. Die christlichen Freikirchen haben damit ihren engagierten Kampf für einen Verbleib im Rundfunkrat verloren. An ihrer Stelle soll ein Mitglied der muslimischen Verbände Baden-Württembergs in das Rundfunkgremium einziehen. Hinzu kommen zwei Mitglieder des Landesverbandes der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württembergs.

Der bisherige Vertreter der evangelischen Freikirchen im Rund-funkrat repräsentiert auch die orthodoxen, altkatholischen, unabhängigen und neuapostolischen Gemeinden. Zusammen gehören nach dem Zensus 2011 allein zu diesen unter „Sonstiges Christentum“ rubrizierten christlichen Kirchen in Baden-Württemberg 839000 Personen – 8,1 Prozent der Bevölkerung. Zum Islam dagegen bekennen sich in Baden-Württemberg nur rund 549000 Menschen – 5,3 Prozent der Einwohner. Dabei wenden sich die Freikirchen-Vertreter nicht gegen eine Entsendung von Muslimen in den Rundfunkrat. Ein Medienbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) erklärte: „Die Muslime an der Arbeit des Rundfunkrates zu beteiligen, wird einen aufgeklärten Dialog der Religionen in der Gesellschaft fördern. Sie aber nur auf Kosten der Freikirchen zu integrieren, ist abwegig.“ VEF-Präsident Ansgar Hörsting stellt infrage, ob der SWR-Staatsvertrag ohne Weiteres – wie von den beiden Landesregierungen geplant – vorzeitig beendet werden dü̈rfe. „Vorbehaltlich genauerer rechtlicher Prüfungen gehen wir derzeit davon aus, dass eine Abberufung des freikirchlichen Vertreters im Rundfunkrat vor dem Ende der Periode 2013 bis 2018 rechtlich nicht zulässig wäre“, so Hörsting.

Der BdV sollte nach dem ursprünglichen Plan der Landesregierungen überhaupt nicht mehr im Rundfunkrat vertreten sein. Mit einem nur „halben Sitz“ wird der BdV im Rundfunkrat de facto marginalisiert. In einer Resolution des BdV-Baden-Württemberg vom 27. April hieß es: „Als Vertreter einer großen gesellschaftlich relevanten Gruppe fordert der BdV mindestens einen ständigen ungeteilten Sitz im Rundfunkrat.“

Wie sich BdV und Europa-Union den gemeinsamen Sitz im Rundfunkrat aufteilen sollen, ist im Entwurf des neuen Staatsvertrages nicht konkret geregelt. Es wird sich dabei um eine zeitliche Abfolge der Vertretung handeln. Doch ob ein Vertreter eines der beiden Verbände dem anderen bereits nach einer halben Legislaturperiode des Rundfunkrats nachfolgen oder ein Wechsel erst nach fünf Jahren erfolgen soll – so lange währt eine Amtsperiode des Gremiums –, darüber konnten auf Nachfrage der PAZ weder der SWR noch der BdV Auskunft geben. Gemäß Staatsvertrag werden die Verbände gezwungen sein, sich untereinander zu einigen; kommt keine Einigung zustande, entscheidet darüber ein für Rundfunkfragen zuständiger Ausschuss des Landtages (siehe Kommentar Seite 8).

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt Ausgabe 25/13, 22.06.2013