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Große Mehrheit des BdV-Bundesausschusses gegen Mitgliedschaft in der Europäischen Union der Flüchtlinge und Vertriebenen (EUFV) in Italien
Nach sorgfältiger und intensiver Erörterung der Entstehungsgeschichte, der vorliegenden Erklärungen, der Struktur und des Statuts dieser Neugründung in Triest wurde die Entscheidung gefällt. Die Tatsache, dass Mitglieder der EUFV erhebliche Teile ihrer Souveränität laut deren Statut verlieren und an diesen Verband abzutreten haben, war bei der Entscheidungsfindung ebenso gewichtig wie die Erkenntnis, dass die Strukturen der EUFV und die Stimmengewichtung bei Abstimmungen der Bedeutung des BdV in keiner Weise gerecht werden. Erheblich für den Beschluss des BdV-Bundesausschusses war auch die Erkenntnis, dass bei der Triester Erklärung vom 31. März 2007 auf die in der Präambel des Status der EUFV Bezug genommen wird, aus Deutschland auch Gruppierungen und Personen mitgewirkt haben, die laut Verfassungsschutzbericht Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum aufweisen und sichtbar ist, dass bis heute in diesen Kreisen massiv Werbung für die EUFV gemacht wird. In einer solchen Gesellschaft will sich der BdV nicht befinden.
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